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Beschlusstext (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
08.09.16, 13:06
Aktualisiert
08.09.16, 13:06
Beschlusstext (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: 
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.08.2016 TOP Betreff 5. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung