Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
188 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.09.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 69/2016
4.
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016
5.
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 71/2016
6.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
7.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
8.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
9.
Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
Vorlage: 58/2016
10.
9. Kreuzauer Kulturtage 2017
Vorlage: 72/2016
-311.
Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung
12.
Verwendung der Sportpauschale 2016;
Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen
Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung
13.
Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
Vorlage: 51/2016
14.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
15.
Mitteilungen
16.
Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
Vorlage: 76/2016
17.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau merkt an, dass aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgehe, dass die
Entfernung von Graffiti-Schmierereien an gemeindlichen Gebäuden 14.000 € an Kosten erfordere
und für die Beseitigung keine Mittel zur Verfügung stehen würden. Er stellt fest, dass die
Gewerbesteuereinnahmen in 2016 erheblich höher als geplant seien und fragt an, ob in diesem
Zusammenhang kein Geld für die Entfernung der Graffiti-Schmierereien investiert werden könne.
BM Eßer erläutert, dass Radio Rur aus einer Mitteilung der Verwaltung zitiert habe. Es sei richtig,
dass die Gewerbesteuereinnahmen höher als ursprünglich geplant sind, der Fehlbetrag betrage
aber immer noch rund 2 Mio. €. Aus diesem Grund könne die Gemeinde aufgrund der
Haushaltssituation derzeit kein Geld für die Entfernung der Graffitischmierereien verwenden.
Sexistische bzw. rassistische, sowie politisch motivierte Schmierereien werden jedoch
unverzüglich entfernt. BM Eßer bringt in Erinnerung, dass die Gemeinde sich seit rund 20 Jahren
im Haushaltssicherungskonzept befindet und sich die Liquiditätskredite auf rund 30 Mio. €
belaufen. Die Situation sei insgesamt unbefriedigend.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 69/2016
BM Eßer erläutert die Rechts- und Kalkulationsgrundlagen der Vorlage. AM Heidbüchel teilt mit,
dass sich seine Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 bei der Abstimmung enthalten
werde, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er bittet, die aktuellen Excel Tabellen zu den
Berechnungen der Gebühren zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5, sowie die Tabellen für
den vorherigen Kalkulationszeitraum per Mail zugesandt zu bekommen. BM Eßer sagt dies zu.
AM Heidbüchel fragt an, ob der Verwaltung die Erhebung des Bundes für Steuerzahler zu den
Gebührenarten vorliege.
BM Eßer erwidert, dass diese nicht berücksichtigt worden seien, da es sich um kostendeckende
Einrichtungen handele und alle Kosten umzulegen seien.
AM Heidbüchel stellt fest, dass Kreuzau im Kreisvergleich günstig liege. Er bittet darüber
nachzudenken, ob es bei den kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 7 % bleiben müsse.
AM Kern fragt an, warum es bei der Gebührenberechnung eine 10 %ige Erhöhung für
Fremdfirmen gäbe.
Herr Schmühl teilt mit, dass diese Ausgaben über mehrere Jahre berechnet und davon der
Durchschnitt genommen worden sei. Der Einsatz von Fremdfirmen erfolge über Stundenaufwand,
die 10 %ige Erhöhung erfolge aus Sicherheitsgründen, um einen Puffer zu haben.
Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 6 Enthaltungen
-54.
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016
AM Dr. Nolten stellt fest, dass die Übersichten des Bundes für Steuerzahler mit Vorsicht zu lesen
seien. Grundsätzlich stehe die Gemeinde gut da.
Herr Schmühl teilt mit, dass der Verbandsbeitrag erhöht wurde und die kalkulatorischen Kosten
durch Investitionen in den letzten 4 Jahren gestiegen seien. Zu den kalkulatorischen Kosten wird
durch ihn berichtet, dass durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren vor Jahren der
Abschreibemodus nach dem Wiederbeschaffungszeitwert gefordert worden sei. Die
kalkulatorischen Zinsen seien gemäß Ratsbeschluss auf 7 % auf Druck der Kommunalaufsicht
festgesetzt worden.
Die Gemeinde Kreuzau war eine der ersten Kommunen, die vor ca. 40 Jahren viel Geld in die
Kanalisation gesteckt haben, was sich heute positiv auswirkt. Seit vielen Jahren werden auch
kostendeckende Beiträge gefordert. Hierdurch verringere sich das eingesetzte Fremdkapital und
somit der zu verzinsende Aufwand erheblich. Gleichwohl werden die 7 % kalkulatorische Zinsen
von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt.
Die GPA NRW hat sich zwischenzeitlich mit dem kalkulatorischen Zinssatz beschäftigt. Demnach
liegt der höchste anzuerkennende kalkulatorische Zinssatz bei 6,52 %.
Bezüglich der neu festzusetzenden Niederschlagswassergebühr liegt Kreuzau kreisweit auf dem
untersten Level. Die Erhöhung sei auf die Abschreibung zurückzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig, 6 Enthaltungen
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 71/2016
AM Dr. Nolten teilt mit, dass hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren die Verwaltung meist sehr
genaue Kalkulationen vorlege. Auch hier könne die Gemeinde Kreuzau gute Ergebnisse auch im
Vergleich zu Nachbarkommunen vorweisen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 6 Enthaltungen
-66.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
BM Eßer bringt in Erinnerung, dass im April 2016 die erneute Offenlage aufgrund der
Höhenänderung der Windräder auf rund 175 m beschlossen worden sei.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen
aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als
Satzung beschlossen.
3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der
33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach
§ 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
7.
14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Beratungsergebnis:
8.
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
4. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Dem
Planentwurf wird zugestimmt.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
-7Beratungsergebnis:
9.
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
Vorlage: 58/2016
AM Dr. Nolten teilt mit, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung von seiner Fraktion
mitgetragen werde, aber auch im Zentralort die Situation verbessert werden müsse. In der
Einrichtung in Thum gehe es nicht nur um Platz für 10 weitere Kinder, sondern die Raumsituation
müsse insgesamt verbessert werden.
AM Heidbüchel teilt mit, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe und die Thematik
in der nächsten Fraktionssitzung erörtert werde. Er vertritt persönlich die Auffassung, dass im
Zentralort konzentriert etwas passieren müsse. Aus seiner Sicht seien die Prognosen des Kreises
Düren teilweise unverständlich. Im Hinblick auf die bessere Erreichbarkeit ist er der Überzeugung,
dass eine solche Einrichtung im Zentralort installiert werden müsse, da sie besser zu erreichen ist.
BM Eßer erläutert, dass die Daten des Kreises aus dem Kreistagsinformationssystem zu
entnehmen seien. Es gebe festgelegte Bedarfsbereiche in der Kinderbetreuung. Der
gesellschaftliche Wandel schlage sich hier nieder, insbesondere auch in der U-3 Betreuung. Der
diesbezügliche Bedarf ist mit einer Tendenz nach oben gegeben. Auch in Randbereichen der
Gemeinde haben die Eltern einen Anspruch auf dieses Betreuungsangebot.
AM Lennartz teilt mit, dass die Thematik im Sozialausschuss bereits gründlich und intensiv
diskutiert worden sei. Es gehe darum ein komplettes Raumangebot für 2 Gruppen in Thum zu
installieren. Der Druck der Eltern in der Ganztagsbetreuung werde größer. Aus seiner
Einschätzung sollte die Vorlage positiv gesehen werden.
Im Hinblick auf die Aussagen des AM Heidbüchel stellt AM Dr. Nolten fest, dass keine Fraktion im
Dürener Kreistag das Verfahren in Frage stellen würde. Es gäbe verschiedene
Versorgungsbereiche in der U-3 Betreuung. Die Gemeinde Kreuzau habe im Vergleich nach
Hürtgenwald die geringste Quote im U-3 Bereich. Zudem gäbe es eine dezentrale Konzeption bei
den Grundschulen. Diese Konzeption müsse auch für die Kindergärten gelten.
AM Heidbüchel führt hierzu aus, dass die Gemeinde zur Dezentralisierung der Grundschulen
gezwungen worden sei. Im Übrigen habe er lediglich seine persönlichen Bedenken artikuliert.
Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses wird ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architekten mit der Kostenermittlung zu
beauftragen und das Ergebnis vorzulegen.
2. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreisjugendamt Düren Gespräche
hinsichtlich einer zusätzlichen Einrichtung im Zentralort Kreuzau zu führen mit dem Ziel, auch
hier ein weiteres Angebot schaffen zu können, um eine Bedarfsdeckung zu erreichen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig, 9 Enthaltungen
9. Kreuzauer Kulturtage 2017
Vorlage: 72/2016
Herr Steg resümiert, dass im Kulturausschuss die Thematik diskutiert und in die Fraktion
zurückverwiesen worden sei. Im Rat sollte ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet
werden, da der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht mehr aktuell war.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass bei den letzten Kulturtagen die Veranstaltungsreihe von vielen
Ratsmitgliedern aktiv mitgetragen worden seien. Das bisherige Konzept könne so nicht mehr
vollzogen werden. Es bestehe in seiner Fraktion erheblicher Beratungsbedarf, wie zukünftig
verfahren werden könne. Aus seiner Sicht müsse die Durchführung der Kulturtage nicht in 2017
erfolgen, es könne auch durchaus ein späterer Zeitpunkt gewählt werden.
Diesen Ausführungen stimmt das AM Heidbüchel zu.
Übereinstimmend wird die Meinung vertreten, kein Beschlussvorschlag in der nächsten
Ratssitzung zu erarbeiten. Im Kulturausschuss soll eine Grundkonzeption erarbeitet werden.
-8Beschlussvorschlag:
Ein BV wird im Rat erarbeitet.
Beratungsergebnis:
11.
zurückverwiesen
Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung
Herr Steg trägt den Beschlussvorschlag aus dem Fachausschuss vor.
AM Heidbüchel berichtet, dass die Fraktionen Vorschläge machen sollen, dies aber für die
Haushaltsplanberatung 2017 aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei.
AM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass diesbezüglich keine Eile in der Angelegenheit bestehe.
Beschlussvorschlag:
Die heutige Nutzung der Außensportstätten ist kritisch zu überprüfen. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass ein Standardabbau erfolgen muss.
Bei Vereinen, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und bei Spielgemeinschaften muss eine
Anpassung an den heutigen Bedarf erfolgen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2016;
Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen
Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Erneuerung der Kaltwasser- und Abflussleitungen im Sportheim Üdingen wird zugestimmt. Die
Maßnahme wird aus der Sportpauschale finanziert.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
Vorlage: 51/2016
Beschlussvorschlag:
Eine abschließende Entscheidung über die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
wird im Rahmen der Beratungen zum Außensportstättenbedarfsplan für die Gemeinde Kreuzau
getroffen.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Anfragen
AM Kaptain berichtet, dass an einem Parkplatz an der Pfarrer-Emunds-Straße hinter einer
Naturhecke ein schrottreifer Campingwagen stehe der zum Dauercamping bzw.-wohnen genutzt
werde. Er fragt, ob das Ordnungsamt hier eine Überprüfung vornehmen kann. Dies wird zugesagt.
AM Heidbüchel fragt an, ob bekannt
Umsatzsteuergesetz abgeben müsse.
BM Eßer stellt klar, dass dies
verwaltungsseitig trotzdem geprüft.
wirtschaftlich betätigen. Die Option
gezogen.
sei, dass die Gemeinde eine Optionserklärung nach dem
eine „Kannbestimmung“ ist. Der Sachverhalt werde
Es seien insbesondere Kommunen betroffen, die sich
wurde auf Empfehlung der Fachabteilung bisher nicht
-9Eine Sachstands-Mitteilung erfolgt für die nächste Ratssitzung.
- 10 B. Nichtöffentliche Sitzung