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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
188 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.09.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kammer, Jürgen 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 69/2016 4. Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 5. Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2016 6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung 7. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung 8. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung 9. Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum Vorlage: 58/2016 10. 9. Kreuzauer Kulturtage 2017 Vorlage: 72/2016 -311. Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung 12. Verwendung der Sportpauschale 2016; Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung 13. Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum Vorlage: 51/2016 14. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 15. Mitteilungen 16. Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages Vorlage: 76/2016 17. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau merkt an, dass aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgehe, dass die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an gemeindlichen Gebäuden 14.000 € an Kosten erfordere und für die Beseitigung keine Mittel zur Verfügung stehen würden. Er stellt fest, dass die Gewerbesteuereinnahmen in 2016 erheblich höher als geplant seien und fragt an, ob in diesem Zusammenhang kein Geld für die Entfernung der Graffiti-Schmierereien investiert werden könne. BM Eßer erläutert, dass Radio Rur aus einer Mitteilung der Verwaltung zitiert habe. Es sei richtig, dass die Gewerbesteuereinnahmen höher als ursprünglich geplant sind, der Fehlbetrag betrage aber immer noch rund 2 Mio. €. Aus diesem Grund könne die Gemeinde aufgrund der Haushaltssituation derzeit kein Geld für die Entfernung der Graffitischmierereien verwenden. Sexistische bzw. rassistische, sowie politisch motivierte Schmierereien werden jedoch unverzüglich entfernt. BM Eßer bringt in Erinnerung, dass die Gemeinde sich seit rund 20 Jahren im Haushaltssicherungskonzept befindet und sich die Liquiditätskredite auf rund 30 Mio. € belaufen. Die Situation sei insgesamt unbefriedigend. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil. 3. Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 69/2016 BM Eßer erläutert die Rechts- und Kalkulationsgrundlagen der Vorlage. AM Heidbüchel teilt mit, dass sich seine Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 bei der Abstimmung enthalten werde, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er bittet, die aktuellen Excel Tabellen zu den Berechnungen der Gebühren zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5, sowie die Tabellen für den vorherigen Kalkulationszeitraum per Mail zugesandt zu bekommen. BM Eßer sagt dies zu. AM Heidbüchel fragt an, ob der Verwaltung die Erhebung des Bundes für Steuerzahler zu den Gebührenarten vorliege. BM Eßer erwidert, dass diese nicht berücksichtigt worden seien, da es sich um kostendeckende Einrichtungen handele und alle Kosten umzulegen seien. AM Heidbüchel stellt fest, dass Kreuzau im Kreisvergleich günstig liege. Er bittet darüber nachzudenken, ob es bei den kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 7 % bleiben müsse. AM Kern fragt an, warum es bei der Gebührenberechnung eine 10 %ige Erhöhung für Fremdfirmen gäbe. Herr Schmühl teilt mit, dass diese Ausgaben über mehrere Jahre berechnet und davon der Durchschnitt genommen worden sei. Der Einsatz von Fremdfirmen erfolge über Stundenaufwand, die 10 %ige Erhöhung erfolge aus Sicherheitsgründen, um einen Puffer zu haben. Beschlussvorschlag: Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig, 6 Enthaltungen -54. Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 AM Dr. Nolten stellt fest, dass die Übersichten des Bundes für Steuerzahler mit Vorsicht zu lesen seien. Grundsätzlich stehe die Gemeinde gut da. Herr Schmühl teilt mit, dass der Verbandsbeitrag erhöht wurde und die kalkulatorischen Kosten durch Investitionen in den letzten 4 Jahren gestiegen seien. Zu den kalkulatorischen Kosten wird durch ihn berichtet, dass durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren vor Jahren der Abschreibemodus nach dem Wiederbeschaffungszeitwert gefordert worden sei. Die kalkulatorischen Zinsen seien gemäß Ratsbeschluss auf 7 % auf Druck der Kommunalaufsicht festgesetzt worden. Die Gemeinde Kreuzau war eine der ersten Kommunen, die vor ca. 40 Jahren viel Geld in die Kanalisation gesteckt haben, was sich heute positiv auswirkt. Seit vielen Jahren werden auch kostendeckende Beiträge gefordert. Hierdurch verringere sich das eingesetzte Fremdkapital und somit der zu verzinsende Aufwand erheblich. Gleichwohl werden die 7 % kalkulatorische Zinsen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Die GPA NRW hat sich zwischenzeitlich mit dem kalkulatorischen Zinssatz beschäftigt. Demnach liegt der höchste anzuerkennende kalkulatorische Zinssatz bei 6,52 %. Bezüglich der neu festzusetzenden Niederschlagswassergebühr liegt Kreuzau kreisweit auf dem untersten Level. Die Erhöhung sei auf die Abschreibung zurückzuführen. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. einstimmig, 6 Enthaltungen Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2016 AM Dr. Nolten teilt mit, dass hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren die Verwaltung meist sehr genaue Kalkulationen vorlege. Auch hier könne die Gemeinde Kreuzau gute Ergebnisse auch im Vergleich zu Nachbarkommunen vorweisen. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Beratungsergebnis: einstimmig, 6 Enthaltungen -66. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung BM Eßer bringt in Erinnerung, dass im April 2016 die erneute Offenlage aufgrund der Höhenänderung der Windräder auf rund 175 m beschlossen worden sei. Beschlussvorschlag: 1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als Satzung beschlossen. 3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Beratungsergebnis: 7. 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 8. 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 4. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Dem Planentwurf wird zugestimmt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. -7Beratungsergebnis: 9. 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum Vorlage: 58/2016 AM Dr. Nolten teilt mit, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung von seiner Fraktion mitgetragen werde, aber auch im Zentralort die Situation verbessert werden müsse. In der Einrichtung in Thum gehe es nicht nur um Platz für 10 weitere Kinder, sondern die Raumsituation müsse insgesamt verbessert werden. AM Heidbüchel teilt mit, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe und die Thematik in der nächsten Fraktionssitzung erörtert werde. Er vertritt persönlich die Auffassung, dass im Zentralort konzentriert etwas passieren müsse. Aus seiner Sicht seien die Prognosen des Kreises Düren teilweise unverständlich. Im Hinblick auf die bessere Erreichbarkeit ist er der Überzeugung, dass eine solche Einrichtung im Zentralort installiert werden müsse, da sie besser zu erreichen ist. BM Eßer erläutert, dass die Daten des Kreises aus dem Kreistagsinformationssystem zu entnehmen seien. Es gebe festgelegte Bedarfsbereiche in der Kinderbetreuung. Der gesellschaftliche Wandel schlage sich hier nieder, insbesondere auch in der U-3 Betreuung. Der diesbezügliche Bedarf ist mit einer Tendenz nach oben gegeben. Auch in Randbereichen der Gemeinde haben die Eltern einen Anspruch auf dieses Betreuungsangebot. AM Lennartz teilt mit, dass die Thematik im Sozialausschuss bereits gründlich und intensiv diskutiert worden sei. Es gehe darum ein komplettes Raumangebot für 2 Gruppen in Thum zu installieren. Der Druck der Eltern in der Ganztagsbetreuung werde größer. Aus seiner Einschätzung sollte die Vorlage positiv gesehen werden. Im Hinblick auf die Aussagen des AM Heidbüchel stellt AM Dr. Nolten fest, dass keine Fraktion im Dürener Kreistag das Verfahren in Frage stellen würde. Es gäbe verschiedene Versorgungsbereiche in der U-3 Betreuung. Die Gemeinde Kreuzau habe im Vergleich nach Hürtgenwald die geringste Quote im U-3 Bereich. Zudem gäbe es eine dezentrale Konzeption bei den Grundschulen. Diese Konzeption müsse auch für die Kindergärten gelten. AM Heidbüchel führt hierzu aus, dass die Gemeinde zur Dezentralisierung der Grundschulen gezwungen worden sei. Im Übrigen habe er lediglich seine persönlichen Bedenken artikuliert. Beschlussvorschlag: 1. Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses wird ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architekten mit der Kostenermittlung zu beauftragen und das Ergebnis vorzulegen. 2. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreisjugendamt Düren Gespräche hinsichtlich einer zusätzlichen Einrichtung im Zentralort Kreuzau zu führen mit dem Ziel, auch hier ein weiteres Angebot schaffen zu können, um eine Bedarfsdeckung zu erreichen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig, 9 Enthaltungen 9. Kreuzauer Kulturtage 2017 Vorlage: 72/2016 Herr Steg resümiert, dass im Kulturausschuss die Thematik diskutiert und in die Fraktion zurückverwiesen worden sei. Im Rat sollte ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet werden, da der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht mehr aktuell war. AM Dr. Nolten stellt fest, dass bei den letzten Kulturtagen die Veranstaltungsreihe von vielen Ratsmitgliedern aktiv mitgetragen worden seien. Das bisherige Konzept könne so nicht mehr vollzogen werden. Es bestehe in seiner Fraktion erheblicher Beratungsbedarf, wie zukünftig verfahren werden könne. Aus seiner Sicht müsse die Durchführung der Kulturtage nicht in 2017 erfolgen, es könne auch durchaus ein späterer Zeitpunkt gewählt werden. Diesen Ausführungen stimmt das AM Heidbüchel zu. Übereinstimmend wird die Meinung vertreten, kein Beschlussvorschlag in der nächsten Ratssitzung zu erarbeiten. Im Kulturausschuss soll eine Grundkonzeption erarbeitet werden. -8Beschlussvorschlag: Ein BV wird im Rat erarbeitet. Beratungsergebnis: 11. zurückverwiesen Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung Herr Steg trägt den Beschlussvorschlag aus dem Fachausschuss vor. AM Heidbüchel berichtet, dass die Fraktionen Vorschläge machen sollen, dies aber für die Haushaltsplanberatung 2017 aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei. AM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass diesbezüglich keine Eile in der Angelegenheit bestehe. Beschlussvorschlag: Die heutige Nutzung der Außensportstätten ist kritisch zu überprüfen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass ein Standardabbau erfolgen muss. Bei Vereinen, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und bei Spielgemeinschaften muss eine Anpassung an den heutigen Bedarf erfolgen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2016; Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Erneuerung der Kaltwasser- und Abflussleitungen im Sportheim Üdingen wird zugestimmt. Die Maßnahme wird aus der Sportpauschale finanziert. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum Vorlage: 51/2016 Beschlussvorschlag: Eine abschließende Entscheidung über die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum wird im Rahmen der Beratungen zum Außensportstättenbedarfsplan für die Gemeinde Kreuzau getroffen. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Anfragen AM Kaptain berichtet, dass an einem Parkplatz an der Pfarrer-Emunds-Straße hinter einer Naturhecke ein schrottreifer Campingwagen stehe der zum Dauercamping bzw.-wohnen genutzt werde. Er fragt, ob das Ordnungsamt hier eine Überprüfung vornehmen kann. Dies wird zugesagt. AM Heidbüchel fragt an, ob bekannt Umsatzsteuergesetz abgeben müsse. BM Eßer stellt klar, dass dies verwaltungsseitig trotzdem geprüft. wirtschaftlich betätigen. Die Option gezogen. sei, dass die Gemeinde eine Optionserklärung nach dem eine „Kannbestimmung“ ist. Der Sachverhalt werde Es seien insbesondere Kommunen betroffen, die sich wurde auf Empfehlung der Fachabteilung bisher nicht -9Eine Sachstands-Mitteilung erfolgt für die nächste Ratssitzung. - 10 B. Nichtöffentliche Sitzung