Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
187 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
13.02.17, 13:06
Aktualisiert
13.02.17, 13:06
Stichworte
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.02.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Breuer, Adolf
4. Gunkel, Dirk , vertritt Winter, Heinrich
5. Heinrichs, Dirk
6. Hohn, Astrid
7. Iven, Axel
8. Kammer, Jürgen
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Lennartz, Ulrich
12. Dr. Meurer, Erik , vertritt Braks, Egbert
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Schroeteler, Rolf , vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels, Björn , vertritt Heidbüchel, Rolf
17. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Lenzen
Es fehlen
Braks, Egbert
Heidbüchel, Rolf
Lüttgen, Wolfgang
Winter, Heinrich
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 2/2017
4.
Durchführung von Dorfkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 4/2017
5.
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung;
hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 11/2017
6.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am
23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am
03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017
Vorlage: 14/2017
7.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung
8.
Verwendung der Sportpauschale 2017
Vorlage: 3/2017
9.
Sportlerehrung 2017
Vorlage: 5/2017
10.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr
der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 2/2017
AV Eßer geht auf die Inhalte der Vorlage ein und begrüßt die anwesenden stellv. Wehrführer. Er
entschuldigt den Leiter der Feuerwehr, da dieser einen anderweitigen Termin besuche. AM Dr.
Nolten lobt und dankt den Anwesenden für ihr Engagement. Die weiteren Fraktionen schließen
sich dem Dank an.
Beschlussvorschlag:
Herr Gemeindebrandinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum
von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des
28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt.
Herr Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen
Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf
des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Durchführung von Dorfkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 4/2017
BM Eßer erläutert die Vorlage und bittet um Wortmeldungen. AM Hohn dankt der Verwaltung für
die positiv gestaltete Vorlage. Zudem bittet Sie darum künftig bei der Fertigung der Niederschrift
lediglich die politischen Vertreter als Anwesende aufzuführen und das Wort „entsandte“ zu
streichen. Ebenfalls bittet Sie darum, dass im Vorfeld der Veranstaltung neben den festgelegten
Veröffentlichungen nach Ratsbeschluss durch die Ortsvorsteher „Werbung“ zu betreiben. Herr Iven
merkt an, dass sich die Besucherzahl der Veranstaltungen, durch auftretende Regelmässigkeit,
verbessern werde. BM Eßer nimmt die Anmerkungen entgegen und sagt eine Umsetzung zu. Herr
Stoffels schlägt vor, den Termin für Üdingen nicht durchzuführen, da hier bereits vor wenigen
Jahren eine Aktion im Rahmen der Dorfwerkstatt erfolgt sei. Es wird sich darauf verständigt, eine
EWO-Konferenz in Leversbach durchzuführen. Herr Kern merkt an, dass die Bürger keine
Rückmeldung erhalten und auch der Rat keine Anregungen aufgenommen habe. BM Eßer teilt mit,
dass die Bürger nach einer Prüfung durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt werden. Eine
Aufnahme und Entscheidung über die getätigten Anregungen der Bürgerschaft obliege den
politischen Vertretern.
-4Herr Dr. Nolten weist darauf hin, dass im Protokoll der EWO-Konferenz die Anwesenheit des
Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin nicht als Ratsmitglied, sondern als OV erfolgen solle.
Der AV stellt heraus, dass es sich um einen fortlaufenden Beschluss handle und lässt über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 03.12.2015 werden die Einwohnerkonferenzen in
den kommenden Jahren fortgeführt, wobei jährlich drei bis vier Konferenzen durchgeführt werden
sollen, in 2017 in drei Ortsteilen (Thum, Leversbach, Winden). Die jeweiligen
Einwohnerkonferenzen sollen am 23.05.2017, 31.08.2017 und 10.10.2017 stattfinden.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung;
hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 11/2017
BM Eßer teilt mit, dass zu diesem TOP ein Antrag der CDU-Fraktion eingegangen sei, welcher
vorsehe, sämtliche Ausschüsse von der Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die
Ausschussvorsitzenden auszunehmen. AM Iven merkt an, dass ihm lediglich die Vorlage der
Verwaltung bekannt sei und er über diese innerhalb der Fraktion gesprochen habe. Herr Dr. Nolten
erläutert, dass er bereits am 31.01.2017 alle Fraktionen über sein Vorhaben, diesen Antrag zu
stellen, informiert und er zudem im IFG das Thema angesprochen habe. Aus der Runde geht
hervor, dass nur Anträge eine Grundlage zur Diskussion liefern können. Zu oft sei es
vorgekommen, dass nach Vorberatungen letztlich doch keine Anträge gestellt wurden. AV Eßer
weist darauf hin, dass zum Beschluss im Rat eine qualifizierte Mehrheit (mehr als die Hälfte der
gesetzlichen RM) erforderlich sei. Der CDU-Antrag werde dem Protokoll beigefügt. Nach
ausgiebiger Beratung wird sich darauf verständigt, die abschließende Beschlussfassung über den
CDU-Antrag in der Ratssitzung durchzuführen.
Der BM lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Änderung der Hauptsatzung
abstimmen.
Beschlussvorschlag:
„Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig, 5 Enthaltungen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“
am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am
03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017
Vorlage: 14/2017
AV Eßer informiert über den Inhalt der Vorlage. Er merkt an, dass Stellungnahmen der Ver.di
sowie der IHK vorliegen. Sollten weitere Stellungsnahmen eingehen, so erfolgt eine Mitteilung
hierzu in der Ratssitzung.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des
-5Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen,
wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des
1)
2)
3)
4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
7.
15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung
Frau Hohn fragt nach, inwieweit der Gemeinde Konsequenzen von privater Seite bei positiver
Beschlussfassung drohen könnten. Herr Schmühl teilt mit, dass er keine Probleme sehe. Sobald
die Thematik abgeschlossen sei, werde der Einwender eine schriftliche Information erhalten. Herr
Kern spricht an, dass aus seiner Sicht die eingesetzten Verkaufserlöse je Quadratmeter zu gering
seien. Herr Schmühl erläutert, dass hier der aktuelle Bodenrichtwert, bzw. der aktuelle
gemeindliche Pachtpreis eingesetzt wurde. Welche Preise bei den Verhandlungen erzielt werden,
sei offen. Letztlich werde die Verwaltung versuchen mit der Neuverpachtung 2018/2019, dass für
die Gemeinde beste Ergebnis zu erzielen. Herr Kern bittet darum, künftig die Angelegenheit
nachzuverfolgen. BM Eßer erläutert, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde und sicherlich in
der Zukunft im Einzelfall entschieden werden müsse. Herr Schmühl ergänzt, dass er auch die ULB
in der Kontrollpflicht sehe. Herr Dr. Nolten merkt an, dass mit der dauerhaften Kontrolle sicherlich
auch eine Instandsetzungspflicht verbunden sei, hier müssen im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Herr Schmühl weist abschließend darauf hin, dass das Thema insgesamt nunmehr als erledigt
betrachtet werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand
ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren
Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung
von Ausgleichsmaßnahmen möglich.
2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung
Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen.
3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet:
Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74.
Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei
-6Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine
angrenzende Ackerparzelle zu erschließen.
4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen
Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit
Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2017
Vorlage: 3/2017
AV Eßer teilt mit, dass ein einstimmiger Beschluss des Sportausschusses vorliege
und lässt über den BV abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für
das Jahr 2017 in Höhe von 24.376,05 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt:
Antragsteller
Maßnahme
Gemeinde Kreuzau
Erneuerung der Stromzufuhr
einschließlich Schaltschrank auf
dem Sportplatz Winden
Anschaffung von Sprungkästen für
die Turnhalle Obermaubach
Erneuerung von Hand-/ Fußballtoren in der Turnhalle Winden
Sanierung der Toilettenanlage in
den Kellerräumen der Grundschule
Winden
Sanierung der Dusch- und
Waschräume im Sportheim Boich
Sanierung des Rasenplatzes
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Billard Club 1970 Winden
SV 1909 Boich/Thum
TSV Stockheim 09
Gesamtbetra
Zuschuss aus
g Sportpauschale
6.500,00 €
6.500,00 €
1.800,00 €
1.800,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
2.935,34 €
1.465,34 €
4.923,58 €
2.461,79 €
20.297,83 €
10.148,92 €
24.376,05 €
Die Restmittel aus der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Sportlerehrung 2017
Vorlage: 5/2017
BM Eßer informiert darüber, dass ein einstimmiger Beschluss des Sportausschusses vorliege und
Ergänzungen an der Liste der zu Ehrenden vorgenommen wurden. Er erläutert diese und lässt
über den BV abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau
gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-710.
Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.
Kreuzau, den 08.02.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Lenzen -