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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
187 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
13.02.17, 13:06
Aktualisiert
13.02.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.02.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Breuer, Adolf 4. Gunkel, Dirk , vertritt Winter, Heinrich 5. Heinrichs, Dirk 6. Hohn, Astrid 7. Iven, Axel 8. Kammer, Jürgen 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Lennartz, Ulrich 12. Dr. Meurer, Erik , vertritt Braks, Egbert 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Schroeteler, Rolf , vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Stoffels, Björn , vertritt Heidbüchel, Rolf 17. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Lenzen Es fehlen Braks, Egbert Heidbüchel, Rolf Lüttgen, Wolfgang Winter, Heinrich Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 2/2017 4. Durchführung von Dorfkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 4/2017 5. Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 11/2017 6. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 Vorlage: 14/2017 7. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung 8. Verwendung der Sportpauschale 2017 Vorlage: 3/2017 9. Sportlerehrung 2017 Vorlage: 5/2017 10. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 2/2017 AV Eßer geht auf die Inhalte der Vorlage ein und begrüßt die anwesenden stellv. Wehrführer. Er entschuldigt den Leiter der Feuerwehr, da dieser einen anderweitigen Termin besuche. AM Dr. Nolten lobt und dankt den Anwesenden für ihr Engagement. Die weiteren Fraktionen schließen sich dem Dank an. Beschlussvorschlag: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Durchführung von Dorfkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 4/2017 BM Eßer erläutert die Vorlage und bittet um Wortmeldungen. AM Hohn dankt der Verwaltung für die positiv gestaltete Vorlage. Zudem bittet Sie darum künftig bei der Fertigung der Niederschrift lediglich die politischen Vertreter als Anwesende aufzuführen und das Wort „entsandte“ zu streichen. Ebenfalls bittet Sie darum, dass im Vorfeld der Veranstaltung neben den festgelegten Veröffentlichungen nach Ratsbeschluss durch die Ortsvorsteher „Werbung“ zu betreiben. Herr Iven merkt an, dass sich die Besucherzahl der Veranstaltungen, durch auftretende Regelmässigkeit, verbessern werde. BM Eßer nimmt die Anmerkungen entgegen und sagt eine Umsetzung zu. Herr Stoffels schlägt vor, den Termin für Üdingen nicht durchzuführen, da hier bereits vor wenigen Jahren eine Aktion im Rahmen der Dorfwerkstatt erfolgt sei. Es wird sich darauf verständigt, eine EWO-Konferenz in Leversbach durchzuführen. Herr Kern merkt an, dass die Bürger keine Rückmeldung erhalten und auch der Rat keine Anregungen aufgenommen habe. BM Eßer teilt mit, dass die Bürger nach einer Prüfung durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Aufnahme und Entscheidung über die getätigten Anregungen der Bürgerschaft obliege den politischen Vertretern. -4Herr Dr. Nolten weist darauf hin, dass im Protokoll der EWO-Konferenz die Anwesenheit des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin nicht als Ratsmitglied, sondern als OV erfolgen solle. Der AV stellt heraus, dass es sich um einen fortlaufenden Beschluss handle und lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag: Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 03.12.2015 werden die Einwohnerkonferenzen in den kommenden Jahren fortgeführt, wobei jährlich drei bis vier Konferenzen durchgeführt werden sollen, in 2017 in drei Ortsteilen (Thum, Leversbach, Winden). Die jeweiligen Einwohnerkonferenzen sollen am 23.05.2017, 31.08.2017 und 10.10.2017 stattfinden. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 11/2017 BM Eßer teilt mit, dass zu diesem TOP ein Antrag der CDU-Fraktion eingegangen sei, welcher vorsehe, sämtliche Ausschüsse von der Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Ausschussvorsitzenden auszunehmen. AM Iven merkt an, dass ihm lediglich die Vorlage der Verwaltung bekannt sei und er über diese innerhalb der Fraktion gesprochen habe. Herr Dr. Nolten erläutert, dass er bereits am 31.01.2017 alle Fraktionen über sein Vorhaben, diesen Antrag zu stellen, informiert und er zudem im IFG das Thema angesprochen habe. Aus der Runde geht hervor, dass nur Anträge eine Grundlage zur Diskussion liefern können. Zu oft sei es vorgekommen, dass nach Vorberatungen letztlich doch keine Anträge gestellt wurden. AV Eßer weist darauf hin, dass zum Beschluss im Rat eine qualifizierte Mehrheit (mehr als die Hälfte der gesetzlichen RM) erforderlich sei. Der CDU-Antrag werde dem Protokoll beigefügt. Nach ausgiebiger Beratung wird sich darauf verständigt, die abschließende Beschlussfassung über den CDU-Antrag in der Ratssitzung durchzuführen. Der BM lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Änderung der Hauptsatzung abstimmen. Beschlussvorschlag: „Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: 6. einstimmig, 5 Enthaltungen Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 Vorlage: 14/2017 AV Eßer informiert über den Inhalt der Vorlage. Er merkt an, dass Stellungnahmen der Ver.di sowie der IHK vorliegen. Sollten weitere Stellungsnahmen eingehen, so erfolgt eine Mitteilung hierzu in der Ratssitzung. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des -5Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 7. 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung Frau Hohn fragt nach, inwieweit der Gemeinde Konsequenzen von privater Seite bei positiver Beschlussfassung drohen könnten. Herr Schmühl teilt mit, dass er keine Probleme sehe. Sobald die Thematik abgeschlossen sei, werde der Einwender eine schriftliche Information erhalten. Herr Kern spricht an, dass aus seiner Sicht die eingesetzten Verkaufserlöse je Quadratmeter zu gering seien. Herr Schmühl erläutert, dass hier der aktuelle Bodenrichtwert, bzw. der aktuelle gemeindliche Pachtpreis eingesetzt wurde. Welche Preise bei den Verhandlungen erzielt werden, sei offen. Letztlich werde die Verwaltung versuchen mit der Neuverpachtung 2018/2019, dass für die Gemeinde beste Ergebnis zu erzielen. Herr Kern bittet darum, künftig die Angelegenheit nachzuverfolgen. BM Eßer erläutert, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde und sicherlich in der Zukunft im Einzelfall entschieden werden müsse. Herr Schmühl ergänzt, dass er auch die ULB in der Kontrollpflicht sehe. Herr Dr. Nolten merkt an, dass mit der dauerhaften Kontrolle sicherlich auch eine Instandsetzungspflicht verbunden sei, hier müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Herr Schmühl weist abschließend darauf hin, dass das Thema insgesamt nunmehr als erledigt betrachtet werden kann. Beschlussvorschlag: 1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich. 2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen. 3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet: Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74. Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei -6Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle zu erschließen. 4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2017 Vorlage: 3/2017 AV Eßer teilt mit, dass ein einstimmiger Beschluss des Sportausschusses vorliege und lässt über den BV abstimmen. Beschlussvorschlag: Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2017 in Höhe von 24.376,05 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: Antragsteller Maßnahme Gemeinde Kreuzau Erneuerung der Stromzufuhr einschließlich Schaltschrank auf dem Sportplatz Winden Anschaffung von Sprungkästen für die Turnhalle Obermaubach Erneuerung von Hand-/ Fußballtoren in der Turnhalle Winden Sanierung der Toilettenanlage in den Kellerräumen der Grundschule Winden Sanierung der Dusch- und Waschräume im Sportheim Boich Sanierung des Rasenplatzes Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Billard Club 1970 Winden SV 1909 Boich/Thum TSV Stockheim 09 Gesamtbetra Zuschuss aus g Sportpauschale 6.500,00 € 6.500,00 € 1.800,00 € 1.800,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.935,34 € 1.465,34 € 4.923,58 € 2.461,79 € 20.297,83 € 10.148,92 € 24.376,05 € Die Restmittel aus der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Sportlerehrung 2017 Vorlage: 5/2017 BM Eßer informiert darüber, dass ein einstimmiger Beschluss des Sportausschusses vorliege und Ergänzungen an der Liste der zu Ehrenden vorgenommen wurden. Er erläutert diese und lässt über den BV abstimmen. Beschlussvorschlag: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt. Beratungsergebnis: einstimmig -710. Anfragen Es werden keine Anfragen gestellt. Kreuzau, den 08.02.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Lenzen -