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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
126 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
13.02.17, 13:06
Aktualisiert
13.02.17, 13:06
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.02.2017 TOP Betreff 6. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 Vorlage: 14/2017 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme