Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
126 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
13.02.17, 13:06
Aktualisiert
13.02.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.02.2017
TOP
Betreff
6.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um
Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des
Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017
Vorlage: 14/2017
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006
sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches
am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen,
wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
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4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in
den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme