Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
13.02.17, 13:06
Aktualisiert
13.02.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.02.2017
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Betreff
7.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein
Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige
Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem
späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne
Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich.
2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung
Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen.
3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet:
Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74.
Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er
bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine
angrenzende Ackerparzelle zu erschließen.
4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des
gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236
ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes
dauerhaft angelegt.
Beratungsergebnis:
einstimmig