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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP9-148/2014 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
583 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 1. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt, begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze. Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:     Sachkosten (Friedhofsbagger; 90%) Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 1.520 € 12.660 € 51.336 € 2.870 € Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt. Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2015 in Höhe von 68.386 € (ohne Fehlbeträge aus Vorjahren) werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt. Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 Faktor Faktor Aufschlag Anzahl ArbeitsArbeitsaufwand zeiten Äquivalenzziffer Gebühr (ohne Fehlbetrag) 85 1,0 1,0 84,69 48.273 € 570 € Erdbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 1 1,0 1,5 0,90 513 € 855 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 1,0 2,0 0,00 - € 1.140 € 1 0,5 1,0 0,50 285 € 285 € 0 0,5 1,5 0,00 - € 428 € 0 0,5 2,0 0,00 - € 570 € 150 0,2 1,0 30,00 17.098 € 114 € 12 0,2 1,5 3,58 2.039 € 171 € 0 0,2 2,0 0,00 - € 228 € Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00 Uhr und Samstags Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 2010 2011 2012 2013 2014 € € € € 260 490 723 720 780 390 735 1.084 1.080 1.170 520 980 1.445 1.440 1.560 Erdbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr 130 245 361 360 390 Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr und samstags 195 368 542 540 585 Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 260 490 723 720 780 65 98 145 144 156 98 147 217 212 234 130 196 289 288 312 Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Erbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und samstags Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen 2015 € Diff. 2014 zu 2015 € % 570 -210 26,92% 855 -315 26,92% 1.140 -420 26,92% 285 -105 26,92% 428 -158 26,92% 570 -210 26,92% 114 -42 26,92% 171 -63 26,92% 228 -84 26,92% Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 2. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor Abzug des „grünpolitischen Wertes“ 447.170 € (Vorjahr: 429.840 €) und verteilen sich wie folgt:  Sachkosten aufgrund des Durchschnitts der letzten Jahre  Kalkulatorische Kosten o Kalk. Abschreibungen 29.070 € o Kalk. Zinsen 45.770 €  Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen)  Umlagen (Querschnittskosten)  abzüglich des grünpolitischen Wertes  35.930 € 74.840 € 322.050 € 14.350 € -44.720 € Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an. Die Inanspruchnahme der Grabarten entwickelte sich wie nachstehend dargestellt: Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in eine „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden. Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Die Gewichtung der pflegefreien Gräber orientiert sich an übrigen Grabarten (Wahl-/Einzelgräber bzw. anonym oder personifiziert). Gegenüber 2014 wurde aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom 06.11.2014 die Grabart „Pflegefreies Baum-Urnen-Wahlgrab“ zusätzlich aufgenommen. Bei der Grabart „Urnenwahlgrab“ wurde die Gewichtung für die Bereitstellung den übrigen Wahlgrabarten angepasst. Erdreihengrab Erdkindergrab (unter 5 Jahre) Erdwahlgrab 2010 2011 2012 2013 € € € € 2014 2015 € Diff. 2014 zu 2015 € % 1.388 1.525 1.850 1.800 1.700 1.700 0 0,00% 555 645 765 750 675 675 0 0,00% 1.850 1.775 2.150 2.075 1.975 2.000 25 1,27% 2.225 2.150 2.050 2.075 25 1,22% anonymes Erdreihengrab Urnenreihengrab 463 725 775 750 650 625 -25 -3,85% Urnenwahlgrab 463 725 775 750 650 700 50 7,69% anonymes Urnengrab 463 725 850 850 725 725 0 0,00% 31 30 26 25 -1 -3,85% Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern Pflegefreies Urnenreihengrab - - - - 725 725 0 0,00% Pflegefreies Urnenwahlgrab - - - - 800 800 0 0,00% Pflegefreies Erdreihengrab - - - - 2.050 2.075 25 1,22% Pflegefreies Erdwahlgrab - - - - 2.325 2.350 25 1,08% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - - - - 725 725 0 0,00% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - - - - 800 Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 3. Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:     1.828 € 892 € 19.993 € 2.870 € Sachkosten Kalkulatorische Kosten Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung) Umlagen (Querschnittskosten) Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 30.030 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (68,00 € je Einheit). Fall-zahl A B ÄquivaVerteillenzziffer ungswert C Gebühr D E F B*C 68 € * D E/B 122 1,00 122,00 7.490,61 61 € Entfernung Grabstein 66 2,00 131,18 8.054,23 123 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 53 2,00 106,25 6.523,53 123 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 43 1,00 42,57 2.613,55 61 € 2 2,00 4,00 245,60 123 € Berechtigungsscheine 25 0,25 6,19 380,05 15 € Einebnung Urnengrab 2 0,50 0,92 56,36 31 € Entfernung Grabstein 1 1,00 1,00 61,40 61 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1 1,00 1,00 61,40 61 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1 0,50 0,50 30,70 31 € Entfernung einer Abdeckplatte 1 1,00 1,07 65,49 61 € Einebnung Erdgrab Entfernung einer Abdeckplatte Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014 2010 2011 2012 2013 2014 2015 € € € € € Diff. 2014 zu 2015 € % Einebnung Erdgrab 32 64 64 66 68 61 Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 64 128 128 133 136 123 -13 -9,56% 64 128 128 133 136 123 -13 -9,56% 32 64 64 66 68 61 64 128 128 133 136 123 Berechtigungsscheine 14 16 16 17 17 15 -2 -11,76% Einebnung Urnengrab 16 32 32 33 34 31 -3 Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 32 64 64 66 68 61 -7 -10,29% 32 64 64 66 68 61 -7 -10,29% 16 32 32 33 34 31 -3 32 64 64 66 68 61 -7 -10,29% -7 -10,29% -7 -10,29% -13 -9,56% -8,82% -8,82% 4. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (4.995 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (178 Vorgänge) umgelegt, so dass die Gebühr sich auf 28 € je Genehmigung erhöht. Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 blieb unberücksichtigt. 5. Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 41,30 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag.