Daten
Kommune
Bedburg
Größe
583 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
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Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
1. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung
Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der
sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt,
begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze.
Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:
Sachkosten (Friedhofsbagger; 90%)
Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
1.520 €
12.660 €
51.336 €
2.870 €
Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der
Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt.
Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2015 in Höhe von 68.386 € (ohne Fehlbeträge aus Vorjahren) werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt.
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
Faktor
Faktor
Aufschlag
Anzahl ArbeitsArbeitsaufwand
zeiten
Äquivalenzziffer
Gebühr (ohne Fehlbetrag)
85
1,0
1,0
84,69
48.273 €
570 €
Erdbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
1
1,0
1,5
0,90
513 €
855 €
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
0
1,0
2,0
0,00
- €
1.140 €
1
0,5
1,0
0,50
285 €
285 €
0
0,5
1,5
0,00
- €
428 €
0
0,5
2,0
0,00
- €
570 €
150
0,2
1,0
30,00
17.098 €
114 €
12
0,2
1,5
3,58
2.039 €
171 €
0
0,2
2,0
0,00
- €
228 €
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00
Uhr und Samstags
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen
2010 2011
2012
2013
2014
€
€
€
€
260
490
723
720
780
390
735
1.084
1.080
1.170
520
980
1.445
1.440
1.560
Erdbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr
130
245
361
360
390
Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00
Uhr und samstags
195
368
542
540
585
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
260
490
723
720
780
65
98
145
144
156
98
147
217
212
234
130
196
289
288
312
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Erbestattung freitags 12.00 Uhr und
samstags
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr
Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und
samstags
Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen
2015
€
Diff. 2014 zu
2015
€
%
570 -210 26,92%
855 -315 26,92%
1.140 -420 26,92%
285 -105 26,92%
428 -158 26,92%
570 -210 26,92%
114 -42 26,92%
171 -63 26,92%
228 -84 26,92%
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
2. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung
Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor
Abzug des „grünpolitischen Wertes“ 447.170 € (Vorjahr: 429.840 €) und verteilen sich wie
folgt:
Sachkosten aufgrund des Durchschnitts der letzten Jahre
Kalkulatorische Kosten
o Kalk. Abschreibungen
29.070 €
o Kalk. Zinsen
45.770 €
Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
abzüglich des grünpolitischen Wertes
35.930 €
74.840 €
322.050 €
14.350 €
-44.720 €
Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung
bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in
2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise,
dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu
ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die
so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst.
Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der
Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den
Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung
von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der
Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind
hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung
nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind.
Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig
(Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle
Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen.
Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht.
Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion,
Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des
Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab.
Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an.
Die Inanspruchnahme der Grabarten entwickelte sich wie nachstehend dargestellt:
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in eine „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden.
Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Die Gewichtung der pflegefreien Gräber orientiert
sich an übrigen Grabarten (Wahl-/Einzelgräber bzw. anonym oder personifiziert). Gegenüber
2014 wurde aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom 06.11.2014 die Grabart
„Pflegefreies Baum-Urnen-Wahlgrab“ zusätzlich aufgenommen. Bei der Grabart „Urnenwahlgrab“ wurde die Gewichtung für die Bereitstellung den übrigen Wahlgrabarten angepasst.
Erdreihengrab
Erdkindergrab (unter 5 Jahre)
Erdwahlgrab
2010
2011
2012
2013
€
€
€
€
2014
2015
€
Diff. 2014 zu
2015
€
%
1.388
1.525
1.850
1.800
1.700
1.700
0
0,00%
555
645
765
750
675
675
0
0,00%
1.850
1.775
2.150
2.075
1.975
2.000
25
1,27%
2.225
2.150
2.050
2.075
25
1,22%
anonymes Erdreihengrab
Urnenreihengrab
463
725
775
750
650
625
-25
-3,85%
Urnenwahlgrab
463
725
775
750
650
700
50
7,69%
anonymes Urnengrab
463
725
850
850
725
725
0
0,00%
31
30
26
25
-1
-3,85%
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
-
-
-
725
725
0
0,00%
Pflegefreies Urnenwahlgrab
-
-
-
-
800
800
0
0,00%
Pflegefreies Erdreihengrab
-
-
-
-
2.050
2.075
25
1,22%
Pflegefreies Erdwahlgrab
-
-
-
-
2.325
2.350
25
1,08%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
-
-
-
725
725
0
0,00%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
-
-
-
800
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
3. Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern
Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:
1.828 €
892 €
19.993 €
2.870 €
Sachkosten
Kalkulatorische Kosten
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung)
Umlagen (Querschnittskosten)
Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene
Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 30.030 €
werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (68,00 € je
Einheit).
Fall-zahl
A
B
ÄquivaVerteillenzziffer ungswert
C
Gebühr
D
E
F
B*C
68 € * D
E/B
122
1,00
122,00
7.490,61
61 €
Entfernung Grabstein
66
2,00
131,18
8.054,23
123 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
53
2,00
106,25
6.523,53
123 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
43
1,00
42,57
2.613,55
61 €
2
2,00
4,00
245,60
123 €
Berechtigungsscheine
25
0,25
6,19
380,05
15 €
Einebnung Urnengrab
2
0,50
0,92
56,36
31 €
Entfernung Grabstein
1
1,00
1,00
61,40
61 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
1
1,00
1,00
61,40
61 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
1
0,50
0,50
30,70
31 €
Entfernung einer Abdeckplatte
1
1,00
1,07
65,49
61 €
Einebnung Erdgrab
Entfernung einer Abdeckplatte
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9-148/2014
2010 2011 2012 2013 2014 2015
€
€
€
€
€
Diff. 2014
zu 2015
€
%
Einebnung Erdgrab
32
64
64
66
68
61
Entfernung Grabstein
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
64
128
128
133
136
123
-13
-9,56%
64
128
128
133
136
123
-13
-9,56%
32
64
64
66
68
61
64
128
128
133
136
123
Berechtigungsscheine
14
16
16
17
17
15
-2 -11,76%
Einebnung Urnengrab
16
32
32
33
34
31
-3
Entfernung Grabstein
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
32
64
64
66
68
61
-7 -10,29%
32
64
64
66
68
61
-7 -10,29%
16
32
32
33
34
31
-3
32
64
64
66
68
61
-7 -10,29%
-7 -10,29%
-7 -10,29%
-13
-9,56%
-8,82%
-8,82%
4. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen
Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (4.995 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (178 Vorgänge) umgelegt, so dass die Gebühr sich auf
28 € je Genehmigung erhöht. Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 blieb unberücksichtigt.
5. Bemessung der Gebühr für Umbettungen
In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach
dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 41,30 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag.