Daten
Kommune
Bedburg
Größe
279 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9184/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
04.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt.
Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568
Quadratmeter zur Verfügung.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraums
innerhalb
der
nächsten
vier
Jahre
auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte.
Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit
vier Wohnungen von Familien genutzt werden.
Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind:
2015
4.800 €
2014
4.600
2013
4.600 €
Unterhaltungskosten
12.400 €
6.400
6.400 €
Gebäudekosten
33.100 €
32.520
32.500 €
Umlagen
8.193 €
6.306
7.492 €
Summe
58.493 €
49.826
50.992 €
Personalkosten
Der Anstieg der Unterhaltungskosten liegt zum größten Teil darin begründet, dass
Aufwendungen in Höhe von 6.000 € für Fremdreinigung vom zuständigen
Geschäftsbereich veranschlagt wurden. Der Reinigungsbedarf des Gebäudes ist stark
gestiegen. Da davon auszugehen ist, dass dieser Bedarf dauerhaft bestehen wird, wurden
die Kosten für die Fremdreinigung entsprechend in der Kalkulation berücksichtigt.
1) Sammelunterkünfte
Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%)
Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%)
Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte
Jahresbetrag pro Person
Betrag pro Person und Monat
6.620,00 €
15.240,00 €
9 Personen
2.420,00 €
201,00 €
Die Erhöhung der monatlichen Gebühr im Vergleich zum Vorjahr beträgt 6 €.
Im Jahr 2013 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 26.266 €. Eine Berücksichtigung würde
zu einer weiteren Erhöhung der Monatsgebühr führen.
Beschlussvorlage WP9-184/2014
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2) Wohnungen
Gebäudekosten Wohnungen (80%)
Übrige Kosten Wohnungen (40%)
Fläche der Wohnungen
Jahresbetrag pro m²
Monatsbetrag pro m²
26.480,00 €
10.160,00 €
473 m²
80,00 €
6,60 €
Die monatliche Gebühr für die Wohnungen steigt somit um 0,80 € pro m² gegenüber
2014. Auch hier blieb der o.a. Fehlbetrag aus 2013 unberücksichtigt.
Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare
Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Da mit der
Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende
Leistungen verbunden sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.11.2014
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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