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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
279 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9184/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt. Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568 Quadratmeter zur Verfügung. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte. Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit vier Wohnungen von Familien genutzt werden. Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind: 2015 4.800 € 2014 4.600 2013 4.600 € Unterhaltungskosten 12.400 € 6.400 6.400 € Gebäudekosten 33.100 € 32.520 32.500 € Umlagen 8.193 € 6.306 7.492 € Summe 58.493 € 49.826 50.992 € Personalkosten Der Anstieg der Unterhaltungskosten liegt zum größten Teil darin begründet, dass Aufwendungen in Höhe von 6.000 € für Fremdreinigung vom zuständigen Geschäftsbereich veranschlagt wurden. Der Reinigungsbedarf des Gebäudes ist stark gestiegen. Da davon auszugehen ist, dass dieser Bedarf dauerhaft bestehen wird, wurden die Kosten für die Fremdreinigung entsprechend in der Kalkulation berücksichtigt. 1) Sammelunterkünfte Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%) Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%) Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte Jahresbetrag pro Person Betrag pro Person und Monat 6.620,00 € 15.240,00 € 9 Personen 2.420,00 € 201,00 € Die Erhöhung der monatlichen Gebühr im Vergleich zum Vorjahr beträgt 6 €. Im Jahr 2013 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 26.266 €. Eine Berücksichtigung würde zu einer weiteren Erhöhung der Monatsgebühr führen. Beschlussvorlage WP9-184/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2) Wohnungen Gebäudekosten Wohnungen (80%) Übrige Kosten Wohnungen (40%) Fläche der Wohnungen Jahresbetrag pro m² Monatsbetrag pro m² 26.480,00 € 10.160,00 € 473 m² 80,00 € 6,60 € Die monatliche Gebühr für die Wohnungen steigt somit um 0,80 € pro m² gegenüber 2014. Auch hier blieb der o.a. Fehlbetrag aus 2013 unberücksichtigt. Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.11.2014 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-184/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-184/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4