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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-153/2014 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-153/2014 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

ENTWURF ALTERNATIVE 1 Elfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom xx.xx.2014 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Elfte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 5 erhält folgende Fassung: Gebührensatz (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 1,04 € 0,96 € 0,89 € 0,81 € (2) Wird zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr (für Winterwartung und Straßenreinigung zusammen) jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 2,67 € 2,50 € 2,34 € 2,17 € Artikel II Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft.