Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
103 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
30.03.17, 13:06
Aktualisiert
30.03.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.03.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Manfred
5. Büngeler, Johannes
6. Eßer, Rainer
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred , vertritt Heidbüchel, Rolf
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Gottstein
3. Herr Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:20 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
3.1
Umbauarbeiten im Sommer 2016 im Schulzentrum Kreuzau
3.2
Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW)
3.3
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
4.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim;
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung
5.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung
6.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes
Herr Manfred Breuer wird als neues Ausschussmitglied vom Ausschussvorsitzenden verpflichtet.
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
Es ergehen folgende mündliche Mitteilungen:
Herr Schmühl erläutert die Vorkommnisse des Brandschadens in der Asylbewerberunterkunft in
Boich am 18.03.2017. Nähere Informationen sind im Newsletter vom 20.03.2017 erläutert.
Herr Schmühl informiert über den aktuellen Sachstand des BImSch-Antrags der Niederauer Mühle
zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung. Hierzu hat am 16.03.2017 ein Ortstermin mit
Vertretern der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Dabei hat die Verwaltung die Argumente für
die Versagung des Einvernehmens vorgetragen. Die Bezirksregierung hat im Termin erläutert,
dass geprüft wird, ob es sich bei den Reaktoren um Gebäude oder bauliche Anlagen handelt.
Sofern es sich nicht um Gebäude handelt, greift die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe
des Bebauungsplans E 19 nicht, da diese nur für Gebäude anzuwenden ist. Eine abschließende
Prüfung seitens der Bezirksregierung ist noch nicht erfolgt.
Herr Gottstein berichtet, dass die Gemeinde Kreuzau vom OVG Münster in Kenntnis gesetzt
wurde, dass die Stadt Nideggen einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „G2
- Windenergieanlagen Steinkaul“ gestellt hat. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist zunächst
nicht erforderlich. Das OVG Münster erbittet zunächst lediglich die Zustellung der Akten. Der
Normenkontrollantrag hat keine Folgen für die zwischenzeitlich aufgenommenen baulichen
Tätigkeiten.
3.1
Umbauarbeiten im Sommer 2016 im Schulzentrum Kreuzau
3.2
Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW)
Herr Gottstein trägt vor, dass die Regelung der Stellplätze bisher klar festgelegt war. Bis zum
31.12.2018 muss die Gemeinde nun eine Stellplatzverordnung erlassen, damit von den Bauherren
weiterhin Stellplätze verlangt werden können.
Herr Nolten fragt an, ob die Verwaltung mit den Genehmigungsfreistellungen schlechte
Erfahrungen gemacht hat und diese Änderung notwendig war.
Herr Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung fast ausnahmslos keine Probleme mit
Genehmigungsfreistellungen hatte. Auf die Bauherren kommen zukünftig höhere Kosten und
längere Wartezeiten bei der Baugenehmigung zu.
-43.3
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg
Herr Schmühl erläutert ausführlich den Sachverhalt der wasserwirtschaftlichen Bedenken des
WVER und des Kreises Düren. Er betont, dass das Verfahren aufgrund der Bedenken ruhen muss,
aber zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann.
4.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim;
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung
AM Nolten fragt an, warum die restliche Fläche des Flurstücks nicht innerhalb des Plangebietes
liegt.
Herr Gottstein trägt vor, dass Planzeichnung und Umweltbericht angepasst werden müssten und
dies zu höheren Kosten führt. Die beiden Bäume können auch planextern gesichert werden.
AM Hohn fragt an, ob der Standort der alten Birne verlegt werden kann.
Herr Gottstein teilt mit, dass die Ausgleichsmaßnahmen in anderer Form umgesetzt werden
können, dies allerdings zu weiteren Anpassungen der Antragsunterlagen und Abstimmungen mit
der Unteren Naturschutzbehörde – und somit ebenfalls zu höheren Kosten – führt.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den TOP von der Tagesordnung abzusetzen und
die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss fortzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird beschlossen.
2. Die vier im Regionalplan abgebildeten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Kreuzau,
Winden, Drove und Stockheim bleiben als ASB erhalten.
3. Im Ortsteil Kreuzau werden die beiden bereits vorhandenen Reserveflächen beibehalten.
Zusätzlich wird östlich der Ortslage Kreuzau ein Suchraum für künftige Wohnbauflächen
festgelegt.
4. Im Ortsteil Winden sollen die vorhandenen Siedlungsreserveflächen östlich der
Urbanusstraße teilweise zurückgenommen werden und als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt werden.
5. Im Ortsteil Drove sollen die Reserveflächen im Regionalplan zwischen Kommweg und der
L 249 teilweise zurückgenommen werden. Eine Fläche von ca. 5 ha. soll in diesem Bereich
aber erhalten bleiben und als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Am nördlichen Ortsrand gegenüber den Offiziershäusern soll die Reservefläche
beibehalten und als Wohnbaufläche im FNP dargestellt werden. Zusätzlich wird die ca. 0,4
ha. große Fläche entlang der Wehrstraße in den ASB aufgenommen und als
-5Wohnbaufläche im FNP dargestellt.
6. Im Ortsteil Stockheim soll die innerörtliche Reservefläche zwischen Andreasstr. und
Kreuzauer Str. zurückgenommen werden. Der Bereich zwischen der südlichen Marienstr.
und Raiffeisenstraße soll als zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
dargestellt werden.
Beratungsergebnis:
6.
abgesetzt
Anfragen
AM Kern fragt an, wie der aktuelle Sachstand zur Aufstellung des Bebauungsplans E28 ist.
Herr Schmühl erläutert, dass die Verwaltung Gespräche mit RA Dr. Oerder geführt hat und
Probleme hatte, einen passenden Lärmgutachter ausfindig zu machen. Zwischenzeitlich liegt der
Verwaltung ein Angebot eines Lärmgutachters vor. Der Lärmgutachter soll die
immissionstechnischen Auswirkungen des LKW-Verkehrs durch die Niederauer Mühle berechnen.
Außerdem wird in den nächsten beiden Wochen erneut eine LKW-Verkehrszählung durch die
Gemeinde an der Niederauer Mühle stattfinden, um die im Frühjahr 2014 erhobenen Daten zu
verifizieren.
AM Kern fragt hierzu nach, wieso sich die Verwaltung bei der Prüfung auf den LKW-Verkehr
konzentriert.
Herr Schmühl erläutert, dass die Verwaltung sich an die empfohlene Vorgehensweise von Dr.
Oerder gehalten hat. Herr Schmühl zitiert wörtlich aus der Stellungnahme von RA Dr. Oerder vom
22.06.2015,
in
der
Dr.
Oerder
darlegt,
dass
die
Festsetzung
einer
Produktionskapazitätsbeschränkung nur über die Zunahme des LKW-Verkehrs rechtssicher
begründbar ist.
Kreuzau, den 21.03.2017
Vorsitzender:
Schriftführer:
gez.
- Kaptain -
gez.
- Becker -