Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
15.12.14, 18:03
Aktualisiert
15.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9192/2014 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.12.2014
Betreff:
Überplanmäßige Auszahlung zum Erwerb von Grundstücken
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom
11.12.2014 für eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 202.187,32 € zum Erwerb
von Grundstücken gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 01.12.2014:
Für das Projekt Bedburger Mitte ist der Erwerb von Flächen notwendig, die im Privateigentum
Dritter stehen. Hier sind zwischen dem Investor und den Privateigentümern privatrechtliche
Regelungen getroffen worden. Diese privatrechtlichen Regelungen sind fristgebunden und laufen
bald aus. Um die Planungen weiterführen zu können ist der kurzfristige Erwerb der Privatflächen
durch die Stadt Bedburg noch in 2014 notwendig. Die Zustimmung zu den konkreten
Kaufverträgen wird im nichtöffentlichen Sitzungsteil durch den Rat getroffen. Die ÜPL stellt
lediglich die entsprechenden Mittel grundsätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsaufwand dieser
Flächen liegt bei ca. 430.000,00 € (inkl. Nebenkosten). Für konkrete Fragen zum Erwerb wird auf
den nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen.
Deckungsvorschlag
Für die Investitionsmaßnahme Kreisverkehr Erkelenzer Straße (Maßnahmen-Nr.: M54110420)
sind von den im Haushalt 2014 veranschlagten Mittel noch 570.332,22 € vorhanden. Da die
Planungen zum Kreisverkehr Wiesenstraße / Erkelenzer Straße noch nicht mit den beteiligten
Behörden (Rhein-Erft-Kreis, Deutsche Bahn AG) endabgestimmt sind, wird sich diese Maßnahme
verschieben. Die hier veranschlagten Haushaltsmittel werden somit in 2014 nicht benötigt, müssen
aber in den Folgejahren entsprechend der Umsetzung der Maßnahme neu veranschlagt werden.
Ein Teil dieser Mittel soll hiermit zur Deckung der beantragten Haushaltsüberschreitung genutzt
werden.
Ergänzung der Verwaltung am 15.12.2014:
Aufgrund auslaufender Vertragsoptionen am 15.12.2014 wurde die ursprünglich für den Rat
vorgesehene Entscheidung aus Rechtssicherheitsgründen vor Ablauf dieser Frist per Dringlichkeit
am 11.12.2014 durch den Bürgermeister, alle Fraktionsvorsitzenden sowie das Ratsmitglied Mitter
gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist durch den Rat in der
auf die Entscheidung folgenden Sitzung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu genehmigen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-192/2014 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 15.12.2014
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Jürgen Schmeier
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Herbert Baum
----------------------------------Sascha Solbach
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-192/2014 1. Ergänzung
Seite 3