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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Auszahlung zum Erwerb von Grundstücken)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
15.12.14, 18:03
Aktualisiert
15.12.14, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9192/2014 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.12.2014 Betreff: Überplanmäßige Auszahlung zum Erwerb von Grundstücken Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 11.12.2014 für eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 202.187,32 € zum Erwerb von Grundstücken gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand vom 01.12.2014: Für das Projekt Bedburger Mitte ist der Erwerb von Flächen notwendig, die im Privateigentum Dritter stehen. Hier sind zwischen dem Investor und den Privateigentümern privatrechtliche Regelungen getroffen worden. Diese privatrechtlichen Regelungen sind fristgebunden und laufen bald aus. Um die Planungen weiterführen zu können ist der kurzfristige Erwerb der Privatflächen durch die Stadt Bedburg noch in 2014 notwendig. Die Zustimmung zu den konkreten Kaufverträgen wird im nichtöffentlichen Sitzungsteil durch den Rat getroffen. Die ÜPL stellt lediglich die entsprechenden Mittel grundsätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsaufwand dieser Flächen liegt bei ca. 430.000,00 € (inkl. Nebenkosten). Für konkrete Fragen zum Erwerb wird auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen. Deckungsvorschlag Für die Investitionsmaßnahme Kreisverkehr Erkelenzer Straße (Maßnahmen-Nr.: M54110420) sind von den im Haushalt 2014 veranschlagten Mittel noch 570.332,22 € vorhanden. Da die Planungen zum Kreisverkehr Wiesenstraße / Erkelenzer Straße noch nicht mit den beteiligten Behörden (Rhein-Erft-Kreis, Deutsche Bahn AG) endabgestimmt sind, wird sich diese Maßnahme verschieben. Die hier veranschlagten Haushaltsmittel werden somit in 2014 nicht benötigt, müssen aber in den Folgejahren entsprechend der Umsetzung der Maßnahme neu veranschlagt werden. Ein Teil dieser Mittel soll hiermit zur Deckung der beantragten Haushaltsüberschreitung genutzt werden. Ergänzung der Verwaltung am 15.12.2014: Aufgrund auslaufender Vertragsoptionen am 15.12.2014 wurde die ursprünglich für den Rat vorgesehene Entscheidung aus Rechtssicherheitsgründen vor Ablauf dieser Frist per Dringlichkeit am 11.12.2014 durch den Bürgermeister, alle Fraktionsvorsitzenden sowie das Ratsmitglied Mitter gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist durch den Rat in der auf die Entscheidung folgenden Sitzung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu genehmigen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-192/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, den 15.12.2014 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Jürgen Schmeier Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Herbert Baum ----------------------------------Sascha Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-192/2014 1. Ergänzung Seite 3