Daten
Kommune
Bedburg
Größe
810 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
15.12.14, 18:03
Aktualisiert
15.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich lll / GB 5
Vorlaqe zur
Drinq ichkeitsentscheid u nq
qemäß S 60 Abs. 1. GO NRW
I
Bedburg, den 1 1.12.2014
Betreff:
Überplanmäßige Ausgabe zum Erwerb der Privatgrundstücke im Bereich Bedburger Mitte
- Rahmenplan Bedburg hier: - Überplanmäßige Ausgabe per Dringlichkeitsentscheidung
Begründung:
Für das Projekt Bedburger Mitte ist der Erwerb von Flächen notwendig, die im Privateigentum Dritter stehen. Hier sind zwischen dem lnvestor und den Privateigentümern
privatrechtliche Regelungen getroffen worden. Diese privatrechtlichen Regelungen
sind fristgebunden und laufen bald aus. Um die Planungen weiterführen zu können
ist der kurzfristige Erwerb der Privatflächen durch die Stadt Bedburg noch in 2014
notwendig. Die Zustimmung zu den konkreten Kaufverträgen wird in nichtöffentlicher
Beratung durch den Rat getroffen. Die ÜPL stellt lediglich die entsprechenden Mittel
grundsätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsaufiruand dieser Flächen liegt bei ca.
430.000,00 € (inkl. Nebenkosten).
Deckungsvorschlaq
Für die lnvestitionsmaßnahme Kreisverkehr Erkelenzer Straße (MaßnahmenNr.: M541 10420) sind von den im Haushalt 2014 veranschlagten Mittel noch
570.332,22 € vorhanden. Da die Planungen zum Kreisverkehr Wiesenstraße / Erkelenzer Straße noch nicht mit den beteiligten Behörden (Rhein-Erft-Kreis, Deutsche
Bahn AG) endabgestimmt sind, wird sich diese Maßnahme verschieben. Die hier
veranschlagten Haushaltsmittel werden somit in 2014 nicht benötigt, müssen aber in
den Folgejahren entsprechend der Umsetzung der Maßnahme neu veranschlagt
werden. Ein Teil dieser Mittel soll hiermit zur Deckung der beantragten Haushaltsüberschreitu ng genutzt werden.
Da ab dem 15.12.2014 für die Möglichkeit besteht, die privatrechtlichen Regelungen
zurückzunehmen, schlägt die Venrvaltung vor, den nachfolgenden Beschluss unverzüglich im Rahmen der Dringlichkeit gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW zu fassen. Bei einer ordentlichen Beschlussfassung in den Gremien der Stadt könnte eine Zurücknahme der Optionen die Nichtverfügbarkeit der notwendigen Flächen zur Umsetzung
der Planungen zur Bedburger Mitte bedeuten und dadurch erhebliche Nachteile
i. S. d. $ 60 Abs. 1 GO NRW verursachen.
lm Auftrao:
fa,(ab(Rainer Köster)
Dipl.-lng. / Bauassessor
Drinqlichkeitsentscheidunq
Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW entschieden,
der überplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken gemäß der beigefügten Anlage in Höhe von 202.187,32 € zuzustimmen.
Bedburg, den 1 1122014
(Bernd Coumanns)
Ratsmitglied
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