Daten
Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
15.12.14, 18:03
Aktualisiert
15.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2014
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: III
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem.
§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
103001
Konto
7821000 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken
oder Gebäuden
Maßn.-Nr.
M11110010 Erwerb von Grundstücken
Zweckbestimmung:
Erwerb von Privatgrundstücken im Planungsbereich der
Bedburger Mitte
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Ansatz Haushaltsplan
100.000,00 €
2. Ermächtigungsübertragung aus Vorjahre
200.000,00 €
3. Gemäß § 83 GO NW in Anspruch genommene Mittel
- 32.373,01 €
= insgesamt bisher zur Verfügung gestellt
267.626,99 €
Angewiesen und vorausverfügt
39.814,31 €
Somit noch verfügbar
227.812,68 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
202.187,32 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Für das Projekt Bedburger Mitte ist der Erwerb von Flächen notwendig, die im
Privateigentum Dritter stehen. Hier sind zwischen dem Investor und den
Privateigentümern privatrechtliche Regelungen getroffen worde. Diese
privatrechtlichen Regelungen sind fristgebunden und laufen bald aus. Um die
Planungen weiterführen zu können ist der kurzfristige Erwerb der Privatflächen
noch in 2014 notwendig. Die Zustimmung zum konkreten Verkaufsfall wird im
nichtöffentlichen Sitzungsteil durch den Rat getroffen. Die ÜPL stellt lediglich die
entsprechenden Mittel grundsätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsaufwand
dieser Flächen liegt bei ca. 430.000,00 € (inkl. Nebenkosten)
Deckungsvorschläge:
Für die Investitionsmaßnahme Kreisverkehr Erkelenzer Straße (MaßnahmenNr.: M54110420) sind von den im Haushalt 2014 veranschlagten Mittel noch
570.332,22 € vorhanden. Da die Planungen zum Kreisverkehr Wiesenstraße /
Erkelenzer Straße noch nicht mit den beteiligten Behörden (Rhein-Erft-Kreis,
Deutsche Bahn AG) endabgestimmt sind, wird sich diese Maßnahme verschieben.
Die hier veranschlagten Haushaltsmittel werden somit in 2014 nicht benötigt,
müssen aber in den Folgejahren entsprechend der Umsetzung der Maßnahme neu
veranschlagt werden. Ein Teil dieser Mittel wird hiermit zur Deckung der beantragten
Haushaltsüberschreitung genutzt.
20-004 / ÜPL.doc
50181 Bedburg, den 02.12.2014
Im Auftrag:
Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013
unerheblich
X erheblich.
X
Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 01.12.2014
Im Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
X
X
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 16.12.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen
20-004 / ÜPL.doc