Daten
Kommune
Bedburg
Größe
148 kB
Datum
13.01.2015
Erstellt
23.12.14, 18:01
Aktualisiert
23.12.14, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9164/2014 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Stadtentwicklungsausschuss
13.01.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende im Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete
Stellungnahme zum Nahverkehrsplanentwurf gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis
abzugeben:
1. Die Stadt Bedburg befürwortet eine komplette fahrtenscharfe Fahrgastzählung.
2. Die Stadt Bedburg sieht keinen Bedarf einer Schnellbuslinie.
3. Die Stadt Bedburg fordert, dass der Rhein-Erft-Kreis keine Veränderungen am
derzeitigen Finanzierungsmodell des ÖPNV vornimmt.
4. Die Stadt Bedburg lehnt eine Abkopplung der Ortserschließung von den Regionallinien
ab.
STADT BEDBURG
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Begründung:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausausschusses
vom 02.12.2014 aufgrund eines weiteren Beratungsbedarfs der Mitglieder des
Stadtentwicklungsausschusses vertagt. Von Seiten der Verwaltung sind keine weiteren
Ergänzungen der bisherigen Vorlage hinzuzufügen.
In der Sitzung werden die im Arbeitskreis am 06.01.2015 erarbeiteten Ergänzungen mit einer
nachgereichten Tischvorlage beraten.
Am 04.11.2014 hat zum ersten Mal der Arbeitskreis Verkehr getagt. Hierbei wurde vom Büro
Stadtverkehr für die Mitglieder des Arbeitskreises eine umfassende Darlegung zur Erstellung des
Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis abgegeben.
Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat am 05.11.2014 in seiner Sitzung die weitere
Vorgehensweise zum Nahverkehrsplan festgelegt. Es sollen im Zeitraum Oktober bis Januar 2015
bilaterale Abstimmungen der Gutachter mit den Städten des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.
Als Ergebnis hat der Arbeitskreis folgende Konkretisierungen der Prüffelder und Maßnahmen für
die Stadt Bedburg empfohlen:
1. Die Zahlen im derzeitigen Entwurf des Nahverkehrsplanes ergeben sich aus einer
Fahrgastzählung 2009, die jedoch keine konkreten Zahlen zu den jeweiligen Haltestellen
enthalten. Um den Nahverkehrsplan mit konkreten Zahlen zu versehen, soll nicht auf die
Fahrgastzahlen von 2009 zurückgegriffen werden, vielmehr sollen sich die Kommunen stark
machen für eine neue Fahrgastzählung, die dann auch die Nutzung der jeweiligen Haltestellen
beinhaltet. Eine neue Fahrgastzählung könnte auch für die Stadt Bedburg und die anderen am
Nahverkehrsplan beteiligten Kommunen von Vorteil sein. Hierzu ist auch der Beschluss des
Kreistages zu berücksichtigen, der besagt, dass Linien, die von weniger als fünf Personen benutzt
werden, einzustellen sind.
Auf der Grundlage einer aktuellen Fahrgastzählung kann dann auch ermittelt werden, wo sich
Kostenerhöhungen oder Kosteneinsparungen ergeben können. Der Rhein-Erft-Kreis ist daher
aufzufordern, eine neue Fahrgastzählung in Auftrag zu geben.
2. Inhalt des Entwurfes des Nahverkehrsplanes ist unter anderem auch die Einrichtung einer
Schnellbuslinie. Eine solche Schnellbuslinie wird, insbesondere wenn die RB 38 in eine S-BahnLinie aufgewertet wird, für Bedburg nicht sinnvoll. Gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis ist daher zu
verdeutlichen, dass für Bedburg eine Schnellbuslinie nicht erforderlich ist, da die Nutzung der
Bahn schneller z.B. nach Köln führen würde, als eine Schnellbuslinie, die dann evtl. in Bedburg
und Bergheim halten würde. Auch könnte damit der schnelle Ausbau der RB 38 konterkariert
werden.
3. Diskutiert wurde auch die Finanzierung des ÖPNV. Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger
verpflichtet, für Leistungen im ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger
Ausgleichsleistungen zur Aufwandsabdeckung zu leisten. Zur teilweisen Refinanzierung des nicht
über die allgemeine Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß § 56 Abs. 4
Kreisordnung /KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen von den kreisangehörigen
Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die Kreisumlage erhoben, welche nach
platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsleistungen
der REVG. Die Defizite bei der REVG werden wie folgt aufgeteilt:
- 50 % der Regionalbusleistungen direkt über die Kreisumlage
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- 50 % der Regionalbusleistungen sowie 100 % der Ortsbusleistungen und 100 % für den ASTVerkehr werden über eine eigenen Kreisumlage direkt an die Städte weitergeleitet.
Eine Veränderung der Finanzierung sollte nicht vorgenommen werden, da die meisten Kommunen
nicht in Lage sind, diese Durchführung des ÖPNV vorzunehmen.
4. Die Regionalbuslinien im Rhein-Erft-Kreis fahren alle kommunenübergreifend. Die Ortsbuslinien
bedienen nur die jeweiligen Kommunen, liegen aber in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises.
Aus dem Koalitionsvertrag der Mehrheitsfraktionen im Kreis geht hervor, dass der Kreis nur noch
für die Regionalbusse zuständig ist und die Kommunen ihre Ortserschließung in eigener
Zuständigkeit regeln. Das würde für Bedburg bei der Linie 975 bedeuten, dass die Bedienung der
Ortsteile Kirdorf, Bedburg-Innenstadt, Lipp, Königshoven und Kaster zu 100 % auf die Kommunen
übertragen wird. Eine solche Abkopplung der Linien wird nicht für förderlich gehalten. Vielmehr ist
dann zu befürchten, dass es nur noch eine direkte Verbindung der Linie 975 zwischen Glesch und
dem Bahnhof Bedburg geben würde. Die übrigen Ortsteile müssen dann mit einer weiteren
Ortsbuslinie erschlossen werden. Gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis ist daher darzulegen, dass
eine Abkopplung der Regionalbuslinien für Bedburg nicht befürwortet wird.
Um einen leistungsfähigen ÖPNV in Bedburg aufrecht zu halten, sollte daher weiterhin auf die
Durchführung des ÖPNV mit der derzeitigen Finanzierung bestanden werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
- ÖPNV-Angebot wirkt sich auf die Kreisumlage aus.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 22.12.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Herbert Baum
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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