Daten
Kommune
Bedburg
Größe
259 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
07.01.15, 18:01
Aktualisiert
07.01.15, 18:01
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9211/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Betreff:
Künftige Unterbringung der Asylbewerber
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Sitzungstermin:
20.01.2015
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 unter
Tagesordnungspunkt 6 (WP9-122/2014) u. a. beschlossen, die Räumlichkeiten der
ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik sowie vorübergehend die Wohnungen des
ehemaligen Toom-Marktes für die Unterbringung weiterer, der Stadt Bedburg
zugewiesener, Asylbewerber zu nutzen. Zudem hat sich der Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss in v. g. Sitzung dafür ausgesprochen, die Beratungen darüber, wie und
wo die Asylbewerber nach Erreichen der Kapazitätsgrenzen in den Räumlichkeiten des
ehemaligen Toom-Marktes bzw. der Kindertagesstätte Mosaik untergebracht werden
sollen, in einer weiteren Sitzung des Fachausschusses fortzusetzen. Einvernehmen
bestand fraktionsübergreifend darin, von einer Wiederinbetriebnahme der Alten Schule
Kirchtroisdorf aufgrund der Kostenschätzung des Fachbereiches für Hoch- und Tiefbau
(FB IV) abzusehen.
Eine verwaltungsseitig aufgezeigte `Container-Lösung´ wurde seitens der SPD-Fraktion
äußerst negativ bewertet; die CDU-Fraktion lehnte diesen Ansatz nicht generell ab, bat die
Verwaltung jedoch Grundstücke und Kosten für kleinere Containereinheiten - bis max. 30
Pers./ Einheit - zu ermitteln. Im weiteren wurde die Verwaltung auch um Ermittlung der
Kosten für die Ertüchtigung der ehemaligen Arztpraxen im Toom-Markt, wie auch für eine
Unterbringung der Asylbewerber auf dem freien Wohnungsmarkt gebeten.
Aktueller Sachstand
Im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 wurden der Stadt Bedburg insgesamt 77 neue
Asylbewerber zugewiesen; für die 1. Januarwoche 2015 ist nach derzeitigem Stand eine
Zuweisung von alleine 7 weiteren Asylbewerbern angekündigt. Derzeit sind somit inklusive
der sog. „Altfälle“ aus der Zeit vor 2014 insgesamt 97 Personen (Flüchtlinge, Geduldete)
in den vier städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht.
- Pannengasse 32/ 34:
In den vorgenannten Gebäuden ist eine Unterbringung von insgesamt 34 Personen
möglich; belegt sind die Räumlichkeiten derzeit mit 25 Personen. Eine weitere Belegung
ist hier derzeit schwierig, da aktuell verstärkt Familien bzw. Großfamilien und keine
Einzelpersonen zugewiesen werden.
- Gommershovener Weg 20a/ 20b:
In den vorgenannten Gebäuden ist ebenfalls eine Unterbringung von insgesamt 34
Personen möglich; belegt sind die Räumlichkeiten derzeit mit 28 Personen. Auf die zuvor
geschilderte Problematik des Zuweisungsverfahrens - keine Einzelpersonen oder
(Klein)Familien - wird verwiesen.
- Erkelenzer Straße 78 (Alte Schule Lipp):
In den Räumlichkeiten der Alten Schule Lipp ist die Unterbringung von insgesamt 38
Personen möglich; aufgrund der aktuellen Gegebenheiten ist derzeit eine Belegung mit
25 Personen gegeben.
- Lindenstraße 4 (Ehem. Toom-Markt):
In den Wohnungen des ehemaligen Toom-Marktes ist die Unterbringung von bis zu 50
Personen möglich; derzeit sind die Räumlichkeiten mit insgesamt 19 Personen belegt.
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Durch die zusätzliche Nutzung der drei Arztpraxen und der Räumlichkeiten des SPDBüros
könnten
nach
einer
ersten
Schätzung
etwa
28
weitere
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nachrichtlich wird zudem darauf
hingewiesen, dass die ehemalige Polizeistation - ein Raum in einer Größenordnung von
ca. 40 m² - als Büro- und Besprechungsraum für den/ die `MigrationshelferIn´
vorgesehen ist.
Inbetriebnahme der ehem. Kindertagesstätte Mosaik in Lipp (neben Alte Schule)
Die Genehmigung zur Nutzungsänderung liegt dem FB IV zwischenzeitlich vor; vor dem
Hintergrund der noch erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen ist laut Aussage des FB IV
eine Inbetriebnahme Mitte/ Ende Februar realistisch. Vorliegend ist im optimalen Fall eine
Unterbringung von insgesamt 24 Personen möglich.
Kostenschätzung bzgl. der Inbetriebnahme der ehem. Arztpraxen im Toom-Markt
Hinsichtlich der möglichen Nutzung der ehemaligen Arztpraxen besteht die Problematik
einer Inbetriebnahme zum Zwecke der Wohnunterbringung von Asylbewerbern laut
entsprechender Ausführungen des FB IV insbesondere in den fehlenden Sanitärräumen;
diese seien lediglich für das Praxispersonal ausgelegt. Die Kosten für die Einrichtung
ausreichender Sanitärräume belaufen sich - vorbehaltlich der Genehmigung der
Bauaufsichtsbehörde und eventuell damit einhergehender Auflagen - laut Schätzung des
FB IV auf `eine Summe im 5-stelligen Bereich´, in der Größenordnung 10.000 - 20.000/
pro Praxis. Zur Beantwortung diesbezüglicher (Nach) Fragen wird der stellvertretende
Fachbereichsleiter des FB IV, Herr Karren, in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Mögliche Standorte zwecks Aufstellung „kleiner“ Containereinheiten“
Zu dieser Frage wurde der zuständige Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
(FB III) angeschrieben; auf die diesbezügliche, nachfolgend wiedergegebene
Stellungnahme wird verwiesen:
„Hinsichtlich kleinerer Grundstücke stellt es sich so dar, dass diese quasi
Wohnbaulandqualität haben, wenn sie auch für die Unterbringung von Flüchtlingen
baurechtlich geeignet sein sollen. Die im städtischen Besitz befindlichen Flächen sind
daher in der Regel bereits in der Vermarktung für Wohnbauvorhaben. Dabei handelt es
sich um Einzelgrundstücke als Teile von Wohngebieten. Dies sind z. B. ein freies
Grundstück an der Wildhecke, Kirchtroisdorf, ein Grundstück an der Holtroper Straße in
Bedburg-Rath und zwei Grundstücke im Spless an der Max-Beckmann-Straße oder
Grundstücke im Neubaugebiet an der Goethestraße. Da es sich hier um
Einzelrestgrundstücke handelt, wird eine andere Nutzung außer für die Errichtung
klassischer Wohngebäude in diesem Zusammenhang mit Hinblick auf die integrierte
Lage mitten in Wohngebieten auf diesen Flächen kritisch gesehen.
Da die mittlerweile in Kraft getretene Novelle zum Baugesetzbuch neben der Befreiung
von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Unterbringung von Flüchtlingen in
Gewerbegebieten auch eine erleichterte Errichtung auf Flächen im Außenbereich, die
an die Bebauung unmittelbar angrenzen, ermöglicht, ergeben sich ggf. weitere
Ansiedlungsmöglichkeiten.
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Als städtische Flächen kämen hier z. B. die Ackerfläche zwischen Multihalle und dem
Sportplatz am Tiergarten in Kaster (Pachtvertrag kündbar zu Nov 2015) oder eine
Ackerparzelle an der Herderstraße unmittelbar südlich des Sportzentrums BedburgWest (Pachtvertrag kündbar zu Nov 2015) in Betracht. Auch die rückwärtigen Flächen
zwischen Bahnhof und Kolpingstraße wären so leichter baurechtlich unmittelbar einer
Bebauung zugänglich. Andere Flächen am Ortsrand stehen in aller Regel im Eigentum
von Dritten und müssten entsprechend erworben werden.
Eine Aussage hinsichtlich der tatsächlichen Eignung nach den Kriterien
Alternativnutzung, Erschließungskosten, Umfeld etc. stellen die o.g. Ausführungen noch
nicht dar.
Zur Beantwortung weiterer Fragen wird der stellvertretende Fachbereichsleiter des FB III,
Herr Köster, in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Kosten für kleinere Containerstandorte
Diesbezüglich wird auf die bereits zitierte Sitzungsvorlage WP9-122/2014 vom 21.10.2014
verwiesen; im Ergebnis fallen pro Containerstandort für 25 Personen Mietkosten in Höhe
von rd. 55.000 € pro Jahr plus einmaliger Kosten für Transport und Montage in Höhe von
etwa 11.000 € an. Hinzu kommen Kosten für die Errichtung der Fundamente sowie für die
weitere Erschließung.
Anmietung von Wohnungen des freien Wohnungsmarktes
Hinsichtlich der Anregung aus dem Familien-, Kultur- und Sozialausschuss,
Möglichkeit einer Anmietung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes
überprüfen, wird darauf hingewiesen, dass verwaltungsseitig im November 2014
größeren Wohnungsanbieter des Stadtgebietes Bedburg angeschrieben und
entsprechende Rückmeldung gebeten wurden.
die
zu
alle
um
Eine konkrete und positive Rückmeldung erfolgte diesbezüglich durch die Erftland,
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, die in diesem Zusammenhang vier Wohnungen
im Bereich des Ortsteiles Kaster angeboten hat. Bei einem Ortstermin konnte die
Verwaltung sich von der grundsätzlichen Nutzbarkeit der Wohnungen zum Zwecke der
Flüchtlingsunterbringung überzeugen. Erforderliche Sanierungsmaßnahmen inklusive
eines sog. Energiechecks würden im Falle einer Anmietung kurzfristig durch die Erftland
durchgeführt. Denkbar wäre die Anmietung der Wohnungen auf Basis eines
Jahresvertrages zwischen Erftland und Stadt; der bislang mündlich angebotene Mietzins
seitens der Erftland bewegt sich im Rahmen des aktuell gültigen Mietspiegels für die Stadt
Bedburg und stellt somit eine gute Alternative zur Errichtung eigenen, städtischen
Wohnraums dar.
Pro Wohnung könnten bei optimaler Ausnutzung der Flächen etwa sechs bis maximal
acht Asylbewerber untergebracht werden. Sollte die Anmietung dieser Wohnungen durch
die Politik befürwortet werden, so könnten die Wohnungen nach Abschluss des
Mietvertrages innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Wochen durch die Erftland
saniert und somit nutzbar gemacht werden. Weitere Gespräche mit einem privaten
Wohnungsanbieter über ein derzeit leerstehendes Objekt im Ortsteil Lipp stehen in Kürze
bevor.
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Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass - auch aufgrund Erfahrungen aus anderen
Kommunen - die Vermittlung von AsylbewerberInnen nur in einem eingeschränkten
Rahmen möglich ist. Insofern ist aus Sicht der Fachverwaltung - auch vor dem lediglich
als `Interimslösung´ zur Verfügung stehenden Toom-Markt und der zu erwartenden
weiteren verstärkten Zuweisung von Asylbewerbern im laufenden Jahr - die Schaffung
zusätzlicher Übergangsunterkünfte indiziert.
Zusammenfassung
Die maximal möglichen Kapazitäten in den vier derzeit genutzten Flüchtlingsunterkünften
belaufen sich auf 156 Plätze; aktuell sind dort insgesamt 97 Personen untergebracht.
Durch die Ertüchtigung der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik in Lipp werden weitere
24 Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Ungeachtet der Tatsache, dass somit im
Ergebnis
mittelfristig
bei
tatsächlich
optimaler
Auslastung
noch
83
Unterbringungsmöglichkeiten in den bestehenden Einrichtungen gegeben sind, appelliert
die Verwaltung dennoch eindringlich an den Fachausschuss, die Frage der weiteren
Unterbringung der Asylbewerber zeitnah zu beantworten.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund unerlässlich, dass seit August des Jahres
2014 der Stadt Bedburg monatlich ca. 8 - 10 Asylbewerber zugewiesen wurden und damit
etwa Mitte des Jahres 2015 die Kapazitätsgrenzen - ohne Berücksichtigung eventueller
Abschiebungen, die zeitlich nicht planbar sind - erreicht sein könnten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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