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Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
259 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
07.01.15, 18:01
Aktualisiert
07.01.15, 18:01
Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber) Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber) Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber) Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber) Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9211/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Betreff: Künftige Unterbringung der Asylbewerber Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Sitzungstermin: 20.01.2015 Abstimmungsergebnis: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 unter Tagesordnungspunkt 6 (WP9-122/2014) u. a. beschlossen, die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik sowie vorübergehend die Wohnungen des ehemaligen Toom-Marktes für die Unterbringung weiterer, der Stadt Bedburg zugewiesener, Asylbewerber zu nutzen. Zudem hat sich der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss in v. g. Sitzung dafür ausgesprochen, die Beratungen darüber, wie und wo die Asylbewerber nach Erreichen der Kapazitätsgrenzen in den Räumlichkeiten des ehemaligen Toom-Marktes bzw. der Kindertagesstätte Mosaik untergebracht werden sollen, in einer weiteren Sitzung des Fachausschusses fortzusetzen. Einvernehmen bestand fraktionsübergreifend darin, von einer Wiederinbetriebnahme der Alten Schule Kirchtroisdorf aufgrund der Kostenschätzung des Fachbereiches für Hoch- und Tiefbau (FB IV) abzusehen. Eine verwaltungsseitig aufgezeigte `Container-Lösung´ wurde seitens der SPD-Fraktion äußerst negativ bewertet; die CDU-Fraktion lehnte diesen Ansatz nicht generell ab, bat die Verwaltung jedoch Grundstücke und Kosten für kleinere Containereinheiten - bis max. 30 Pers./ Einheit - zu ermitteln. Im weiteren wurde die Verwaltung auch um Ermittlung der Kosten für die Ertüchtigung der ehemaligen Arztpraxen im Toom-Markt, wie auch für eine Unterbringung der Asylbewerber auf dem freien Wohnungsmarkt gebeten. Aktueller Sachstand Im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 wurden der Stadt Bedburg insgesamt 77 neue Asylbewerber zugewiesen; für die 1. Januarwoche 2015 ist nach derzeitigem Stand eine Zuweisung von alleine 7 weiteren Asylbewerbern angekündigt. Derzeit sind somit inklusive der sog. „Altfälle“ aus der Zeit vor 2014 insgesamt 97 Personen (Flüchtlinge, Geduldete) in den vier städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht. - Pannengasse 32/ 34: In den vorgenannten Gebäuden ist eine Unterbringung von insgesamt 34 Personen möglich; belegt sind die Räumlichkeiten derzeit mit 25 Personen. Eine weitere Belegung ist hier derzeit schwierig, da aktuell verstärkt Familien bzw. Großfamilien und keine Einzelpersonen zugewiesen werden. - Gommershovener Weg 20a/ 20b: In den vorgenannten Gebäuden ist ebenfalls eine Unterbringung von insgesamt 34 Personen möglich; belegt sind die Räumlichkeiten derzeit mit 28 Personen. Auf die zuvor geschilderte Problematik des Zuweisungsverfahrens - keine Einzelpersonen oder (Klein)Familien - wird verwiesen. - Erkelenzer Straße 78 (Alte Schule Lipp): In den Räumlichkeiten der Alten Schule Lipp ist die Unterbringung von insgesamt 38 Personen möglich; aufgrund der aktuellen Gegebenheiten ist derzeit eine Belegung mit 25 Personen gegeben. - Lindenstraße 4 (Ehem. Toom-Markt): In den Wohnungen des ehemaligen Toom-Marktes ist die Unterbringung von bis zu 50 Personen möglich; derzeit sind die Räumlichkeiten mit insgesamt 19 Personen belegt. Beschlussvorlage WP9-211/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Durch die zusätzliche Nutzung der drei Arztpraxen und der Räumlichkeiten des SPDBüros könnten nach einer ersten Schätzung etwa 28 weitere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nachrichtlich wird zudem darauf hingewiesen, dass die ehemalige Polizeistation - ein Raum in einer Größenordnung von ca. 40 m² - als Büro- und Besprechungsraum für den/ die `MigrationshelferIn´ vorgesehen ist. Inbetriebnahme der ehem. Kindertagesstätte Mosaik in Lipp (neben Alte Schule) Die Genehmigung zur Nutzungsänderung liegt dem FB IV zwischenzeitlich vor; vor dem Hintergrund der noch erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen ist laut Aussage des FB IV eine Inbetriebnahme Mitte/ Ende Februar realistisch. Vorliegend ist im optimalen Fall eine Unterbringung von insgesamt 24 Personen möglich. Kostenschätzung bzgl. der Inbetriebnahme der ehem. Arztpraxen im Toom-Markt Hinsichtlich der möglichen Nutzung der ehemaligen Arztpraxen besteht die Problematik einer Inbetriebnahme zum Zwecke der Wohnunterbringung von Asylbewerbern laut entsprechender Ausführungen des FB IV insbesondere in den fehlenden Sanitärräumen; diese seien lediglich für das Praxispersonal ausgelegt. Die Kosten für die Einrichtung ausreichender Sanitärräume belaufen sich - vorbehaltlich der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde und eventuell damit einhergehender Auflagen - laut Schätzung des FB IV auf `eine Summe im 5-stelligen Bereich´, in der Größenordnung 10.000 - 20.000/ pro Praxis. Zur Beantwortung diesbezüglicher (Nach) Fragen wird der stellvertretende Fachbereichsleiter des FB IV, Herr Karren, in der Sitzung zur Verfügung stehen. Mögliche Standorte zwecks Aufstellung „kleiner“ Containereinheiten“ Zu dieser Frage wurde der zuständige Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr (FB III) angeschrieben; auf die diesbezügliche, nachfolgend wiedergegebene Stellungnahme wird verwiesen: „Hinsichtlich kleinerer Grundstücke stellt es sich so dar, dass diese quasi Wohnbaulandqualität haben, wenn sie auch für die Unterbringung von Flüchtlingen baurechtlich geeignet sein sollen. Die im städtischen Besitz befindlichen Flächen sind daher in der Regel bereits in der Vermarktung für Wohnbauvorhaben. Dabei handelt es sich um Einzelgrundstücke als Teile von Wohngebieten. Dies sind z. B. ein freies Grundstück an der Wildhecke, Kirchtroisdorf, ein Grundstück an der Holtroper Straße in Bedburg-Rath und zwei Grundstücke im Spless an der Max-Beckmann-Straße oder Grundstücke im Neubaugebiet an der Goethestraße. Da es sich hier um Einzelrestgrundstücke handelt, wird eine andere Nutzung außer für die Errichtung klassischer Wohngebäude in diesem Zusammenhang mit Hinblick auf die integrierte Lage mitten in Wohngebieten auf diesen Flächen kritisch gesehen. Da die mittlerweile in Kraft getretene Novelle zum Baugesetzbuch neben der Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten auch eine erleichterte Errichtung auf Flächen im Außenbereich, die an die Bebauung unmittelbar angrenzen, ermöglicht, ergeben sich ggf. weitere Ansiedlungsmöglichkeiten. Beschlussvorlage WP9-211/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Als städtische Flächen kämen hier z. B. die Ackerfläche zwischen Multihalle und dem Sportplatz am Tiergarten in Kaster (Pachtvertrag kündbar zu Nov 2015) oder eine Ackerparzelle an der Herderstraße unmittelbar südlich des Sportzentrums BedburgWest (Pachtvertrag kündbar zu Nov 2015) in Betracht. Auch die rückwärtigen Flächen zwischen Bahnhof und Kolpingstraße wären so leichter baurechtlich unmittelbar einer Bebauung zugänglich. Andere Flächen am Ortsrand stehen in aller Regel im Eigentum von Dritten und müssten entsprechend erworben werden. Eine Aussage hinsichtlich der tatsächlichen Eignung nach den Kriterien Alternativnutzung, Erschließungskosten, Umfeld etc. stellen die o.g. Ausführungen noch nicht dar. Zur Beantwortung weiterer Fragen wird der stellvertretende Fachbereichsleiter des FB III, Herr Köster, in der Sitzung zur Verfügung stehen. Kosten für kleinere Containerstandorte Diesbezüglich wird auf die bereits zitierte Sitzungsvorlage WP9-122/2014 vom 21.10.2014 verwiesen; im Ergebnis fallen pro Containerstandort für 25 Personen Mietkosten in Höhe von rd. 55.000 € pro Jahr plus einmaliger Kosten für Transport und Montage in Höhe von etwa 11.000 € an. Hinzu kommen Kosten für die Errichtung der Fundamente sowie für die weitere Erschließung. Anmietung von Wohnungen des freien Wohnungsmarktes Hinsichtlich der Anregung aus dem Familien-, Kultur- und Sozialausschuss, Möglichkeit einer Anmietung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes überprüfen, wird darauf hingewiesen, dass verwaltungsseitig im November 2014 größeren Wohnungsanbieter des Stadtgebietes Bedburg angeschrieben und entsprechende Rückmeldung gebeten wurden. die zu alle um Eine konkrete und positive Rückmeldung erfolgte diesbezüglich durch die Erftland, Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, die in diesem Zusammenhang vier Wohnungen im Bereich des Ortsteiles Kaster angeboten hat. Bei einem Ortstermin konnte die Verwaltung sich von der grundsätzlichen Nutzbarkeit der Wohnungen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung überzeugen. Erforderliche Sanierungsmaßnahmen inklusive eines sog. Energiechecks würden im Falle einer Anmietung kurzfristig durch die Erftland durchgeführt. Denkbar wäre die Anmietung der Wohnungen auf Basis eines Jahresvertrages zwischen Erftland und Stadt; der bislang mündlich angebotene Mietzins seitens der Erftland bewegt sich im Rahmen des aktuell gültigen Mietspiegels für die Stadt Bedburg und stellt somit eine gute Alternative zur Errichtung eigenen, städtischen Wohnraums dar. Pro Wohnung könnten bei optimaler Ausnutzung der Flächen etwa sechs bis maximal acht Asylbewerber untergebracht werden. Sollte die Anmietung dieser Wohnungen durch die Politik befürwortet werden, so könnten die Wohnungen nach Abschluss des Mietvertrages innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Wochen durch die Erftland saniert und somit nutzbar gemacht werden. Weitere Gespräche mit einem privaten Wohnungsanbieter über ein derzeit leerstehendes Objekt im Ortsteil Lipp stehen in Kürze bevor. Beschlussvorlage WP9-211/2014 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass - auch aufgrund Erfahrungen aus anderen Kommunen - die Vermittlung von AsylbewerberInnen nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich ist. Insofern ist aus Sicht der Fachverwaltung - auch vor dem lediglich als `Interimslösung´ zur Verfügung stehenden Toom-Markt und der zu erwartenden weiteren verstärkten Zuweisung von Asylbewerbern im laufenden Jahr - die Schaffung zusätzlicher Übergangsunterkünfte indiziert. Zusammenfassung Die maximal möglichen Kapazitäten in den vier derzeit genutzten Flüchtlingsunterkünften belaufen sich auf 156 Plätze; aktuell sind dort insgesamt 97 Personen untergebracht. Durch die Ertüchtigung der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik in Lipp werden weitere 24 Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Ungeachtet der Tatsache, dass somit im Ergebnis mittelfristig bei tatsächlich optimaler Auslastung noch 83 Unterbringungsmöglichkeiten in den bestehenden Einrichtungen gegeben sind, appelliert die Verwaltung dennoch eindringlich an den Fachausschuss, die Frage der weiteren Unterbringung der Asylbewerber zeitnah zu beantworten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund unerlässlich, dass seit August des Jahres 2014 der Stadt Bedburg monatlich ca. 8 - 10 Asylbewerber zugewiesen wurden und damit etwa Mitte des Jahres 2015 die Kapazitätsgrenzen - ohne Berücksichtigung eventueller Abschiebungen, die zeitlich nicht planbar sind - erreicht sein könnten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-211/2014 Seite 5