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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 96/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,7 MB
Erstellt
30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26

Inhalt der Datei

SiebteSatzung cebührensaEuns zu,o0",""äT,äl;tilXlLli! 0",o"rn"ino" Leopotdshöhe vom 21,März,1992 in der Fassungvom ,17.12.2004 Aufgrundder SS7 und41 der eemeindeordnung für dasLandNordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanrtmachung vom 14.07.1994 (cV.NWS. 666)in derz.Z.geltenden Fassung,desS S de; Landesabfallgesetzes vom 2'1.Juni 1989(GV.NW.S. 2S0),in der z.Z. geltenden iassuÄg, de" KreislaufwirtschaftsundAbfa gesetzes(Krw-/AbfG) vom 27. Septembeilgg4(BGBI.l, S. 2705 l.D, i!t. det.,zz. geltendenFassungund S 6 des Kommunaläbgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober1969(GV.NW.S. 7i2lSGV NW.61b),in der z.Z.gettenden Fassung,hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe in seinerSitzungam 16.'tZ.Zoo+ besihlossen, zur AbJa entsorgungssatzung vom2,1.März1-997 (Kr.Bt.Lippevom 10.Aprii 9ie^9*ü!lel!??unS 1997(S. 265/266), in derz.Z.geltendenFassung, wiefolgtzu ändern: t. folgendeFassung: S 5 Abs.2 und3 erhatten und cebührcnsa? S 5 Gebührenmaßstab (2) DieBemessungsgrundlage für diecebührist a) dieAnzahlder für dasangeschlossene Grundstück bereitgestellten Abfallgefäße (Grundgebtihr) und b) . dasGesamtgewicht desAbfallsim Erhebungszeitraum (cewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbereich liegendeWerteauchnichtberechnet werden. Zur Ermittlung desJahresgewichts wirddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijederEntleerung im Erhebungszeitraum gewogen.lst 6chnischbedingt infolgehöhererGewalteineVerwiegung nichtmöglich,so wirddasburchschnittsgewicht dÄr letäendreiWiegeergebnisse zugrundegelegt. (3) Diecebührbekägt für einen80 l, 120| oder240 | Bio- und je Gefäßkombination Restabfallbehälter 58,00€ / Jahr 9 , 7 8€ / J a h r AufAntragkanndie Reststofftonne auf 14-tägige Abfuhrumgestellt werden. DieGrundgebilhr beträgtzusätzlich WirdeinGebührenpflichtiger vomAnschtußund Benutzungszwang der gr{lnenKomposttonne befreit,beträgtdieGrundgebühr bei4-wöchenicher Y AbfuhrdergrauenReststofftonne 40,00€ / Jahr Gewichtsgebühr für Bioabfall D) 0,20€ / kg Gewichtsgebühr filr Restabfall 0 , 2 6€ / k g c) Grundgebührfür 1.100| Containef beiwöchentlich einmaligerEntleerung 784,00€ / Jahr 14-tägigef Entleerung 4-wöchenili6her Entleerung einen Abfallsack bel 426,00€ | Jahr bel 247,00€lJahl d)für 7,50€ / Sack. Die Erstausstatiung der anschlußpflichtigen crundstückemit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der Satzungund beimerstmaligen Entstehender Anschlußpflicht wird kostenlosvorgenommen. Für dieAusstattung einesNormbehälters miteinemSchloßwirdeinejährlicheMietgebühr von 5,16€ / Schloß erhoben FüralleAnderungen in derAusstattung (2,8.Veränderung derAnzahlundderGrößeder Biotonnen, Restmtlllbehälter je verändertem oder Papierbehälier) wird eineAnderungsgebühr Gefäßerhoben. DieAnderungsgebtlhrje Tauschtermin staffelt sichwiefolgt: l.Ur das erste Gefäß 12,60 € jödes weitere erste Gefäß 9,42€ Jeoes weitere "lo Gefäß Gefäß ohne ohne mit mit Verwiegung Verwiegung Verwiegung (Papie0 Verwiegung (Papier) . Abs. 2 der Anlage 1 zur Gebilhrensatzung zuf Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe erhältfolgendeFassung: Anlage 1 zur Gebührensatsung zur Abfallentsorgungssatzung der GemeindeLeopoldshöhe BenutzungsundEntgeltordnung lür die Gartenabfallsammlung der GemeindeLeopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassungder And6rungvom lT,Dezember2004 2. Es geltenfolgendeEntgelte: € PKWbis0,5 cbm(geschlossener Kofferraum)4,00 PKWbis 1,0cbm(Koffeffaum undInnenraum beladen)8,00 € KOMBI,PKW-Anhänger+ Kleintransporter biszu 1,0cbm8,00€ miteinemLadevolumen KOMBI,PKw-Anhänger+ Kleintransporter € miteinemLandevolumen biszu 1,5cbm12,00 Kleintransporter KOMBI,PKw-Anhänger+ biszu 2,0cbm16,00€ miteinemLadevolumen mit UbrigeAnlieferer(Fahräderundl\,Iopeds Anhänger, etc.)habenproAnSchubkarren lieferung die lMindestgebLlhr ftlr 0,5cbmzu entrichten. l. DieseSatzungtrittam 01.01.2005 in Kraft. Leopoldshöhe, 15.'11.2001 )) 6"SaCungzurAnderungder Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinqe Leopoldshöhe vom 21.März1997in der Fassungvom z0,Dezember2002 7. Satzungzur Anderungder GebührensaEung zur Abfallentsorgungssatungder Gemeinde LeoDoldshöhe vom 21.Mätz1997in der Fassungvom lT.Oezember2004 Aufgrund der SS 7 und 41 der Gemeindeordnungfür das Lano Nordrhein-Westfalen in der Fassungder Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NWS. 666) zuletztgeändertourcn Gesetzvom 20.03.1996 (GV. NW. S. 124),des S 5 des Landesabfallgesefzes vom 2'1.Juni 1988 (GV.NW.S.2S0), zuletzt geändertdurch cesetz vomo7. Februar1995 (cV. NW S. 139), des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (Krw-/AbfG)vom 27. Septemberi994 (BGBI.I, S. 2705fD,undderSS2 und6 des Kommunal-abgabengesetzes für das Land Nordüein-Westfalenvom 21. Oktober1969(GV.NW.S. 712|SGVNW 610),zuletztgeändertdurchGesetzvom 3o.April1991(cV. NW.S. 214\,har ael Rat der cemeinde Leopoldshöhein seiner Sitzungam 20. Dezember2002 beschlossen,die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs-satzung vom 21. lvläz 1997(Kr.Bl.Lippevom 10.Aprit1997(S. 265/266), in detz.Z.geltendenFassung, wiefolgtzu ändern: Aufgrund der SS 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in def Fassungder Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NWS. 666)in der zur Zeitgeltenden F a s s u n g , d e s S 5 d e s Landesabfallgesefzes vom21.Juni1988 (GV.NW S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschafts-und AbfallgeseLes(Krw/AbfG)vom 27. September1994(BGB|. I, S.2705 f0, und der SS2 und 6 des Kommunal-abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober1969(GV.NW.S. 712|SGVNW. 610),in derzur Zeitgeltenden Fassung, hatder RatderGemeinde Leopoldshöhe in seinerSitzungam '16.Dezember 2004 beschlossen, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs-satzung vom 21. Mäz 1997(Kr.Bl.Lippevom 10.April1997(S. 2651266) Fassung, , in detz.Z. geltenden wiefolgtzu ändernl t. S 5 Abs.2 und3 efialtenfolgendeFassung: S 5 Abs.2 und3 erhaltenfolgendeFassung: S 5 ceblihrenmaßstabund Gebührensae und S 5 Gebührenmaßstab GebührensaC (2) Die Bemessungsgrundlage für die Gebührist a) dieAnzahlder für das angeschlosseneGrundstück bereitgestellten Abfallgefäße (Grundgebühr) und b) dascesamtgewicht desAbialls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebtihr), wobeinicht im Eichbereich lieqendeWerte JU (2) Die Bemessungsgrundlage für die Gebührist . a) dieAnzahlder frlrdas angeschlosseneGrundstück bereitgestellten Abfallgefäße (crundgebühr) und b) dasGesamtgewicht desAbfalls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbefeich lieqendeWerteauch auchnichtbefechnetwerden Diesesindbereitsübereinen Erfahrungswert in der Grundgebühf berücksichtiqt. Der Betragliegtfür dasJahr2ö02bei 0,352€ je gebührenpfchtiqem cefäß im BereichgO| - 24b I undim Bereich der 1.100| Gefäßebei2,072€ bei4_ wöchentlicher Leerung,bei4,144 € bei2-wöchenflichef Leerunq und8,288€ beiwöchenfliche; Leerung. Zur Ermittlung desJahresgewichts wjrddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijeder Entleerung im Erhebungszeitraum gewogen.lst technischbedinqt infolgehöhererGewalteine Verwiegung nichtmögljch,so wird das Durchschnittsgewicht der letztendreiWiegeergebnisse zugrundegelegt. (3) DieGebührbeträgt nichtberechnet werden. Zur Ermittlung desJahresgewichts wirddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijeder Entleerung im Erhebungszejtraum gewogen.lst technischbedingt infolgehöhererGewalteine Verwiegung nichtmöglich,so wird dasDurchschnittsgewicht der letäendreiWegeergebnisse zugrundegetegt. (3) DieGebührbeträgt a) für einen80 l, 12OI odet24OI Bio-undRestabfallbehältef je Gefäßkombination inklusive einer Mindermengenpauschale i . H . v0. , 3 5 2 € 63,81€/Jahr a) für einen80 l, 120| oder240| Bio-undRestabfallbehäter je 58.00€ / Jah. Diesewird durch eine einmalioe Rückzahlung dir Abfallbeseitigungs-cmbHLippe auffolgendenBetraggemindert 59.95€ / Jahr Auf Antrag kann die Reststofftonne auf 14-tägige Abfuhr umgestellt werden. DieGrundgebühr beträgt zusätzlichpro Einzelleerung 4.53€ / Leerunq Auf Antrag kann die Reststofftonne auf 14{ägige Abfuhr umgestellt werden. DieGrundgebühr beträgt zusätzlich 9.78€ / Jahr WirdeinGebührenpftichtjger vom Anschluß-undBenutzungszwang der grünenKomposttonne befreit, beträgtdieGrundgebühr bei4wöchentlicher Abfuhrdergrauen Reststofftonne 44,43€ | Jahr Wirdejn cebührenpfljchtiger vom Anschluß-undBenutzungszwang der grünenKomposttonne befrejt, beträgtdie Grundgebühr bei4wöchentlicher Abfuhrdergrauen Reststoffionne 40,00€ / Jahr l3 Diesewirddurcheineeinmalrge Rtlckzahlung der Abfallbeseitigungs-cmbH Lippe auffolgendenBeiraggemindert L4!!_91 Jahr b) Gewichtsgebühr für die eOI, 120 I und240 | GefäßejeGefäß 0.23€ / kq b) Gewichtsgebühr für Bioabfall 0.20€ / ko Gewichtssebrihr furRGEiäEiäi 0.26€ / kq c) Grundgebühr für Container 1.100 | bei wöchenflich einmaliqer Entleerung 862,63 € / Jahr c) Grundgebühr f ü r Container 1.100 | bei wöchentlich einmaliqef Entleerung 784.00 € / Jahr Diesewird durch eine einmaliqe Rtlckzahlung d-er Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe auffolgendenBetraggemindert 792.79 € r .ranr bei 14-tägiger Enfleerung 465,44 € | Jahr bei l4-tägigerEntleerung 426.00€ / Jahr Diesewird durcheine einmaliqe Rückzahlung dlr Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe auffolgendenBetraggemindert 430.52 € t Jahr bei4-wöchentlicher Enfleerung 266,71 € I ,Janr bei4-wöchentlicher En eerung 247.00€lJahr Diesewird durch eine einmaliqe Rückzahlung air Abfallbeseitigungs-cmbHLippe auffolgendenBetraggeminderi 249.25 € | Jahr d) Gewichtsgebührfür '1.100 I Container 0.31€ / kq e) für einenAbfallsack 7,50€ / Sack. l+ d) füf einenAbfallsack / Sack. Die Ersiausstattung der anschlußpflichtigenGrundstücke mit Abiallbehältern bei tnkafttreten del Satzungund beim erstmaligenEntstehen der Anschlußpfljcht wird kostenlos vorgenommen. Für die Ausstattunoeines Normbehälters miteinemSchloßwirdeine jährliche Mietgebühr von S,11€ / Schtoß ernoben. Die Erstausstattung def anschlußpflichtigencrundstücke mit Abfallbehältern bei lnkrafttreten der Satzungund beim erstmaligenEnistehen der Anschlußpflicht wird kostenlos vorgenommen. Für die Ausstatiunoeines Normbehälterc miteinemSchloßwirdetne jährliche ftilietgebühr von S.16€ / Schtoß erhoben. Für alle Anderungenin der Ausstatiung Für alle Anderungen (2.8. Veränderungder Anzahl und der {2.8. Veränderung in der Ausstattunq der Anzahlund dei Größe der Biotonnen,Restmüllbehäher Größe der Biotonnen, Restmültbehälter oder Papiefbehälter) wird eine oder Papierbehälter) wird eine Anderungsgebühr je verändertemcefäß Anderungsgebühr je verändertemGefäß erhoben. Die AnderungsgebühfJe erhoben. Die Anderunqsqebühr iF " rauschtermin staffeltsichwiefolgt: Tauschtermin staffettsi"rr*iä]-"i.r, Fürdaserstecefäß mitVerwiegung : 12,60€ Fürdaserstecefäß mitVerwiegung : 12,60€ FürjedesweitereGefäß mitVerwiegungt 8,57€ FürjedesweitereGefäß mitVerwiegung: B,S7€ FürdasersteGefäß ohneVerwiegung (papier): 9,42€ FürdasersteGefäß ohneVeruiegung(Papier): 9,42€ Fürjedesweiterecefäß ohneVerwiegung (papier)t S,39€ FürjedesweitereGefäß ohneVerwiegung (Papier): 5,39€ t5 . It" Abs. 2 der Anlage 1 zuf Gebührensatzung Äbs. 2 der Anlage1 zur Gebührensatzung zur Abiallensorgunssatzung der Gemelndezur Abfallensorgunssatzung der Gemetnoe Leopoldshöhe erhältfolgendeFassung: Leopoldshöhe erhältfolgendeFassung: Anlage I zur Gebührensatzunqzur Anlage 1 zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der GeÄeinde Abfallentsorgungsaatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe Benukungs-und Entgeltordnun! BenuEungs-und Entgeltordnung für die Gartenabfaltsammlung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 11,02.1993 für die Ga.tenabfallsammlung der GemeindeLeopotdshöhe vom 11,02.1993 2. Es geltenfolgendeEntgelte: PKWbis0,5cbm: (geschlossener Kofferraum) 2. Es geltenfolgendeEntgelte: 4,00€ PKWbis0,5cbmI (geschlossener Koffenaum) 4,00€ PKWbis1,0cbm: B,OO € (Kofferraum undlnnenraumbeladen) PKWbis '1,0cbm: 8,OO € (Kofferraum undlnnenraum beladen) KOMBI,PKW-Anhänger + Kleintransporter : 8,00€ miteinemLadevolumen biszu 1,0cbm KOMBI,PKW-Anhänger + Klejntransportef : 8,00€ miteinemLadevolumen biszu 1,0cbm KOMBI,PKw-Anhänger + Kleintransporter miteinemLandevolumen biszu 1,5cbm 10,00€ KOMBI,PKw-Anhänger + Kleintransporter miteinemLandevolumen biszu 1,5cbm 12,0€ 0 KOMBI,PKw-Anhänger + Kleintransporter mii einemLadevolumen biszu 2,0 cbm 20,00€ KOMBI,PKw-Anhänger + Kleintransporter miteinemLadevolumen biszu 2,0 cbm 16,00 € UbrigeAnlieferer(Fahrräder undMopeds mit Anhänger,Schubkarren etc.) habenpro UbrigeAnlieferer(FahnäderundMopeds mit Anhänger,Schubkarren etc.) habenpro Iieierungdie l\,4indestgebühr für 0,5 cbm zu entrichten. lieferungdie l\rindestgebühr für O,Scbm zu entrichten. l . I. DieseSatzungtritt am 01.01.2003in Kraft. DieseSatzungirittam 0l.01.2005in Kraft. l6