Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26
Stichworte
Inhalt der Datei
SiebteSatzung
cebührensaEuns
zu,o0",""äT,äl;tilXlLli! 0",o"rn"ino"
Leopotdshöhe
vom 21,März,1992
in der Fassungvom
,17.12.2004
Aufgrundder SS7 und41 der eemeindeordnung
für dasLandNordrhein-Westfalen
in der Fassung
der Bekanrtmachung
vom 14.07.1994
(cV.NWS. 666)in derz.Z.geltenden
Fassung,desS S de;
Landesabfallgesetzes
vom 2'1.Juni 1989(GV.NW.S. 2S0),in der z.Z. geltenden
iassuÄg, de"
KreislaufwirtschaftsundAbfa gesetzes(Krw-/AbfG)
vom 27. Septembeilgg4(BGBI.l, S. 2705
l.D, i!t. det.,zz. geltendenFassungund S 6 des Kommunaläbgabengesetzes
für das Land
Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober1969(GV.NW.S. 7i2lSGV NW.61b),in der z.Z.gettenden
Fassung,hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
in seinerSitzungam 16.'tZ.Zoo+
besihlossen,
zur
AbJa
entsorgungssatzung
vom2,1.März1-997
(Kr.Bt.Lippevom 10.Aprii
9ie^9*ü!lel!??unS
1997(S. 265/266), in derz.Z.geltendenFassung,
wiefolgtzu ändern:
t.
folgendeFassung:
S 5 Abs.2 und3 erhatten
und cebührcnsa?
S 5 Gebührenmaßstab
(2)
DieBemessungsgrundlage
für diecebührist
a) dieAnzahlder für dasangeschlossene
Grundstück
bereitgestellten
Abfallgefäße
(Grundgebtihr)
und
b) . dasGesamtgewicht
desAbfallsim Erhebungszeitraum
(cewichtsgebühr),
wobeinichtim
Eichbereich
liegendeWerteauchnichtberechnet
werden.
Zur Ermittlung
desJahresgewichts
wirddieAbfallmenge
ausden Restabfallgefäßen
undden
Bioabfallgefäßen
beijederEntleerung
im Erhebungszeitraum
gewogen.lst 6chnischbedingt
infolgehöhererGewalteineVerwiegung
nichtmöglich,so wirddasburchschnittsgewicht
dÄr
letäendreiWiegeergebnisse
zugrundegelegt.
(3) Diecebührbekägt
für einen80 l, 120| oder240 | Bio- und
je Gefäßkombination
Restabfallbehälter
58,00€ / Jahr
9 , 7 8€ / J a h r
AufAntragkanndie Reststofftonne
auf 14-tägige
Abfuhrumgestellt
werden.
DieGrundgebilhr
beträgtzusätzlich
WirdeinGebührenpflichtiger
vomAnschtußund
Benutzungszwang
der gr{lnenKomposttonne
befreit,beträgtdieGrundgebühr
bei4-wöchenicher
Y
AbfuhrdergrauenReststofftonne
40,00€ / Jahr
Gewichtsgebühr
für Bioabfall
D)
0,20€ / kg
Gewichtsgebühr
filr Restabfall
0 , 2 6€ / k g
c)
Grundgebührfür
1.100| Containef
beiwöchentlich
einmaligerEntleerung
784,00€ / Jahr
14-tägigef
Entleerung
4-wöchenili6her
Entleerung
einen
Abfallsack
bel
426,00€ | Jahr
bel
247,00€lJahl
d)für
7,50€ / Sack.
Die Erstausstatiung
der anschlußpflichtigen
crundstückemit Abfallbehältern
bei Inkrafttreten
der
Satzungund beimerstmaligen
Entstehender Anschlußpflicht
wird kostenlosvorgenommen.
Für
dieAusstattung
einesNormbehälters
miteinemSchloßwirdeinejährlicheMietgebühr
von 5,16€ /
Schloß erhoben
FüralleAnderungen
in derAusstattung
(2,8.Veränderung
derAnzahlundderGrößeder
Biotonnen,
Restmtlllbehälter
je verändertem
oder Papierbehälier)
wird eineAnderungsgebühr
Gefäßerhoben.
DieAnderungsgebtlhrje
Tauschtermin
staffelt
sichwiefolgt:
l.Ur
das
erste
Gefäß
12,60
€
jödes
weitere
erste
Gefäß
9,42€
Jeoes
weitere
"lo
Gefäß
Gefäß
ohne
ohne
mit
mit
Verwiegung
Verwiegung
Verwiegung
(Papie0
Verwiegung
(Papier)
.
Abs. 2 der Anlage 1 zur Gebilhrensatzung
zuf Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
erhältfolgendeFassung:
Anlage 1 zur Gebührensatsung
zur Abfallentsorgungssatzung
der GemeindeLeopoldshöhe
BenutzungsundEntgeltordnung
lür die Gartenabfallsammlung
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 11.02.1993
in der Fassungder And6rungvom lT,Dezember2004
2.
Es geltenfolgendeEntgelte:
€
PKWbis0,5 cbm(geschlossener
Kofferraum)4,00
PKWbis 1,0cbm(Koffeffaum
undInnenraum
beladen)8,00
€
KOMBI,PKW-Anhänger+
Kleintransporter
biszu 1,0cbm8,00€
miteinemLadevolumen
KOMBI,PKw-Anhänger+
Kleintransporter
€
miteinemLandevolumen
biszu 1,5cbm12,00
Kleintransporter
KOMBI,PKw-Anhänger+
biszu 2,0cbm16,00€
miteinemLadevolumen
mit
UbrigeAnlieferer(Fahräderundl\,Iopeds
Anhänger,
etc.)habenproAnSchubkarren
lieferung
die lMindestgebLlhr
ftlr 0,5cbmzu
entrichten.
l.
DieseSatzungtrittam 01.01.2005
in Kraft.
Leopoldshöhe,
15.'11.2001
))
6"SaCungzurAnderungder
Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinqe
Leopoldshöhe
vom 21.März1997in der Fassungvom
z0,Dezember2002
7. Satzungzur Anderungder
GebührensaEung
zur
Abfallentsorgungssatungder Gemeinde
LeoDoldshöhe
vom 21.Mätz1997in der Fassungvom
lT.Oezember2004
Aufgrund der SS 7 und 41 der
Gemeindeordnungfür das Lano
Nordrhein-Westfalen
in der Fassungder
Bekanntmachung vom
14.07.1994
(GV.NWS. 666) zuletztgeändertourcn
Gesetzvom 20.03.1996
(GV. NW. S.
124),des S 5 des Landesabfallgesefzes
vom 2'1.Juni 1988 (GV.NW.S.2S0),
zuletzt geändertdurch cesetz vomo7.
Februar1995 (cV. NW S. 139), des
Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes
(Krw-/AbfG)vom 27. Septemberi994
(BGBI.I, S. 2705fD,undderSS2 und6
des Kommunal-abgabengesetzes
für das
Land Nordüein-Westfalenvom 21.
Oktober1969(GV.NW.S. 712|SGVNW
610),zuletztgeändertdurchGesetzvom
3o.April1991(cV. NW.S. 214\,har ael
Rat der cemeinde Leopoldshöhein
seiner Sitzungam 20. Dezember2002
beschlossen,die Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungs-satzung
vom 21. lvläz
1997(Kr.Bl.Lippevom 10.Aprit1997(S.
265/266), in detz.Z.geltendenFassung,
wiefolgtzu ändern:
Aufgrund der SS 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
in def Fassungder
Bekanntmachung vom
14.07.1994
(GV.NWS. 666)in der zur Zeitgeltenden
F a s s u n g , d e s S 5 d e s
Landesabfallgesefzes
vom21.Juni1988
(GV.NW S. 250), in der zur Zeit
geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschafts-und AbfallgeseLes(Krw/AbfG)vom 27. September1994(BGB|.
I, S.2705 f0, und der SS2 und 6 des
Kommunal-abgabengesetzes
für das
Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.
Oktober1969(GV.NW.S. 712|SGVNW.
610),in derzur Zeitgeltenden
Fassung,
hatder RatderGemeinde
Leopoldshöhe
in seinerSitzungam '16.Dezember
2004
beschlossen,
die Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungs-satzung
vom 21. Mäz
1997(Kr.Bl.Lippevom 10.April1997(S.
2651266)
Fassung,
, in detz.Z. geltenden
wiefolgtzu ändernl
t.
S 5 Abs.2 und3 efialtenfolgendeFassung: S 5 Abs.2 und3 erhaltenfolgendeFassung:
S 5 ceblihrenmaßstabund
Gebührensae
und
S 5 Gebührenmaßstab
GebührensaC
(2) Die Bemessungsgrundlage
für die
Gebührist
a) dieAnzahlder für das
angeschlosseneGrundstück
bereitgestellten
Abfallgefäße
(Grundgebühr)
und
b) dascesamtgewicht
desAbialls
im Erhebungszeitraum
(Gewichtsgebtihr),
wobeinicht
im Eichbereich
lieqendeWerte
JU
(2) Die Bemessungsgrundlage
für die
Gebührist
.
a) dieAnzahlder
frlrdas
angeschlosseneGrundstück
bereitgestellten
Abfallgefäße
(crundgebühr)
und
b) dasGesamtgewicht
desAbfalls
im Erhebungszeitraum
(Gewichtsgebühr),
wobeinichtim
Eichbefeich
lieqendeWerteauch
auchnichtbefechnetwerden
Diesesindbereitsübereinen
Erfahrungswert
in der
Grundgebühf
berücksichtiqt.
Der
Betragliegtfür dasJahr2ö02bei
0,352€ je gebührenpfchtiqem
cefäß im BereichgO| - 24b I
undim Bereich
der 1.100|
Gefäßebei2,072€ bei4_
wöchentlicher
Leerung,bei4,144
€ bei2-wöchenflichef
Leerunq
und8,288€ beiwöchenfliche;
Leerung.
Zur Ermittlung
desJahresgewichts
wjrddieAbfallmenge
ausden
Restabfallgefäßen
undden
Bioabfallgefäßen
beijeder
Entleerung
im Erhebungszeitraum
gewogen.lst technischbedinqt
infolgehöhererGewalteine
Verwiegung
nichtmögljch,so wird
das Durchschnittsgewicht
der
letztendreiWiegeergebnisse
zugrundegelegt.
(3) DieGebührbeträgt
nichtberechnet
werden.
Zur Ermittlung
desJahresgewichts
wirddieAbfallmenge
ausden
Restabfallgefäßen
undden
Bioabfallgefäßen
beijeder
Entleerung
im Erhebungszejtraum
gewogen.lst technischbedingt
infolgehöhererGewalteine
Verwiegung
nichtmöglich,so wird
dasDurchschnittsgewicht
der
letäendreiWegeergebnisse
zugrundegetegt.
(3) DieGebührbeträgt
a) für einen80 l, 12OI odet24OI
Bio-undRestabfallbehältef
je
Gefäßkombination
inklusive
einer
Mindermengenpauschale
i . H . v0. , 3 5 2
€
63,81€/Jahr
a) für einen80 l, 120| oder240|
Bio-undRestabfallbehäter
je
58.00€ / Jah.
Diesewird durch eine einmalioe
Rückzahlung
dir
Abfallbeseitigungs-cmbHLippe
auffolgendenBetraggemindert
59.95€ / Jahr
Auf
Antrag
kann
die
Reststofftonne auf 14-tägige
Abfuhr umgestellt
werden.
DieGrundgebühr
beträgt
zusätzlichpro Einzelleerung
4.53€ / Leerunq
Auf
Antrag
kann
die
Reststofftonne auf 14{ägige
Abfuhr umgestellt
werden.
DieGrundgebühr
beträgt
zusätzlich
9.78€ / Jahr
WirdeinGebührenpftichtjger
vom
Anschluß-undBenutzungszwang
der grünenKomposttonne
befreit,
beträgtdieGrundgebühr
bei4wöchentlicher
Abfuhrdergrauen
Reststofftonne
44,43€ | Jahr
Wirdejn cebührenpfljchtiger
vom
Anschluß-undBenutzungszwang
der grünenKomposttonne
befrejt,
beträgtdie Grundgebühr
bei4wöchentlicher
Abfuhrdergrauen
Reststoffionne
40,00€ / Jahr
l3
Diesewirddurcheineeinmalrge
Rtlckzahlung
der
Abfallbeseitigungs-cmbH
Lippe
auffolgendenBeiraggemindert
L4!!_91
Jahr
b) Gewichtsgebühr
für die eOI, 120
I und240 | GefäßejeGefäß
0.23€ / kq
b) Gewichtsgebühr
für Bioabfall
0.20€ / ko
Gewichtssebrihr
furRGEiäEiäi
0.26€ / kq
c) Grundgebühr für
Container
1.100 |
bei
wöchenflich einmaliqer
Entleerung
862,63
€ / Jahr
c) Grundgebühr f ü r
Container
1.100 |
bei wöchentlich einmaliqef
Entleerung
784.00
€ / Jahr
Diesewird durch eine einmaliqe
Rtlckzahlung
d-er
Abfallbeseitigungs-GmbH
Lippe
auffolgendenBetraggemindert
792.79 € r
.ranr
bei 14-tägiger
Enfleerung
465,44 € |
Jahr
bei l4-tägigerEntleerung
426.00€ / Jahr
Diesewird durcheine einmaliqe
Rückzahlung
dlr
Abfallbeseitigungs-GmbH
Lippe
auffolgendenBetraggemindert
430.52 € t
Jahr
bei4-wöchentlicher
Enfleerung
266,71 € I
,Janr
bei4-wöchentlicher
En eerung
247.00€lJahr
Diesewird durch eine einmaliqe
Rückzahlung
air
Abfallbeseitigungs-cmbHLippe
auffolgendenBetraggeminderi
249.25 € |
Jahr
d) Gewichtsgebührfür '1.100 I
Container
0.31€ / kq
e) für einenAbfallsack
7,50€ / Sack.
l+
d) füf einenAbfallsack
/ Sack.
Die
Ersiausstattung
der
anschlußpflichtigenGrundstücke mit
Abiallbehältern bei tnkafttreten del
Satzungund beim erstmaligenEntstehen
der Anschlußpfljcht wird kostenlos
vorgenommen.
Für die Ausstattunoeines
Normbehälters
miteinemSchloßwirdeine
jährliche
Mietgebühr
von S,11€ / Schtoß
ernoben.
Die
Erstausstattung
def
anschlußpflichtigencrundstücke mit
Abfallbehältern bei lnkrafttreten der
Satzungund beim erstmaligenEnistehen
der Anschlußpflicht wird kostenlos
vorgenommen.
Für die Ausstatiunoeines
Normbehälterc
miteinemSchloßwirdetne
jährliche
ftilietgebühr
von S.16€ / Schtoß
erhoben.
Für alle Anderungenin der Ausstatiung Für alle Anderungen
(2.8. Veränderungder Anzahl und der {2.8. Veränderung in der Ausstattunq
der Anzahlund dei
Größe der Biotonnen,Restmüllbehäher Größe der Biotonnen,
Restmültbehälter
oder
Papiefbehälter) wird
eine oder
Papierbehälter) wird
eine
Anderungsgebühr
je verändertemcefäß Anderungsgebühr
je verändertemGefäß
erhoben. Die AnderungsgebühfJe erhoben. Die Anderunqsqebühr
iF
"
rauschtermin
staffeltsichwiefolgt:
Tauschtermin
staffettsi"rr*iä]-"i.r,
Fürdaserstecefäß
mitVerwiegung
:
12,60€
Fürdaserstecefäß
mitVerwiegung
:
12,60€
FürjedesweitereGefäß
mitVerwiegungt
8,57€
FürjedesweitereGefäß
mitVerwiegung:
B,S7€
FürdasersteGefäß
ohneVerwiegung
(papier): 9,42€
FürdasersteGefäß
ohneVeruiegung(Papier): 9,42€
Fürjedesweiterecefäß
ohneVerwiegung
(papier)t S,39€
FürjedesweitereGefäß
ohneVerwiegung
(Papier): 5,39€
t5
.
It"
Abs. 2 der Anlage 1 zuf Gebührensatzung
Äbs. 2 der Anlage1 zur Gebührensatzung
zur Abiallensorgunssatzung
der Gemelndezur Abfallensorgunssatzung
der Gemetnoe
Leopoldshöhe
erhältfolgendeFassung:
Leopoldshöhe
erhältfolgendeFassung:
Anlage I zur Gebührensatzunqzur Anlage 1 zur Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungssatzung
der GeÄeinde Abfallentsorgungsaatzung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
Leopoldshöhe
Benukungs-und Entgeltordnun!
BenuEungs-und Entgeltordnung
für die Gartenabfaltsammlung
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
vom 11,02.1993
für die Ga.tenabfallsammlung
der
GemeindeLeopotdshöhe
vom 11,02.1993
2. Es geltenfolgendeEntgelte:
PKWbis0,5cbm:
(geschlossener
Kofferraum)
2. Es geltenfolgendeEntgelte:
4,00€
PKWbis0,5cbmI
(geschlossener
Koffenaum)
4,00€
PKWbis1,0cbm:
B,OO
€
(Kofferraum
undlnnenraumbeladen)
PKWbis '1,0cbm:
8,OO
€
(Kofferraum
undlnnenraum
beladen)
KOMBI,PKW-Anhänger
+ Kleintransporter
:
8,00€
miteinemLadevolumen
biszu 1,0cbm
KOMBI,PKW-Anhänger
+ Klejntransportef
:
8,00€
miteinemLadevolumen
biszu 1,0cbm
KOMBI,PKw-Anhänger
+ Kleintransporter
miteinemLandevolumen
biszu 1,5cbm
10,00€
KOMBI,PKw-Anhänger
+ Kleintransporter
miteinemLandevolumen
biszu 1,5cbm
12,0€
0
KOMBI,PKw-Anhänger
+ Kleintransporter
mii einemLadevolumen
biszu 2,0 cbm
20,00€
KOMBI,PKw-Anhänger
+ Kleintransporter
miteinemLadevolumen
biszu 2,0 cbm
16,00
€
UbrigeAnlieferer(Fahrräder
undMopeds
mit
Anhänger,Schubkarren
etc.) habenpro
UbrigeAnlieferer(FahnäderundMopeds
mit
Anhänger,Schubkarren
etc.) habenpro
Iieierungdie l\,4indestgebühr
für 0,5 cbm
zu
entrichten.
lieferungdie l\rindestgebühr
für O,Scbm
zu
entrichten.
l .
I.
DieseSatzungtritt am 01.01.2003in Kraft.
DieseSatzungirittam 0l.01.2005in Kraft.
l6