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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
31.03.17, 13:06
Aktualisiert
31.03.17, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.03.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Böcking, Paul 4. Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Heinrichs, Dirk , vertritt Kesternich, Tobias 7. Hüttl, Detlef , vertritt Tesch, Michael 8. Kesseler, Achim 9. Körner, Karlheinz 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Olschewski, Dieter 13. Schiefer, Hubert , vertritt Petran, Franz 14. Schmidt, Stefan 15. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Szymanski, Udo 16. Schroeteler, Rolf 17. Stoffels, Björn , vertritt Kilian, Manfred c) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Wolfram 3. Herr Gottstein 4. Herr Becker Es fehlen Kesternich, Tobias Kilian, Manfred Petran, Franz Szymanski, Udo Tesch, Michael Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg 3. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung 4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung 5. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus K. fragt an, ob in der Nähe des Baugebietes „Auf den Brechen“ die Fläche vor und hinter dem „Wiesenbach“ als Regenrückhaltebecken genutzt werden kann. Herr Schmühl trägt vor, dass ein Regenrückhaltebecken an der Stelle nicht sinnvoll ist. Ein zusätzliches Regenrückhaltebecken vor der Ortslage Kreuzau vor dem Waldstück „Niederdrove“ ist zwingend notwendig und bereits in Planung. Eine schriftliche Anfrage des Herrn K. sowie die vorgesehene schriftliche Antwort wird durch Herrn Wolfram vorgetragen. Der Vorgang ist der Niederschrift beigefügt. 2. Mitteilungen Es ergehen folgende mündliche Mitteilungen: Herr Schmühl erläutert die Vorkommnisse des Brandschadens in der Asylbewerberunterkunft in Boich am 18.03.2017. Nähere Informationen sind im Newsletter vom 20.03.2017 erläutert. Herr Gottstein berichtet, dass die Gemeinde Kreuzau vom OVG Münster in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Stadt Nideggen einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „G2 - Windenergieanlagen Steinkaul“ gestellt hat. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist zunächst nicht erforderlich. Das OVG Münster erbittet zunächst lediglich die Zustellung der Akten. Der Normenkontrollantrag hat keine Folgen für die zwischenzeitlich aufgenommenen baulichen Tätigkeiten. 2.1 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Herr Schmühl erläutert ausführlich den Sachverhalt der wasserwirtschaftlichen Bedenken des WVER und des Kreises Düren. Er betont, dass das Verfahren aufgrund der Bedenken ruhen muss, aber zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann. 3. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung AM Nolten fragt an, warum die restliche Fläche des Flurstücks, auf dem Ausgleichsmaßnahmen erfolgen sollen, nicht innerhalb des Plangebietes liegt. Herr Schmühl teilt mit, dass es kein Problem darstellt, diese Fläche mit ins Plangebiet zu integrieren. AM Böcking fragt an, ob durch die beiden Zufahrten in das Baugebiet eine größere Bebauung geplant ist. Herr Gottstein trägt vor, dass dies mit dem Antragsteller abgestimmt und die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geplant ist. Beschlussvorschlag: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen. -4Beratungsergebnis: 4. einstimmig Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den TOP von der Tagesordnung abzusetzen und die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss fortzuführen. Beschlussvorschlag: 1. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird beschlossen. 2. Die vier im Regionalplan abgebildeten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim bleiben als ASB erhalten. 3. Im Ortsteil Kreuzau werden die beiden bereits vorhandenen Reserveflächen beibehalten. Zusätzlich wird östlich der Ortslage Kreuzau ein Suchraum für künftige Wohnbauflächen festgelegt. 4. Im Ortsteil Winden sollen die vorhandenen Siedlungsreserveflächen östlich der Urbanusstraße teilweise zurückgenommen werden und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. 5. Im Ortsteil Drove sollen die Reserveflächen im Regionalplan zwischen Kommweg und der L 249 teilweise zurückgenommen werden. Eine Fläche von ca. 5 ha. soll in diesem Bereich aber erhalten bleiben und als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Am nördlichen Ortsrand gegenüber den Offiziershäusern soll die Reservefläche beibehalten und als Wohnbaufläche im FNP dargestellt werden. Zusätzlich wird die ca. 0,4 ha. große Fläche entlang der Wehrstraße in den ASB aufgenommen und als Wohnbaufläche im FNP dargestellt. 6. Im Ortsteil Stockheim soll die innerörtliche Reservefläche zwischen Andreasstr. und Kreuzauer Str. zurückgenommen werden. Der Bereich zwischen der südlichen Marienstr. und Raiffeisenstraße soll als zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Beratungsergebnis: 5. abgesetzt Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 20.03.2017 Vorsitzende: stellv. Schriftführer: Gez. - Hohn - Gez. Anlage - Becker -