Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
31.03.17, 13:06
Aktualisiert
31.03.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.03.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Böcking, Paul
4. Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Heinrichs, Dirk , vertritt Kesternich, Tobias
7. Hüttl, Detlef , vertritt Tesch, Michael
8. Kesseler, Achim
9. Körner, Karlheinz
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Olschewski, Dieter
13. Schiefer, Hubert , vertritt Petran, Franz
14. Schmidt, Stefan
15. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Szymanski, Udo
16. Schroeteler, Rolf
17. Stoffels, Björn , vertritt Kilian, Manfred
c) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Wolfram
3. Herr Gottstein
4. Herr Becker
Es fehlen
Kesternich, Tobias
Kilian, Manfred
Petran, Franz
Szymanski, Udo
Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
3.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim;
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung
4.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung
5.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus K. fragt an, ob in der Nähe des Baugebietes „Auf den Brechen“ die Fläche vor und
hinter dem „Wiesenbach“ als Regenrückhaltebecken genutzt werden kann.
Herr Schmühl trägt vor, dass ein Regenrückhaltebecken an der Stelle nicht sinnvoll ist. Ein
zusätzliches Regenrückhaltebecken vor der Ortslage Kreuzau vor dem Waldstück „Niederdrove“
ist zwingend notwendig und bereits in Planung.
Eine schriftliche Anfrage des Herrn K. sowie die vorgesehene schriftliche Antwort wird durch Herrn
Wolfram vorgetragen. Der Vorgang ist der Niederschrift beigefügt.
2.
Mitteilungen
Es ergehen folgende mündliche Mitteilungen:
Herr Schmühl erläutert die Vorkommnisse des Brandschadens in der Asylbewerberunterkunft in
Boich am 18.03.2017. Nähere Informationen sind im Newsletter vom 20.03.2017 erläutert.
Herr Gottstein berichtet, dass die Gemeinde Kreuzau vom OVG Münster in Kenntnis gesetzt
wurde, dass die Stadt Nideggen einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „G2
- Windenergieanlagen Steinkaul“ gestellt hat. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist zunächst
nicht erforderlich. Das OVG Münster erbittet zunächst lediglich die Zustellung der Akten. Der
Normenkontrollantrag hat keine Folgen für die zwischenzeitlich aufgenommenen baulichen
Tätigkeiten.
2.1
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg
Herr Schmühl erläutert ausführlich den Sachverhalt der wasserwirtschaftlichen Bedenken des
WVER und des Kreises Düren. Er betont, dass das Verfahren aufgrund der Bedenken ruhen muss,
aber zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann.
3.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim;
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung
AM Nolten fragt an, warum die restliche Fläche des Flurstücks, auf dem Ausgleichsmaßnahmen
erfolgen sollen, nicht innerhalb des Plangebietes liegt.
Herr Schmühl teilt mit, dass es kein Problem darstellt, diese Fläche mit ins Plangebiet zu
integrieren.
AM Böcking fragt an, ob durch die beiden Zufahrten in das Baugebiet eine größere Bebauung
geplant ist.
Herr Gottstein trägt vor, dass dies mit dem Antragsteller abgestimmt und die Errichtung von zwei
Einfamilienhäusern geplant ist.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen.
-4Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den TOP von der Tagesordnung abzusetzen und
die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss fortzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird beschlossen.
2. Die vier im Regionalplan abgebildeten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Kreuzau,
Winden, Drove und Stockheim bleiben als ASB erhalten.
3. Im Ortsteil Kreuzau werden die beiden bereits vorhandenen Reserveflächen beibehalten.
Zusätzlich wird östlich der Ortslage Kreuzau ein Suchraum für künftige Wohnbauflächen
festgelegt.
4. Im Ortsteil Winden sollen die vorhandenen Siedlungsreserveflächen östlich der
Urbanusstraße teilweise zurückgenommen werden und als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt werden.
5. Im Ortsteil Drove sollen die Reserveflächen im Regionalplan zwischen Kommweg und der
L 249 teilweise zurückgenommen werden. Eine Fläche von ca. 5 ha. soll in diesem Bereich
aber erhalten bleiben und als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Am nördlichen Ortsrand gegenüber den Offiziershäusern soll die Reservefläche
beibehalten und als Wohnbaufläche im FNP dargestellt werden. Zusätzlich wird die ca. 0,4
ha. große Fläche entlang der Wehrstraße in den ASB aufgenommen und als
Wohnbaufläche im FNP dargestellt.
6. Im Ortsteil Stockheim soll die innerörtliche Reservefläche zwischen Andreasstr. und
Kreuzauer Str. zurückgenommen werden. Der Bereich zwischen der südlichen Marienstr.
und Raiffeisenstraße soll als zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
dargestellt werden.
Beratungsergebnis:
5.
abgesetzt
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 20.03.2017
Vorsitzende:
stellv. Schriftführer:
Gez.
- Hohn -
Gez.
Anlage
- Becker -