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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung - Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße - hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9111/2014 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 30.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 10.02.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung - Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster im Bereich der Jahnstraße im Ortsteil Königshoven vor. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 2. Änderung sieht für diesen Bereich ursprünglich die Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vor. Hintergrund war, dass hier entsprechend des Bedarfs die Umsiedlung der Landwirte aus Königshoven (Alt) erfolgen sollte. So sind im Zuge der Umsiedlung Königshovens vor einigen Jahrzenten einzelne Landwirte in diesen Bereich umgesiedelt worden. Das in Rede stehende Grundstück wurde bisher nicht in Anspruch genommen und diente bisher als Reservefläche, falls doch noch eine weitere Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird. Nunmehr zeigt sich, dass diese Fläche dauerhaft nicht mehr für die Unterbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird. Daher soll die Umplanung der Fläche zu Wohnbauzwecken erfolgen. Eine vergleichbare Überplanung wurde im Jahr 2007 für eine südlich der Jahnstraße liegende Teilfläche vorgenommen (BP 28 / Kaster, 12. Änderung). Ähnlich dieser Planung soll ein kurzer Erschließungsstich von der Jahnstraße aus in die Fläche gelegt werden, um den sich die einzelnen Wohnbaugrundstücke gruppieren. Insgesamt sollen so acht freistehende Häuser errichtet werden. Der angrenzende Landwirt steht der Planung positiv gegenüber. Für die entsprechende städtebauliche Steuerung ist die Anpassung des bestehenden Baurechts erforderlich. Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt. Zur Einleitung des Planverfahrens soll entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Da die Fläche innerhalb der Ortslage liegt, soll das Planverfahren als beschleunigte Änderung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Ergänzung zur Sitzung am 10.02.2015_ Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung sind mittlerweile erarbeitet worden und sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Festsetzungen des Plans hinsichtlich der Kubatur sowie Gestaltung orientiert sich an der in der unmittelbaren Umgebung vorhandenen „eineinhalbgeschossigen Wohnbebauung. So sollen hier im Wesentlichen Wohnhäuser mit geneigten Dächern sowie einer Traufhöhe von 4,80 m und Gesamthöhe von 10,0 m über Straße entstehen. Hinsichtlich der rechtsicheren Festsetzung der Bezugspunkte zur Trauf- und Firsthöhe besteht noch interner Abstimmungsbedarf, da hierzu ggf. bereits eine Vorplanung des Straßenausbaus erfolgen muss. Dies soll bis zum Offenlagebeschluss der Planung, die sich an die frühzeitige Beteiligung anschließt, abgestimmt werden. Die weiteren Details zu der Planung lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen. Zur Fortführung des Planverfahrens ist nunmehr der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Stadtgebiet Bedburg bei. Beschlussvorlage WP9-111/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 22.01.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-111/2014 1. Ergänzung Seite 3