Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9111/2014 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster im Bereich
der Jahnstraße im Ortsteil Königshoven vor. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster,
2. Änderung sieht für diesen Bereich ursprünglich die Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vor.
Hintergrund war, dass hier entsprechend des Bedarfs die Umsiedlung der Landwirte aus
Königshoven (Alt) erfolgen sollte. So sind im Zuge der Umsiedlung Königshovens vor einigen
Jahrzenten einzelne Landwirte in diesen Bereich umgesiedelt worden. Das in Rede stehende
Grundstück wurde bisher nicht in Anspruch genommen und diente bisher als Reservefläche, falls
doch noch eine weitere Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird.
Nunmehr zeigt sich, dass diese Fläche dauerhaft nicht mehr für die Unterbringung eines
landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird. Daher soll die Umplanung der Fläche zu
Wohnbauzwecken erfolgen. Eine vergleichbare Überplanung wurde im Jahr 2007 für eine südlich
der Jahnstraße liegende Teilfläche vorgenommen (BP 28 / Kaster, 12. Änderung). Ähnlich dieser
Planung soll ein kurzer Erschließungsstich von der Jahnstraße aus in die Fläche gelegt werden,
um den sich die einzelnen Wohnbaugrundstücke gruppieren. Insgesamt sollen so acht
freistehende Häuser errichtet werden. Der angrenzende Landwirt steht der Planung positiv
gegenüber. Für die entsprechende städtebauliche Steuerung ist die Anpassung des bestehenden
Baurechts erforderlich.
Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt. Zur
Einleitung des Planverfahrens soll entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Da
die Fläche innerhalb der Ortslage liegt, soll das Planverfahren als beschleunigte Änderung nach
§ 13a BauGB durchgeführt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 10.02.2015_
Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung sind mittlerweile erarbeitet worden und sind als
Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Festsetzungen des Plans hinsichtlich der Kubatur
sowie Gestaltung orientiert sich an der in der unmittelbaren Umgebung vorhandenen
„eineinhalbgeschossigen Wohnbebauung. So sollen hier im Wesentlichen Wohnhäuser mit
geneigten Dächern sowie einer Traufhöhe von 4,80 m und Gesamthöhe von 10,0 m über Straße
entstehen. Hinsichtlich der rechtsicheren Festsetzung der Bezugspunkte zur Trauf- und Firsthöhe
besteht noch interner Abstimmungsbedarf, da hierzu ggf. bereits eine Vorplanung des
Straßenausbaus erfolgen muss. Dies soll bis zum Offenlagebeschluss der Planung, die sich an
die frühzeitige Beteiligung anschließt, abgestimmt werden. Die weiteren Details zu der Planung
lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen. Zur Fortführung des Planverfahrens ist
nunmehr der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur
Stabilisierung der sozialen Strukturen im Stadtgebiet Bedburg bei.
Beschlussvorlage WP9-111/2014 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 22.01.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-111/2014 1. Ergänzung
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