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Beschlussvorlage (BP 28.14 Kaster - Planzeichnung frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
405 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlussvorlage (BP 28.14 Kaster - Planzeichnung frühzeitige Beteiligung)

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Inhalt der Datei

z t a 51 l p ch r i K TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ENTWURF 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Dorfgebiete (MD) (§ 5 BauNVO) 1.1 Innerhalb des Dorfgebietes (MD) sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO allgemein zulässige Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nur ausnahmsweise zugelassen. Allgemein zulässige landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivtierhaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. Ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO werden gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.2 1.3 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (2) BauGB; § 18 BauNVO) Höhenlage im Baugebiet (§ 9 (3) BauGB) 2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche der Planstraße 1 mittig an der Grundstücksgrenze. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches. 1633 Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 52 Das Maß der Höhenlage des Baugrundstücks entspricht der Höhe der Bezugshöhe innerhalb der vorgelagerten Verkehrsfläche der Planstraße 1. 2.2 32 2.3 47 34 3. Straße 135,0° Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) # 5,5 # 10,0 # 12,5 6 14 4 3,5 92,6° r=4,0 20,0 J a h n stra ß e 393 1. 10 8 11 388 Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, den _____________________ 362 Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB 352 vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) 9a Satzungsbeschluss G Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 5. Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. lbe sse 353 50 48 Hydrant unterirdisch HY W Schieber Gas / Wasser Gully 1601 Art und Maß der baulichen Nutzung 318 Dorfgebiet Grundflächenzahl II 1630 1635 Verkehrsflächen Maximale Zahl der Vollgeschosse TH 4,80 Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) FH 10,00 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) 1636 1646 F/R 1647 Baugrenze Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Sonstige Planzeichen Ga Umgrenzung für Flächen für Stellplätze und Garagen (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen erforderlich sind (siehe unter Kennzeichnungen) 3a Niederschlagswasser Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- und Fahrradverkehr) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 322 Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/ 229 Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort9039-199 unverzüglich zu informieren. gang der Arbeiten ist abzuwarten. Kampfmittel Strassenbegrenzungslinie 1634 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED Öffentliche Strassenverkehrsfläche Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Bauweise, Baugrenzen Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benach323 richtigen. A oben unten Vorgartenbereich 1569 Neigungsrichtung bei Pultdächern Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 6 6. 9 10 4. Ha 8 395 Offenlage Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 363 Kanalschacht 1627 15 b 11 399 Offenlegungsbeschluss ________________________________ (Bürgermeister) 313 13 15 12 e ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 3. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 3 Bodendenkmäler 17 ngass _______________________________ (ÖbVI) 246 Baugrundverhältnisse Grundwasserabsenkung 385 394 391 Laterne 0,4 402 2. 381 396 Höhe in Meter über NHN 15 a 13 16 Panne 397 398 83.48 MD Wegen der humosen Böden sind im gekennzeichneten Teilbereich bei der Bauwerksgründung ggf. besondere Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 'Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 5b 5a 401 Gebäude mit Hausnummer 79 Erdbebengefährdung Entwurf und Bearbeitung: 1141 Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 1142 Stand 23.01.2015 232 304 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen Sportanlage 341 15 9 245 400 Flurstücksnummer Hinweise 7 Bedburg, den _____________________ 3 548 Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird aufgrund der humosen Böden gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind. 19 Flurgrenze Flurstücksgrenze Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW) Baugrundverhältnisse 50 m Kartengrundlage Fagus sylavatica Corylus avellana Acer campestre Kennzeichnungen 257 40 ZEICHENERKLÄRUNG 19 8 325 Bedburg, den ____________________ 20 46 291 # 6,5 Rotbuche Hasel Feldahorn Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebrel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung 258 oder als Flachdach ausgeführt werden. 7.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 7.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. 7.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig. 7.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen im in der Planzeichnung dargestellten Vorgartenbereich 292 sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. An der südlichen Plangrenze sind zur bestehenden Jahnstraße außerhalb der festgesetzten Vorgartenbereiche Einfriedungen nur als offene Zaunkonstruktionen bis zu 2,00 m Höhe zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche. 7.6 Stützmauern zum Ausgleich von Geländeunterschieden dürfen403 die Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. 7.7 Bereiche zwischen den Verkehrsflächen (Planstraße 1 und Jahnstraße) und den parallel liegenden Baugrenzen sind bis zum Niveau der Verkehrsflächen aufzuschütten. 7.8 Flächen zwischen den überbaubaren Flächen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind mindestens bis zu 1,00 m unterhalb der Bezugshöhe, maximal bis zur Bezugshöhe anzuschütten. 2 311 # 3,0 Carpinus betulus Ligustrum vulgare Taxus baccata 7.1 1 # 3,0 # 12,5 Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. 10 44 314 A 57,5 20 Planstraße 22 A 7. TH 4,80 FH 10,00 315 TH 4,80 FH 10,00 65 5 40 42 24 Hainbuche Liguster Eibe ED 372 0 32 26 0,4 ED 358 Maßstab 1:500 Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB) Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist einzeilig mit einheimischen Heckenpflanzungen 3 Stck. / lfm, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Folgende Pflanzungen sind zulässig: MD II 0,4 371 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 36 38 3,0 # 1,0 6. MD II 370 Kaster 6 21 3,0 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: 30 # 6,0 28 369 1622 5.1 Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 5.2 Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, in den für Stellpätze und Garagen festgesetzten Flächen und bis zu 2,00 m hinter der rückwärtigen Baugrenze zulässig. 5.3 Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht 1620 für Doppelhaushälften. 5.4 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Planstraße 1 und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude abweichend von 5.2 neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich. 3,0 # 1,0 Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 17 # 1,0 # 3,0 1,5 3,0 30 368 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden. Inhalt: 1 5. 334 # 1,0 Ga # 2,0 # 1,0 # 2,0 # 2,0 # 1,0 Ga 367 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. -Kaster- Innerhalb des Dorfgebietes sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. F/R Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 28, 14. Änd. Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt. 4. Planunterlage 1339