Daten
Kommune
Bedburg
Größe
405 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
z
t
a
51
l
p
ch
r
i
K
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
ENTWURF
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Dorfgebiete (MD) (§ 5 BauNVO)
1.1
Innerhalb des Dorfgebietes (MD) sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO allgemein zulässige Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nur ausnahmsweise zugelassen.
Allgemein zulässige landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivtierhaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind
gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.
Ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO werden gemäß § 1 Abs. 6
BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
1.2
1.3
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (2) BauGB; § 18 BauNVO)
Höhenlage im Baugebiet (§ 9 (3) BauGB)
2.1
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden
endausgebauten Verkehrsfläche der Planstraße 1 mittig an der Grundstücksgrenze.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches.
1633
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
52
Das Maß der Höhenlage des Baugrundstücks entspricht der Höhe der Bezugshöhe innerhalb der vorgelagerten
Verkehrsfläche der Planstraße 1.
2.2
32
2.3
47
34
3.
Straße
135,0°
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
# 5,5
# 10,0
# 12,5
6
14
4
3,5
92,6°
r=4,0
20,0
J a h n stra ß e
393
1.
10
8
11
388
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den _____________________
362
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
352
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
9a
Satzungsbeschluss
G
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
5.
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
lbe
sse
353
50
48
Hydrant unterirdisch
HY
W
Schieber Gas / Wasser
Gully
1601
Art
und Maß der baulichen Nutzung
318
Dorfgebiet
Grundflächenzahl
II
1630
1635
Verkehrsflächen
Maximale Zahl der Vollgeschosse
TH 4,80
Maximale Traufhöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
FH 10,00
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
1636
1646
F/R
1647
Baugrenze
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Sonstige Planzeichen
Ga
Umgrenzung für Flächen für Stellplätze
und Garagen (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28/Kaster
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
erforderlich sind (siehe unter Kennzeichnungen)
3a
Niederschlagswasser
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- und Fahrradverkehr)
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
322
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere
die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/
229 Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort9039-199 unverzüglich zu informieren.
gang der Arbeiten ist abzuwarten.
Kampfmittel
Strassenbegrenzungslinie
1634
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
ED
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Bauweise, Baugrenzen
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst
bei der Bezirksregierung Köln zu benach323
richtigen.
A
oben
unten
Vorgartenbereich
1569
Neigungsrichtung
bei Pultdächern
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
6
6.
9
10
4.
Ha
8
395
Offenlage
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage
beschlossen.
363
Kanalschacht
1627
15 b
11
399
Offenlegungsbeschluss
________________________________
(Bürgermeister)
313
13
15
12
e
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
3.
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen
ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN
18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
3
Bodendenkmäler
17
ngass
_______________________________
(ÖbVI)
246
Baugrundverhältnisse
Grundwasserabsenkung
385
394
391
Laterne
0,4
402
2.
381
396
Höhe in Meter über NHN
15 a
13
16
Panne
397
398
83.48
MD
Wegen der humosen Böden sind im gekennzeichneten Teilbereich bei der Bauwerksgründung ggf. besondere
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 'Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
5b
5a
401
Gebäude mit Hausnummer
79
Erdbebengefährdung
Entwurf und Bearbeitung:
1141
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
1142
Stand 23.01.2015
232
304
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
Sportanlage
341
15
9
245
400
Flurstücksnummer
Hinweise
7
Bedburg, den _____________________
3
548
Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird aufgrund der humosen Böden gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
19
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
Baugrundverhältnisse
50 m
Kartengrundlage
Fagus sylavatica
Corylus avellana
Acer campestre
Kennzeichnungen
257
40
ZEICHENERKLÄRUNG
19
8
325
Bedburg, den ____________________
20
46
291
# 6,5
Rotbuche
Hasel
Feldahorn
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45°
zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebrel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der
Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung
258
oder als Flachdach ausgeführt werden.
7.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
7.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz'
zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden.
7.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert
werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig.
7.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen im in der Planzeichnung dargestellten Vorgartenbereich
292
sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. An der südlichen Plangrenze sind zur bestehenden Jahnstraße außerhalb der festgesetzten Vorgartenbereiche Einfriedungen nur als offene Zaunkonstruktionen bis zu 2,00 m Höhe zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen
gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche.
7.6 Stützmauern zum Ausgleich von Geländeunterschieden dürfen403
die Höhe von 1,00 m nicht überschreiten.
7.7 Bereiche zwischen den Verkehrsflächen (Planstraße 1 und Jahnstraße) und den parallel liegenden Baugrenzen
sind bis zum Niveau der Verkehrsflächen aufzuschütten.
7.8 Flächen zwischen den überbaubaren Flächen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind mindestens bis zu
1,00 m unterhalb
der Bezugshöhe, maximal bis zur Bezugshöhe anzuschütten.
2
311
#
3,0
Carpinus betulus
Ligustrum vulgare
Taxus baccata
7.1
1
#
3,0
# 12,5
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
10
44
314
A
57,5
20
Planstraße
22
A
7.
TH 4,80
FH 10,00
315
TH 4,80
FH 10,00
65
5
40 42
24
Hainbuche
Liguster
Eibe
ED
372
0
32
26
0,4
ED
358
Maßstab 1:500
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB)
Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist einzeilig mit einheimischen Heckenpflanzungen
3 Stck. / lfm, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Folgende Pflanzungen sind zulässig:
MD II
0,4
371
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
36 38
3,0
#
1,0
6.
MD II
370
Kaster
6
21
3,0
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
30
# 6,0
28
369
1622
5.1 Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
5.2 Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, in den für Stellpätze und Garagen festgesetzten Flächen und bis zu 2,00 m hinter der rückwärtigen Baugrenze zulässig.
5.3 Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht
1620
für Doppelhaushälften.
5.4 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Planstraße 1 und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude
abweichend von 5.2 neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
3,0
#
1,0
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
17
#
1,0
#
3,0
1,5 3,0
30
368
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
Inhalt:
1
5.
334
#
1,0
Ga
#
2,0
#
1,0
#
2,0
#
2,0
#
1,0
Ga
367
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
-Kaster-
Innerhalb des Dorfgebietes sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
F/R
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 28, 14. Änd.
Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste
Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
4.
Planunterlage
1339