Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
137/2011
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
- 40 .
- 65/Gebäudenutzung -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Übersicht der vermittelbaren Veranstaltungsräume der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 40 .
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
65/Gebäud
enutzung -
22.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 137/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt,
Herr Mühle
22.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Übersicht der vermittelbaren Veranstaltungsräume der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Frau Ute Meiers hat in einer Anfrage am 5.10.2010 für die SPD-Fraktion die Verwaltung um eine Aufstellung
der städtischen Veranstaltungsräume gebeten, die eventuell den Vereinen zur Verfügung gestellt werden
können.
Grundsätzliches:
Die Stadt vergibt städtische Räume nur an Vereine, Vereinigungen, Organisationen, Parteien und sonstige
Gruppen für kulturelle, gesellige und gesellschaftliche sowie sportliche Zwecke.
Die Verwaltung beabsichtigt keine Ausweitung der Vergabepraxis auch an Privatpersonen zur Durchführung
von privaten Familienfeiern (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen). Dies wäre ein Verstoß gegen § 107
GO NRW. Die Vermietung von Räumen zur Durchführung von Feiern mit überwiegendem oder ausschließlich privatem Charakter wäre eine wirtschaftliche Betätigung der Stadt, die nicht “für die soziale und kulturelle
Betreuung der Einwohner erforderlich“ ist und die „durch andere Unternehmen eben so gut und wirtschaftlich
erfüllt werden kann“. Solche Angebote für Privatfeiern werden aber von vielen Wesselinger Gastwirtschaften,
Restaurants, Cateringservices und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kletterhallen, Kegelcenter, Sportcenter) vorgehalten. Außerdem könnte die Ausweitung des Angebots von städtischen Räumen auch für Privatfeiern zu
Umsatzeinbußen bei den betroffenen Wesselinger Unternehmen führen.
Die in der Anlage beigefügte Tabelle „Vermittelbare Räumlichkeiten“ gibt einen Überblick über diejenigen
Räume, die bislang bereits vergeben werden oder sich hierfür grundsätzlich eignen.
Die Tabelle enthält Angaben darüber, welche Räume im Sinne der VersammlungsstättenVO genehmigt sind
und über genehmigte Bestuhlungspläne verfügen. Außerdem sind Angaben über max. zulässige Personenzahlen (mit oder ohne Bestuhlung) enthalten sowie darüber, ob städtisches Personal (Hausmeister) bei Veranstaltungen zwingend benötigt wird.
Nach Meinung der jeweiligen Schulleitungen sollte bei folgenden Veranstaltungsräumen in Schulgebäuden
auf eine Vergabe an Dritte verzichtet werden:
Aula Fröbelschule
Aula Brigidaschule
Aula (neue) Rheinschule
Oktogon Schulzentrum
relativ kleine Aula im Dachgeschoss, 2. Rettungsweg fehlt
enthält teure technische u. musische Geräte ohne Diebstahlabsicherung, fehlende Parkplätze für öffentliche Veranstaltungen
offene Bauweise, keine Trennung von Aula und Schulnutzung möglich, kein Diebstahlschutz, bei jeder Vergabe an Dritte muss ein
Hausmeister die Veranstaltung „überwachen“
intensive Nutzung (z.B. Proben der Theater-AG) von den drei Schulen, angeblich kaum freie Zeiten
Wie in der letzten Spalte der Tabelle „Vermittelbare Räumlichkeiten“ dargestellt, gibt es außer für die Sporthallen noch für einige Schulaulen, die Scheune und die Hofffläche des Schwingeler Hofes und das Haus
„Auf dem Sonnenberg 22“ Nutzungs- u. Entgeltordnungen. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit einen Entwurf
für eine Benutzungs- und Entgeltordnung des Rheinforums. Über diesen Entwurf soll der Kultur- und Partnerschaftsausschuss spätestens in seiner 8. Sitzung beraten.
Die beiden seit 2011 gültigen Richtlinien für das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen
a) für die Nutzung von Sportstätten für sportliche Zwecke bzw.
b) für die Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Sportstätten für die Vereinsarbeit
enthalten keine Regelungen für die Überlassung von städtischen Räumlichkeiten an Dritte zur Durchführung
von eigenen Veranstaltungen (= für Versammlungen, Feiern o.ä.).
Für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften für die Durchführung der Sessionssitzungen gilt die in der 25. Sitzung des Rates am 30.10.2007 getroffene Regelung über einen gestaffelten
Grundpreis sowie pauschale Bewirtschaftungs- und Reinigungskostenpauschalen (Vorl.-Nr. 241/2007).