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Beschlussvorlage (Verkehrsregelung im Bereich Kölner Straße/Johannesstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-16/2015 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.02.2015 Betreff: Verkehrsregelung im Bereich Kölner Straße/Johannesstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bereich Kölner Straße/Johannesstraße liegt im Bereich einer 30er-Zone. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, im Bereich einer 30er-Zone vorfahrtsregelnde Maßnahmen durch die Aufstellung von weiteren Verkehrszeichen zu treffen. Vielmehr ist in einer 30-er Zone immer die Rechts-vor-Links-Regelung anzuwenden. Von der Innenstadt kommend ist bei der Einmündung von der Kölner Straße zur Johannesstraße eine abknickende Vorfahrtsstraße beschildert. Von der Gemeindeverbindungsstraße kommend ist daher im Einmündungsbereich eine Stopp-Straße angeordnet. Um diese Vorfahrtsregelung beizubehalten ist die Zonenbeschilderung aufzuheben. Hier ist dann entsprechend eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorzunehmen. In der Johannesstraße ist dann unmittelbar nach der Einmündung Schützenstraße die Beschilderung mit Zone-30 aufzustellen, so dass für die folgenden Straßen Oeppenstraße, Schloßallee, Johanneslust und Am Tripskreuz wie bisher die Rechts-vor-Links-Regelung Anwendung findet. Bei der Ausfahrt aus der Schützenstraße ist ein Vorfahrt gewähren (VZ 205) aufzustellen, sowie eine Haltelinie zu markieren. Die übrigen Regelungen im geänderten Teilstück der Kölner Straße, wie Halteverbot –mit Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt - , Durchfahrtverbot für LKW mit Anlieger frei, bleiben wie bisher erhalten. Lediglich der Bereich nach der Einmündung der Johannesstraße in Richtung Gemeindeverbindungsstraße wird keiner geschwindigkeitsbeschränkenden Regelung unterzogen. Maßnahmen die zur Regulierung des LKW-Verkehrs in der Kölner Straße evtl. zu treffen sind, sind hierin nicht enthalten. Eine gleichgelagerte Situation liegt auch im Durchfahrtsbereich Millendorf vor. Auch hier wird zu gegebener Zeit eine Änderung der Zone-30-Beschilderung in eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erfolgen, damit die Zufahrt aus Oppendorf weiterhin untergeordnet bleibt. Bei den einzelnen Stadtteilkontrollen ist verstärkt darauf zu achten, dass Vorfahrtsregelungen in Zone-30-Bereichen entweder in Rechts-vor-Links-Regelungen oder in geschwindigkeitsreduzierte Bereiche geändert werden. Bedburg, den 23.01.2015 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-16/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-16/2015 Seite 3