Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-16/2015
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.02.2015
Betreff:
Verkehrsregelung im Bereich Kölner Straße/Johannesstraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bereich Kölner Straße/Johannesstraße liegt im Bereich einer 30er-Zone.
Grundsätzlich ist es nicht zulässig, im Bereich einer 30er-Zone vorfahrtsregelnde Maßnahmen
durch die Aufstellung von weiteren Verkehrszeichen zu treffen. Vielmehr ist in einer 30-er Zone
immer die Rechts-vor-Links-Regelung anzuwenden.
Von der Innenstadt kommend ist bei der Einmündung von der Kölner Straße zur Johannesstraße
eine abknickende Vorfahrtsstraße beschildert. Von der Gemeindeverbindungsstraße kommend ist
daher im Einmündungsbereich eine Stopp-Straße angeordnet.
Um diese Vorfahrtsregelung beizubehalten ist die Zonenbeschilderung aufzuheben. Hier ist dann
entsprechend eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorzunehmen. In der
Johannesstraße ist dann unmittelbar nach der Einmündung Schützenstraße die Beschilderung mit
Zone-30 aufzustellen, so dass für die folgenden Straßen Oeppenstraße, Schloßallee,
Johanneslust und Am Tripskreuz wie bisher die Rechts-vor-Links-Regelung Anwendung findet.
Bei der Ausfahrt aus der Schützenstraße ist ein Vorfahrt gewähren (VZ 205) aufzustellen, sowie
eine Haltelinie zu markieren.
Die übrigen Regelungen im geänderten Teilstück der Kölner Straße, wie Halteverbot –mit Parken
in gekennzeichneten Flächen erlaubt - , Durchfahrtverbot für LKW mit Anlieger frei, bleiben wie
bisher erhalten. Lediglich der Bereich nach der Einmündung der Johannesstraße in Richtung
Gemeindeverbindungsstraße wird keiner geschwindigkeitsbeschränkenden Regelung unterzogen.
Maßnahmen die zur Regulierung des LKW-Verkehrs in der Kölner Straße evtl. zu treffen sind, sind
hierin nicht enthalten.
Eine gleichgelagerte Situation liegt auch im Durchfahrtsbereich Millendorf vor. Auch hier wird zu
gegebener Zeit eine Änderung der Zone-30-Beschilderung in eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h erfolgen, damit die Zufahrt aus Oppendorf weiterhin untergeordnet bleibt.
Bei den einzelnen Stadtteilkontrollen ist verstärkt darauf zu achten, dass Vorfahrtsregelungen in
Zone-30-Bereichen entweder in Rechts-vor-Links-Regelungen oder in geschwindigkeitsreduzierte
Bereiche geändert werden.
Bedburg, den 23.01.2015
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-16/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-16/2015
Seite 3