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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
16.07.11, 06:35
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 147/2011 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.07.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 147/2011 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 15.07.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2010 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2010 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu beschließen, - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen. Ergänzende Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2011 den Jahresabschluss 2010 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen.