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Beschlussvorlage (Sportangelegenheiten hier: Weitere Entwicklung und zukünftige Konzeption der Sportflächen im Bereich Waldstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Sportangelegenheiten
hier: Weitere Entwicklung und zukünftige Konzeption der Sportflächen im Bereich Waldstraße) Beschlussvorlage (Sportangelegenheiten
hier: Weitere Entwicklung und zukünftige Konzeption der Sportflächen im Bereich Waldstraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 50/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 20 Kämmereiamt Auskunft erteilt: Frau Holzapfel Telefon: 05208/991-207 Datum: 24. November 2009 Sportangelegenheiten hier: Weitere Entwicklung und zukünftige Konzeption der Sportflächen im Bereich Waldstraße Beratungsfolge Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Termin 14. September 2005 Rat 22. September 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Jahr 2001 wurde an der Waldstraße eine Fläche in Größe von 1,3 ha von einem Landwirt für die Errichtung eines Sportübungsplatzes angepachtet, mit dem Ziel, diese langfristig zu erwerben. Im Rahmen des anstehenden Ankaufs ist nun über die zukünftige Entwicklung und insbesondere über die Größe der Sportanlagen zu entscheiden. Derzeit liegen zwei Entwürfe für eine mögliche Ausgestaltung des Bereiches vor. Beide Varianten wurden im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21. Juli 2005 vorgestellt und sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Variante A sieht vor, dass zusätzlich zum bestehenden Sportplatz eine Kampfbahn C errichtet wird. Insgesamt haben die Flächen für Sport – unter Berücksichtigung der notwendigen Wallanlagen (Immissionsschutzanlage) - in diesem Fall eine Größe von 5,6 ha. Bei der Variante B ist zusätzlich zum vorhandenen Sportplatz noch eine Ergänzung durch ein Kleinspielfeld vorgesehen. In diesem Fall beträgt der Platzbedarf ca. 4,5 ha inclusive Lärmschutzwall. Unabhängig vom tatsächlichen Größenbedarf der Sportanlagen spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde bei der Entscheidung zwischen den beiden Varianten eine ausschlaggebende Rolle. Sofern die Variante B realisiert wird, ist davon auszugehen, dass eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Flächenerwerb nicht erforderlich ist. Dagegen wäre es bei der Variante A erforderlich, dass sich die Gemeinde mit einem erheblichen Betrag an den Grunderwerbskosten beteiligt. Die entsprechenden Zahlen werden in der nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses der LIL vorgestellt. Die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde würden bei Realisierung der Variante A bei Weitem überfordert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Baukosten für weitere Sportanlagen in den vorhandenen Zahlen noch nicht eingerechnet sind. -2- Diese Gründe lassen aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung zu Gunsten der Variante A unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage nicht zu. Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde wird empfohlen, die Umsetzung der Variante B (kleine Lösung mit insgesamt ca. 4,5 ha für Sport und notwendige Immissionsschutzanlagen) zu beschließen. Lange Anlagen