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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
04.11.11, 04:05
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 240/2011 02.11.2011 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2012. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Kreiskämmerer -2- Begründung: Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen: § 55 KrO NRW „(1) Bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen sind die kreisangehörigen Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. (2) Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.“ Aufgrund der Vertagung der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird das bereits mit Aufstellung des Haushaltsentwurfes begonnene Beteiligungsverfahren fortgesetzt (siehe auch V 132/2010). Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 10.10.2011 erfolgte dazu eine erste Information über die Inhalte der 2. Veränderungsliste. Mit anliegendem Schreiben wurden die Städte und Gemeinden über den aktuellen Stand der Haushaltsplanung informiert. Etwaig eingehende Stellungnahmen sowie ggf. zu formulierende Beschlussempfehlungen werden dem Kreistag per Zusatzvorlage zur Verfügung gestellt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)