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Beschlussvorlage GB (Anlage zu V 240/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
04.11.11, 04:05
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
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Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen hier: «Gemeinde» Bgm. «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/912-11/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 080 Datum: 02.11.2011 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm», der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit ihren Anlagen wurde Ihnen zunächst zusammengefasst im Dezember 2010, dann vollständig im Januar 2011 zugeleitet. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen, gleichzeitig den Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vertagt. Der o.g. Entwurf sowie die seitdem erstellten Veränderungslisten 1 und 2 liegen Ihnen bereits vor, einen Überblick über den aktuellen Beratungsstand hatte ich Ihnen in der Bürgermeisterkonferenz am 10.10.2011 gegeben. Wie in der Bürgermeisterkonferenz angekündigt, möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben den aktuellen Stand nach Vorliegen der 1. Modellrechnung zum GFG erläutern. A. Ergebnis der 2. Veränderungsliste Die 2. Veränderungsliste zum Haushalt 2012 endet mit folgender Kreisumlagehöhe: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage HH 2011 34.506.700 78.070.100 112.576.800 f:\amt_20\20_1\haushalt_nkf\haushalt2011\beteiligung_gem_04.doc Telefon: (02251) 15-0 Konten der Kreiskasse: Telefax: (02251) 15-666 Kreissparkasse Euskirchen mailbox@kreis-euskirchen.de 1000017 (BLZ 382 501 10) www.kreis-euskirchen.de IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADED1EUS HH 2012 / 2.VL 35.178.900 78.965.400 114.144.300 Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE45 3701 0050 0021 7565 06 SWIFT-BIC: PBNKDEFF ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Differenz 672.200 895.300 1.567.500 Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2- Auf die Ihnen zugesandte Vorlage V 211/2011 sowie den Folienvortrag bei der Bürgermeisterkonferenz am 10.10.2011 sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. B. Geplante Änderungen zur 3. Veränderungsliste Wie am 10.10.2011 berichtet, ist geplant, nach Vorliegen der Modellrechnung zum GFG sowie der Beratungen in den Fachausschüssen eine 3. Veränderungsliste vorzulegen. Diese 3. Veränderungsliste wird im investiven Bereich voraussichtlich Änderungsvorschläge der Verwaltung zur Veranschlagung des Ostrings Mechernich, der K 34, der K 32 sowie der Schaffung von U-3-Kindergartenplätzen beinhalten. Die konkreten Zahlen zu diesen investiven Maßnahmen werden derzeit erarbeitet. Im Ergebnishaushalt sind aktuell folgende Veränderungen zu erwarten (€): (+ = Verschlechterung bzw. Erhöhung der Kreisumlage, - = Verbesserung bzw. Verminderung der Kreisumlage) 1. EDV: Wegfall KDVZ-Abwicklung 2. Schulsozialarbeit: Umschichtung a) Wegfall Sachkosten b) zusätzliche Personalkosten 3. Einheitslastenabrechnungsgesetz 4. Schlüsselzuweisungen alt: neu: Differenz: - 276.800 - 270.000 + 270.000 - 170.000 20.471.500 22.892.700 - 2.421.200 Zwischensumme Änderungen - 2.868.000 Zwischenergebnis Allg. Umlage Zwischenergebnis Kreisumlage Differenz zu 2011 76.097.400 111.276.300 - 1.300.500 C. Sonderfall Landschaftsumlage Der bisherige Haushaltsansatz für 2012 beinhaltet eine Landschaftsumlage in Höhe von 35.441.000 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 1.369.000 € gegenüber dem Vorjahresansatz (34.072.000 €). Die Kämmerin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat am 05.10.2011 den Haushaltsentwurf 2012 vorgestellt. Danach ist beabsichtigt, den Hebesatz der Landschaftsumlage wie im Vorjahr auf 17,0 % für 2012 festzusetzen. Veranschlagt wurde absolut ein Umlagevolumen von 2,237 Mrd. €. Allerdings gibt es im Haushaltsentwurf des LVR zwei Punkte, die einer besonderen Beachtung bedürfen: a) GFG Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs des LVR war die Modellrechnung zum GFG noch nicht bekannt. Gegenüber eingeplanten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 270,2 Mio. € weist die Modellrechnung eine Höhe von 308,6 Mio. € aus. Zudem werden höhere Umlagegrundlagen ausgewiesen als im Haushaltsentwurf berücksichtigt. -3- b) Abschreibung von RWE-Aktien Der Haushaltsentwurf des LVR beinhaltet planmäßige bilanzielle Abschreibungen im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 41,8 Mio. €. Diese sind laut Erläuterung zum Haushaltsentwurf rein vorsorglich eingeplant. Zieht man die Beträge zu a) und b) vom bisherigen Umlagevolumen ab, ergibt sich ein neuer Umlagebetrag in Höhe von ca. 2,157 Mrd. €. Dividiert durch die Umlagegrundlagen der Modellrechnung könnte damit ein Hebesatz von 16,25 % beschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Landschaftsversammlung entsprechende Anpassungen bei der Verabschiedung des LVR-Haushaltes vornehmen wird. In Abhängigkeit vom Hebesatz ergeben sich folgende Auswirkungen für den Kreis Euskirchen: Variante 1: Hebesatz = 17,0 % Landschaftsumlage Kreis Euskirchen Differenz zu 2011 Differenz zum bisher eingeplanten Ansatz 36.855.800 + 2.783.800 + 1.414.800 112.691.100 Ergebnis Kreisumlage Differenz zu 2011 + 114.300 Variante 2: Hebesatz = 16,25 % Landschaftsumlage Kreis Euskirchen Differenz zu 2011 Differenz zum bisher eingeplanten Ansatz 35.229.800 + 1.157.800 - 211.200 111.065.100 Ergebnis Kreisumlage Differenz zu 2011 - 1.511.700 Ich plane, die Landschaftsumlage in Abhängigkeit von den dann vorliegenden Erkenntnissen zur 3. Veränderungsliste aufzunehmen, so dass ich derzeit von einer absoluten Kreisumlagehöhe zwischen 111,1 Mio. € und 112,7 Mio. € ausgehe. Die Hebesätze der Kreisumlage würden sich aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen (193,9 Mio. €) wie folgt entwickeln: Variante 1: Umlagevolumen = 112.691.100 € Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage HH 2011 19,18% 43,38% 62,56% HH 2012 18,14% 39,97% 58,12% Differenz -1,04%-Pkt. -3,41%-Pkt. -4,44%-Pkt. HH 2011 19,18% 43,38% 62,56% HH 2012 18,14% 39,14% 57,28% Differenz -1,04%-Pkt. -4,24%-Pkt. -5,28%-Pkt. Variante 2: Umlagevolumen = 111.065.100 € Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage -4Die Kreisumlage verteilt sich auf die Städte und Gemeinden wie folgt (einschl. Vergleich zum Vorjahr; 2012: gemäß Modellrechnung zum GFG): 8,65% 9,04% Bad Münstereifel 4,30% 3,92% Blankenheim Dahlem 2,12% 1,86% 33,53% 32,80% Euskirchen Hellenthal 4,28% 3,92% 5,76% 5,73% Kall 13,41% 14,13% Mechernich Nettersheim 3,38% 3,41% Schleiden Weilerswist 6,39% 6,56% 7,99% 8,14% Zülpich 10,20% 10,50% Anteil 2012 Anteil 2011 Wie am 10.10.2011 berichtet, steht Ihnen eine Stellungnahme zum Haushalt 2012 nach wie vor jederzeit offen. Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen daher nochmals schriftlich mitteilen, dass Sie die Möglichkeit haben, zum Haushalt 2012 Stellung zu nehmen. Der Zeitplan sieht vor, dass der Kreistag den Haushalt in seiner Sitzung am 14.12.2011 verabschieden wird. Soweit Einwendungen erhoben werden, beschließt darüber abschließend der Kreistag aufgrund von § 55 Abs. 2 KrO NRW. Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 2. Durchschrift zur Information an den Kreistag. 3. z.V. bei Abt. 20