Daten
Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-22/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.02.2015
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- Angebot und Nachfrage
- Erhöhung der Landeszuschüsse/Anpassung des kommunalen Anteils
- Qualitätsoffensive zur Entwicklung (inklusiver) offener Ganztagsgrundschulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Angebot und Nachfrage
Die offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) wurde im Schuljahr 2006/07 an allen vier
Grundschulen eingeführt und wird durch Rapunzel Kinderhaus e.V. (an drei Standorten) und die
Regenbogengruppe e.V. (ein Standort) durchgeführt.
Teilnehmerzahlen
2006/
Schuljahr
2007
13
Bedburg
25
Kirdorf
29
Kaster
22
Kirchherten
2007/
2008
24
39
39
19
2008/
2009
30
43
49
23
2009/
2010
36
45
46
26
2010/
2011
44
35
50
19
2011/
2012
44
37
60
20
2012/
2013
46
36
62
18
2013/
2014
48
41
64
22
2014/
2015
52
33
63
26
89
121
145
153
148
161
162
175
174
0
0
0
5
5
5
8
11
12
Bedarfsdeckung (in %)
2006/ 2007/
2007 2008
Schuljahr
4,6
9,3
Bedburg
9,2
14,3
Kirdorf
7,5
10,5
Kaster
13,3
12,2
Kirchherten
8,0
11,5
Gesamt
2008/
2009
11,6
15,5
13,5
16,0
13,9
2009/
2010
13,4
17,2
13,5
18,1
15,1
2010/
2011
17,4
14,4
15,8
13,6
15,5
2011/
2012
16,3
15,5
20,1
16,3
17,3
2012/
2013
18,3
18,4
20,7
15,9
18,8
2013/
2014
21,1
21,1
21,6
21,6
21,3
2014/
2015
22,0
17,9
22,4
26,0
21,8
Gesamt
davon mit
Förderbedarf
Erhöhung der Landeszuschüsse / Anpassung des kommunalen Anteils
Mit Pressemitteilung vom 27.11.2014 teilte Frau Ministerin Löhrmann mit, dass die
Landesförderung für die OGS im Jahr 2015 zunächst in zwei Schritten um insgesamt drei Prozent
angehoben werden soll. Ab dem Jahr 2016 sollen die Fördersätze dann um 1,5 Prozent jährlich
erhöht werden. Dies entspricht der jährlichen Steigerung der Kindspauschalen im Bereich der
Kindertageseinrichtungen. Der kommunale Eigenanteil wird ebenfalls entsprechend dieser
Modalitäten angepasst. Die Daten wurden nunmehr durch den Änderungserlass vom 15.01.2015
[Anlage 1] konkretisiert.
Finanzierung je Kind
ab
01.08.2006
Lehrstellenanteil (für 25 Kinder)
Landeszuschuss
kapitalisierte Lehrerstellenanteile
Kommunaler Anteil
gesamt
bei 25 Kindern
Beschlussvorlage WP9-22/2015
0,1
615 €
205 €
410 €
1.230 €
30.750 €
ab
01.02.2011
0,1
700 €
235 €
410 €
1.345 €
33.625 €
ab
01.08.2015
0,1
722 €
243 €
422 €
1.387 €
34.675 €
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzierung je Kind mit anerkanntem Förderbedarf
ab
ab
ab
01.08.2006
01.02.2011
01.08.2015
Lehrstellenanteil
0,1 je 12
0,1 je 12
0,1 je 12
Landeszuschuss
1.230 €
1.400 €
1.442 €
kapitalisierte Lehrerstellenanteile
430 €
490 €
504 €
Kommunaler Anteil
410 €
410 €
422 €
gesamt
2.070 €
2.300 €
2.371 €
Dies bedeutet bei rund 175 Schülerinnen und Schülern in der OGS Mehrkosten von rund 2.100 €,
welche ggf. über Elternbeiträge refinanzierbar sind. Ein akuter Handlungsbedarf entsteht hieraus
aber nicht, da dieser Betrag innerhalb von Schwankungen bei den Erträgen liegt und nicht ins
Gewicht fallen wird.
Neu ist, dass für 12 Monate eine zusätzliche Förderung von Kindern aus neu zugewanderten
Flüchtlingsfamilien und Kindern aus Familien in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und
Roma) möglich ist. Die Rahmenbedingungen hierzu sind gerade in den steifen Regelungen einer
OGS erneut als sehr bürokratisch zu bezeichnen.
Vertraglich vereinbart ist, dass steigende Zuschüsse eins zu eins an die Träger weitergegeben
werden, damit die gestiegenen Personalkosten `kompensiert´ werden können. Grundsätzlich wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Bezuschussung insgesamt zu überdenken und bei
einer gewünschten Qualitätsverbesserung durch zusätzliche finanzielle Mittel, diese auch
entsprechend zu messen und nachzuweisen.
Qualitätsoffensive zur Entwicklung von (inklusiven) offenen Ganztagsgrundschulen
Der Schul- und Bildungsausschuss wurde am 25.09.2014 unter WP9-97/2014 über die geplante
Maßnahme informiert. Am 14.01.2015 fand eine Auftaktveranstaltung statt, bei der Vertretern der
Schulträger unter Kooperation des Landschaftsverbandes, sowie der Montagsstiftung, ein erster
Zugang zu den möglichen Themenfeldern ermöglicht wurde. Unterlagen liegen derzeit leider noch
nicht vor, können aber nach Erhalt nachgereicht werden.
Es ist geplant, dass sich die Stadt Bedburg am weiteren Prozess in Zusammenarbeit mit der
Wilhelm-Busch-Schule und dem dortigen Träger beteiligen wird. Die Auswahl der Grundschule
erfolgte einvernehmlich mit allen Schulleiterinnen und dem Schulleiter.
Die Verwaltung wird den Schul- und Bildungsausschuss entsprechend fortlaufend informieren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen kann von einer steigenden Betreuungsquote ausgegangen werden.
Beschlussvorlage WP9-22/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
Sachbearbeiterin
Beschlussvorlage WP9-22/2015
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Bürgermeister
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