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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Erlass vom 15.01.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Staatssekretär Ministerium lür Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf /bi,sanuarzots Seite 1 von 3 Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ahenzeichen: 324-6.08.06.1 1.01 Nr. 89437 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Kuhn Telefon Telefax 021 1 5867-3586 0211 5867-3668 armin.kuhn@msw.nrw.de Offene Ganztagsschule im Primarbereich; hier: Anderung bestehender Erlasse 1. 2. Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich v. 12.2.2003 (BASS 11 -02 Nr. 19) Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I v. 23. 12.2010 (BASS 12 - 63 Nr. 2) Der Bezugserlass zu 1. wird wie folgt geändert: 1. Nummer 5.4.1 erhält folgende Fassung: ,,Der Grundfestbetrag beträgt ab dem 1.2.2015 711 EUR, ab dem 1.8.20'15 722 pro Schuljahr und Kind beziehungsweise ab dem 1.2.2015 1.421 EUR, ab dem 1.8.2015 1.442 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslangen (2.8. Sinti und Roma) zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach S 94 Absatz 2 SchulG ein Festbetrag ab dem 1 .2.2015 in Höhe von 239 EUR, ab dem 1.8.2015 in Höhe von 243 EUR pro Schülerin oder Schüler beziehungsweise ab dem 1 .2.2015 in Höhe von 497 EUR, ab dem 1 .8.2015 in Höhe von 504 EUR pro SchÜlerin oder Schüler mit son- Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telofax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.do www.schulministerium.nrw.de derpädagogischem Förderbedarf bzw. aus Flüchilingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (2.8. sinti und Roma) gewährt werden. Für Träger genehmigter Ersatzschulen besteht kein wahlrecht. lhnen wird stets an Stelle der Lehrerstellenanteile ein Festbetrag ab dem 1.2.2015 in Höhe von 444 EUR, ab dem 1.9.2015 in Höhe von 448 EUR pro schülerin oder schüler oder bei schülerinnen und schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab dem 1 .z.zojs in Höhe von927 EUR, ab dem 1.9.201s in Höhe von 934 EUR gewährt. Die Fördersätze werden ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1.g. um jeweils weitere 1,s oÄ erhöht. Die Fördersätze werden auf volle EURBeträge kaufmännisch gerundet." 2. ln Nummer 5.4.2 wird folgender neuer satz 3 angefügt: ,,Darüber hinaus werden erhöhte Fördersätze für neu zugewanderte und einer schule zugewiesene Kinder aus Flüchflingsfamitien und in vergleichbaren Lebenstagen (2.8. sinti und Roma) gewährt. Die erhöh- ten Fördersätze können nur für Kinder gewährt werden, die im schulhalbjahr vor Beginn der Förderung neu zugewandert sind und noch nicht an den außerunterrichilichen Angeboten einer offenen Ganäagsschule teilnehmen. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese personengruppe gilt für zwölf Monate, ln Nummer 5.4.4 wird folgender satz 2 angefügt: ,,unterjährige Anmeldungen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (2.8. sinti und Roma) können zum Beginn des zweiten schulhalbjahres berücksichtigt werden. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese personengruppe wird dadurch nicht verändert." 3. Nummer 5.5, satz 1 erhält folgende Fassung: ,,Der schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichilichen Angebote der offenen Ganztagsschule im primarbereich Eigenanteile ab dem 1.2.2015 in Höhe von 416 EUR, ab dem 1.9.201s in Höhe von 422 EUR pro schülerin und schüler. Die Eigenanteile werden ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1 .8. um jeweils weitere 1 ,s o/o erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle EUR-Beträge kaufmännisch gerundet." 4. Es wird folgende neue Nummer s.6 angefügt: ,,Die jeweils ab 1.g. eines Jahres geltenden Fördersätze werden vom für schule zuständigen Ministerium jeweils bis zum 3 t .1 o. des Vorjahres festgelegt.,, 5. ln Nummer 6.1 wird folgender neuer satz 2 eingefügt; ,,unterjährige Anträge zur Berücksichtigung zum Beginn des zweiten schulhalbjahres im Hinblick auf Nummer 5.4.4 satz 2 können formlos gestellt werden." Seite 2 von 3 6. Die Formulare für die Antragstellung (Anlage 1), den Zuwendungsbescheid (Anlage 2) und den Verwendungsnachweis (Anlage 3) erhalten die in der Anlage beigefügte neue Fassung. Der Bezugserlass zu 2. wtdwie folgt geändert: Nummer 8.2 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,,ln offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen." Der Runderlass tritt sofort in Kraft. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht. lylhrtretung /*tnr#kta t$cke Ludwig -<.\ seitesvon3