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Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
146 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
13.09.11, 06:43
Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule) Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule) Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule) Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule) Beschlussvorlage (Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 202/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.09.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 202/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 26.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Wegen der geringen Einschulungszahlen in der Katholischen Grundschule „Lessingschule“ fand bei der Bezirksregierung Köln am 26.01.2011 eine Besprechung statt, in der die Bezirksregierung ihr Einverständnis zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes der Lessingschule zunächst für das Schuljahr 2011/2012 zusagte, sofern die Einschulungszahlen auf mindestens 18 gesteigert werden können. Diese Zahl wurde nunmehr erreicht und dies wurde der Bezirksregierung auch mit Schreiben von 12.04.2011 mitgeteilt mit der Zusicherung, dass die Stadt die Thematik in den entsprechenden politischen Gremien im Herbst dieses Jahres mit der Zielsetzung erörtern will, den Schulstandort Gartenstr. dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen. Mittlerweile liegen sogar schon 21 Anmeldungen für die erste Klasse der Lessingschule vor. Die Schulleitungsstelle ist seit dem 01.02.2010 trotz neunmaliger Ausschreibung weiterhin unbesetzt und wird seitdem kommissarisch geleitet. Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind die Schulbezirksgrenzen weggefallen und es besteht freie Schulwahl für die Eltern der schulpflichtigen Kinder. Aus der beigefügten Tabelle in der Anlage ergibt sich das Anmeldeverhalten der Eltern in den einzelnen Grundschulen vor und nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen. Dabei fällt auf, dass im Gegensatz zum allgemeinen Trend die Anmeldungen für die Lessingschule zunächst von 32,8 % der möglichen Einschulungszahl zunächst auf 16,1 % zurückgegangen ist und sich dann aber zum Schuljahr 2011/2012 auf 25,3 % gesteigert hat. 2. Lösung Die Anmeldungen für die Grundschulneulinge für das Schuljahr 2012/2013 finden voraussichtlich in der Zeit vom 16. – 18.11.2011 in den jeweiligen Grundschulen statt. Um Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen, wäre wichtig zu wissen, wie es mit der Lessingschule weitergehen soll. Als Lösung des Problems käme die Auflösung der Schule in Betracht. Dies hätte zur Folge, dass es ab dem Schuljahr 2012/2013 keine erste Klasse mehr gibt, d. h. eine Einschulung in dieser Schule dann nicht mehr möglich ist. Die Schule läuft dann mit der zweiten bis vierten Klasse aus. Sollte diesbezüglich eine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden, so kann beim Einschulungsverfahren für das kommende Schuljahr (s. o. ) ein Hinweis an die Eltern erfolgen, dass die Lessingschule nicht mehr wählbar ist. Gemäss § 81 des Schulgesetzes (SchulG) beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde, also der Bezirksregierung. Die Schulentwicklungsplanung hatte für die Lessingschule für das Schuljahr 2011/2012 für die erste Klasse 21 Schüler/innen prognostiziert. Es sind tatsächlich 21, und das ist nahe am untersten Wert (nämlich 18)der Bandbreite für die Klassenbildung nach § 6 Abs. 4 der Verordnung über die Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG. Bis zum Schuljahr 2015/2016 prognostiziert der Schulentwicklungsplan der Stadt Wesseling Einschulungszahlen zwischen 21 und 24. Nachteil einer Auflösung der Lessingschule wäre, dass die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnenden Eltern ihr Kind an einer anderen katholischen Grundschule anmelden würden. Die katholischen Grundschulen „Goetheschule“ und „Schillerschule“ haben im OGS-Bereich die Kapazitätsgrenze erreicht. Die katholische Grundschule „Brigidaschule“ in Berzdorf ist von der Entfernung her für die Kinder ungünstig. Beigefügt sind in der Anlage noch einmal die aktuellen Anmeldezahlen der Grundschulen, die Gesamtschülerzahlen und die Schülerzahlen in den offenen Ganztagsschulen. Vorteil der Auflösung wäre eine Bestandssicherung der ohnehin stabilen Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ am Standort Gartenstr. mit inklusionsförderndem Gemeinsamen Unterricht und eine weitere Stärkung der Schule durch Aufnahme von Einschulungskindern ab dem Schuljahr 2012/2013 durch Kinder von Eltern, die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnen, und ihr Kind nicht unbedingt an einer katholischen Grundschule versorgt haben wollen. 3. Alternativen A Verbundschule Die Johannes-Gutenberg-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule mit Förderung von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Sie hat die Bezeichnung „Europaschule“ verliehen bekommen. Die Lessingschule pflegt als katholische Bekenntnisgrundschule die Feier kirchlicher Feste und von Gottesdiensten in engem Kontakt mit der Pfarrgemeinde. Das Projekt „Tu was“, dessen Ziel es ist, schon im Grundschulalter die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaften zu wecken, wird von der Shell Oil GmbH unterstützt. Gemäss § 83 Absatz 3 SchulG sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger dies für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Das würde bedeuten, dass die Johannes-Gutenberg-Schule als Hauptstandort und die Lessingschule als Teilstandort unter einer Schulleitung weitergeführt werden würde und die Schulkinder am gleichen Standort bleiben könnten. Auch eine Verbundschule mit der Goetheschule als Hauptstandort und der Lessingschule als Teilstandort käme grundsätzlich in Betracht. Entscheidender Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass für den Teilstandort in der Einschulungsklasse mindestens 18 Schulkinder zusammenkommen müssen, und so auch hier durch diese Unsicherheit keine solide Basis geschaffen werden kann. Die Lessingschule hat in diesem Schuljahr 21 Erstklässler/innen und im letzten Schuljahr die Mindestzahl 18 gerade noch so erreicht. B Auflösung der Lessingschule und der Johannes-Gutenberg-Schule Diese Variante sieht die Auflösung beider Schulen am Schulstandort Gartenstr. vor. Gemäss § 27 Absatz 2 SchulG bestimmen die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der neuen Schule ab dem Schuljahr 2012/2013 in Frage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, entweder Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule (Schulartbestimmungsverfahren). Hierbei und bei der Anmeldung der Schule muss die Mindestgröße erreicht werden. Vorteil der Errichtung einer neuen Schule wäre die Neubesetzung der Schulleitung und eine mögliche Imageverbesserung des Standortes. Entscheidender Nachteil für die Errichtung einer neuen Grundschule ist die Tatsache, dass die Mindestgröße von 224 Kindern für mindestens fünf Jahre sicher zu erwarten ist, und die Einschulungsklassen je 28 = 56 Schulkinder aufweisen müssen. Liste Anmeldezahlen und Gesamtschülerzahlen Lessingschule / Johannes-Gutenberg-Schule Schule Schulneulinge Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2011/2012 2010/2011 2009/2010 Schuljahr 2008/2009 Johannes-GutenbergSchule 32 23 44 27 Lessingschule 21 18 19 23 Gesamt: 50 41 63 50 Schule Gesamtschülerzahl Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2011/2012 2010/2011 2009/2010 Johannes-GutenbergSchule Lessingschule Gesamt: Schuljahr 2008/2009 132 135 152 143 82 91 101 118 211 226 253 261 Nach den Schülerzahlen für 2011/2012 wäre weder die eine noch die andere Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Grundschule gegeben. Statt der geforderten Schülerzahl von 224 sind nur 211 und statt der geforderten Einschulungszahl von 56 sind nur 50 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen. Die Stadt hat die Bezirksregierung um ein erneutes Gespräch gebeten, das noch vor der Sitzung des Schulausschusses am 29.09.2011 stattfinden soll. Die Verwaltung wird in der Sitzung dann mündlich hierüber berichten. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei Auflösung einer Schule spart das Land die Personalkosten für eine Schulleitung ein. Im Haushaltsbuch 2011 sind für die Lessingschule Personalaufwendungen in Höhe von 50.500 € ausgewiesen. Für die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb entstehen Kosten in Höhe von 8.500 € und für Unterhaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks und der baulichen Anlagen 88.400 €.