Daten
Kommune
Wesseling
Größe
146 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
13.09.11, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
202/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.09.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 202/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
26.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Schulstandort Lessingschule/Johannes-Gutenberg-Schule
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Wegen der geringen Einschulungszahlen in der Katholischen Grundschule „Lessingschule“ fand bei der
Bezirksregierung Köln am 26.01.2011 eine Besprechung statt, in der die Bezirksregierung ihr Einverständnis
zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes der Lessingschule zunächst für das Schuljahr 2011/2012 zusagte,
sofern die Einschulungszahlen auf mindestens 18 gesteigert werden können. Diese Zahl wurde nunmehr
erreicht und dies wurde der Bezirksregierung auch mit Schreiben von 12.04.2011 mitgeteilt mit der Zusicherung, dass die Stadt die Thematik in den entsprechenden politischen Gremien im Herbst dieses Jahres mit
der Zielsetzung erörtern will, den Schulstandort Gartenstr. dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen.
Mittlerweile liegen sogar schon 21 Anmeldungen für die erste Klasse der Lessingschule vor. Die Schulleitungsstelle ist seit dem 01.02.2010 trotz neunmaliger Ausschreibung weiterhin unbesetzt und wird seitdem
kommissarisch geleitet.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind die Schulbezirksgrenzen weggefallen und es besteht freie Schulwahl für
die Eltern der schulpflichtigen Kinder. Aus der beigefügten Tabelle in der Anlage ergibt sich das Anmeldeverhalten der Eltern in den einzelnen Grundschulen vor und nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen.
Dabei fällt auf, dass im Gegensatz zum allgemeinen Trend die Anmeldungen für die Lessingschule zunächst
von 32,8 % der möglichen Einschulungszahl zunächst auf 16,1 % zurückgegangen ist und sich dann aber
zum Schuljahr 2011/2012 auf 25,3 % gesteigert hat.
2. Lösung
Die Anmeldungen für die Grundschulneulinge für das Schuljahr 2012/2013 finden voraussichtlich in der Zeit
vom 16. – 18.11.2011 in den jeweiligen Grundschulen statt. Um Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen, wäre wichtig zu wissen, wie es mit der Lessingschule weitergehen soll.
Als Lösung des Problems käme die Auflösung der Schule in Betracht. Dies hätte zur Folge, dass es ab dem
Schuljahr 2012/2013 keine erste Klasse mehr gibt, d. h. eine Einschulung in dieser Schule dann nicht mehr
möglich ist. Die Schule läuft dann mit der zweiten bis vierten Klasse aus. Sollte diesbezüglich eine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden, so kann beim Einschulungsverfahren für das kommende
Schuljahr (s. o. ) ein Hinweis an die Eltern erfolgen, dass die Lessingschule nicht mehr wählbar ist.
Gemäss § 81 des Schulgesetzes (SchulG) beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule nach
Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde, also der Bezirksregierung.
Die Schulentwicklungsplanung hatte für die Lessingschule für das Schuljahr 2011/2012 für die erste Klasse
21 Schüler/innen prognostiziert. Es sind tatsächlich 21, und das ist nahe am untersten Wert (nämlich 18)der
Bandbreite für die Klassenbildung nach § 6 Abs. 4 der Verordnung über die Ausführung des § 93 Abs. 2
SchulG. Bis zum Schuljahr 2015/2016 prognostiziert der Schulentwicklungsplan der Stadt Wesseling Einschulungszahlen zwischen 21 und 24.
Nachteil einer Auflösung der Lessingschule wäre, dass die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnenden
Eltern ihr Kind an einer anderen katholischen Grundschule anmelden würden. Die katholischen Grundschulen „Goetheschule“ und „Schillerschule“ haben im OGS-Bereich die Kapazitätsgrenze erreicht. Die katholische Grundschule „Brigidaschule“ in Berzdorf ist von der Entfernung her für die Kinder ungünstig.
Beigefügt sind in der Anlage noch einmal die aktuellen Anmeldezahlen der Grundschulen, die Gesamtschülerzahlen und die Schülerzahlen in den offenen Ganztagsschulen.
Vorteil der Auflösung wäre eine Bestandssicherung der ohnehin stabilen Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ am Standort Gartenstr. mit inklusionsförderndem Gemeinsamen Unterricht und
eine weitere Stärkung der Schule durch Aufnahme von Einschulungskindern ab dem Schuljahr 2012/2013
durch Kinder von Eltern, die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnen, und ihr Kind nicht unbedingt an
einer katholischen Grundschule versorgt haben wollen.
3. Alternativen
A Verbundschule
Die Johannes-Gutenberg-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule mit Förderung von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Sie hat die Bezeichnung „Europaschule“ verliehen bekommen.
Die Lessingschule pflegt als katholische Bekenntnisgrundschule die Feier kirchlicher Feste und von Gottesdiensten in engem Kontakt mit der Pfarrgemeinde. Das Projekt „Tu was“, dessen Ziel es ist, schon im
Grundschulalter die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaften zu wecken, wird von der Shell Oil
GmbH unterstützt.
Gemäss § 83 Absatz 3 SchulG sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der
Schulträger dies für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen möglichst als
Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund).
Das würde bedeuten, dass die Johannes-Gutenberg-Schule als Hauptstandort und die Lessingschule als
Teilstandort unter einer Schulleitung weitergeführt werden würde und die Schulkinder am gleichen Standort
bleiben könnten.
Auch eine Verbundschule mit der Goetheschule als Hauptstandort und der Lessingschule als Teilstandort
käme grundsätzlich in Betracht.
Entscheidender Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass für den Teilstandort in der Einschulungsklasse
mindestens 18 Schulkinder zusammenkommen müssen, und so auch hier durch diese Unsicherheit keine
solide Basis geschaffen werden kann. Die Lessingschule hat in diesem Schuljahr 21 Erstklässler/innen und
im letzten Schuljahr die Mindestzahl 18 gerade noch so erreicht.
B Auflösung der Lessingschule und der Johannes-Gutenberg-Schule
Diese Variante sieht die Auflösung beider Schulen am Schulstandort Gartenstr. vor.
Gemäss § 27 Absatz 2 SchulG bestimmen die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder
für den Besuch der neuen Schule ab dem Schuljahr 2012/2013 in Frage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, entweder Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule (Schulartbestimmungsverfahren). Hierbei und bei der Anmeldung der Schule muss die Mindestgröße erreicht werden.
Vorteil der Errichtung einer neuen Schule wäre die Neubesetzung der Schulleitung und eine mögliche
Imageverbesserung des Standortes.
Entscheidender Nachteil für die Errichtung einer neuen Grundschule ist die Tatsache, dass die Mindestgröße
von 224 Kindern für mindestens fünf Jahre sicher zu erwarten ist, und die Einschulungsklassen je 28 = 56
Schulkinder aufweisen müssen.
Liste Anmeldezahlen und Gesamtschülerzahlen
Lessingschule / Johannes-Gutenberg-Schule
Schule
Schulneulinge
Schuljahr
Schuljahr Schuljahr
2011/2012 2010/2011 2009/2010
Schuljahr
2008/2009
Johannes-GutenbergSchule
32
23
44
27
Lessingschule
21
18
19
23
Gesamt:
50
41
63
50
Schule
Gesamtschülerzahl
Schuljahr
Schuljahr Schuljahr
2011/2012 2010/2011 2009/2010
Johannes-GutenbergSchule
Lessingschule
Gesamt:
Schuljahr
2008/2009
132
135
152
143
82
91
101
118
211
226
253
261
Nach den Schülerzahlen für 2011/2012 wäre weder die eine noch die andere Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Grundschule gegeben. Statt der geforderten Schülerzahl von 224 sind nur 211 und statt
der geforderten Einschulungszahl von 56 sind nur 50 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen.
Die Stadt hat die Bezirksregierung um ein erneutes Gespräch gebeten, das noch vor der Sitzung des Schulausschusses am 29.09.2011 stattfinden soll. Die Verwaltung wird in der Sitzung dann mündlich hierüber
berichten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei Auflösung einer Schule spart das Land die Personalkosten für eine Schulleitung ein.
Im Haushaltsbuch 2011 sind für die Lessingschule Personalaufwendungen in Höhe von 50.500 € ausgewiesen. Für die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb entstehen Kosten in Höhe von 8.500 € und für Unterhaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks und der baulichen Anlagen 88.400 €.