Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
30.01.17, 13:06
Aktualisiert
30.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.01.2017
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Betreff
2.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der KreislaufwasserVorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt.
Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des
Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren
beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem
BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen
der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im
Plangebiet E 19 alt/ E 28 neu Rechnung tragen.
Beratungsergebnis:
einstimmig