Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-27/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.03.2015
Betreff:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von
Spielgeräten für Kinderspielplätze
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Verfahren, zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von
Spielgeräten für Kinderspielplätze, umzusetzen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der
Gestaltung von Kinderspielplätzen vom 16.12.2014 [Anlage 1], hat die Verwaltung – unter
Beteiligung der Fachbereiche II und IV – ein Konzept erarbeitet, wie eine Beteiligung
zukünftig aussehen kann.
Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 14 Jahren sollen an der Gestaltung sowie der
Auswahl von Spielgeräten für Ihre Kinderspielplätze mitwirken. Für die Umsetzung sind
zwei verschiedene Verfahren ausgearbeitet worden. Die Art der Verfahren ist davon
abhängig, ob ein neuer Spielplatz errichtet wird oder für einen bestehenden Spielplatz ein
neues Großspielgerät geplant ist.
Verfahren bei der Gestaltung eines neuen Spielplatzes:
Wenn ein neuer Spielplatz entstehen soll, werden alle Kinder und Jugendlichen im Alter
von vier bis 14 Jahren, in einem zuvor festgelegten Einzugsgebiet, auf die zu planende
Fläche eingeladen. Durch die Mitarbeiter des Jugendamtes wird den Kindern und
Jugendlichen das bestehende Rahmenkonzept (z.B. Fläche, Vorgaben etc.) des
Spielplatzes vorgestellt. Gemeinsam wird eine „Ideenwerkstatt“ umgesetzt, bei welcher
sich die Kinder und Jugendlichen kreativ an der Spielplatzgestaltung beteiligen können.
Zur kreativen Umsetzung kann der Einladung z.B. ein Dokument beigefügt sein, auf dem
die Grundfläche des Spielplatzes eingezeichnet ist. Frei nach ihren Ideen und
Bedürfnissen dürfen Kinder und Jugendliche Ihren Wunsch-Spielplatz aufmalen. Nach
einem gemeinsamen Austausch werden die Grundrisse des neuen Spielplatzes
gemeinsam skizziert.
Auch kann eine „Ideenwerkstatt“ z. B. auf dem Kinder-Spielefest (findet alle 2 Jahre statt)
umgesetzt werden. Hier könnten Kinder und Jugendliche auf vorgefertigten Grundrissen
ihren Traumspielplatz z.B. malen oder basteln und dort ausstellen.
Verfahren bei der Anschaffung eines neuen Großspielgerätes auf einem bestehenden
Spielplatz:
Die Beteiligung bei bestehenden Plätzen sollte sich auf die Neuanschaffung von
„Groß“geräten beschränken. Hiervon gibt es – je nach Platzgröße – in der Regel ein bis
zwei Stück auf jedem Spielplatz. Um in dem Fall eine Beteiligung sinnvoll zu ermöglichen,
erarbeitet die Fachverwaltung zuvor drei Vorschläge aus.
Die drei ausgearbeiteten, vorgeschlagenen Großgeräte werden im Anschluss für eine
Abstimmung zur Verfügung gestellt. Bei unterschiedlichen Gelegenheiten wäre möglich
Kinder und Jugendliche basis-demokratisch abstimmen zu lassen. In Kindergärten,
Schulen oder bei einem Kinder-Spielefest werden die Vorschläge mit Skizzen visualisiert.
Anhand eines Punktesystems dürfen sich die Kinder und Jugendlichen für einen der drei
möglichen Großspielgeräte entscheiden und somit eine Beteiligung erwirkt. Der Vorschlag
mit den meisten Punkten wird schlussendlich umgesetzt.
Eine derartige Abstimmung kann auch über eine digitale Plattform erfolgen. Die
Spielgeräte könnten dazu z.B. auf der Internetseite der Stadt Bedburg, der Facebook Seite
Beschlussvorlage WP9-27/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
des Bedburger Jugendamtes oder einem noch einzurichtenden Abstimmungsportal
veröffentlicht und zur Wahl gestellt werden
Somit könnte – unter Beachtung eines überschaubaren zusätzlichen Arbeitseinsatzes im
Bereich des Jugendamtes – eine Beteiligung von Kindern bei der Auswahl von
Spielgeräten auf Kinderspielplätzen realisiert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gehring
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-27/2015
Seite 3