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Beschlussvorlage (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze - Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014) Beschlussvorlage (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014) Beschlussvorlage (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-27/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.03.2015 Betreff: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze - Antrag der SPD Fraktion vom 16.12.2014 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Verfahren, zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Kinderspielplätze, umzusetzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung von Kinderspielplätzen vom 16.12.2014 [Anlage 1], hat die Verwaltung – unter Beteiligung der Fachbereiche II und IV – ein Konzept erarbeitet, wie eine Beteiligung zukünftig aussehen kann. Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 14 Jahren sollen an der Gestaltung sowie der Auswahl von Spielgeräten für Ihre Kinderspielplätze mitwirken. Für die Umsetzung sind zwei verschiedene Verfahren ausgearbeitet worden. Die Art der Verfahren ist davon abhängig, ob ein neuer Spielplatz errichtet wird oder für einen bestehenden Spielplatz ein neues Großspielgerät geplant ist. Verfahren bei der Gestaltung eines neuen Spielplatzes: Wenn ein neuer Spielplatz entstehen soll, werden alle Kinder und Jugendlichen im Alter von vier bis 14 Jahren, in einem zuvor festgelegten Einzugsgebiet, auf die zu planende Fläche eingeladen. Durch die Mitarbeiter des Jugendamtes wird den Kindern und Jugendlichen das bestehende Rahmenkonzept (z.B. Fläche, Vorgaben etc.) des Spielplatzes vorgestellt. Gemeinsam wird eine „Ideenwerkstatt“ umgesetzt, bei welcher sich die Kinder und Jugendlichen kreativ an der Spielplatzgestaltung beteiligen können. Zur kreativen Umsetzung kann der Einladung z.B. ein Dokument beigefügt sein, auf dem die Grundfläche des Spielplatzes eingezeichnet ist. Frei nach ihren Ideen und Bedürfnissen dürfen Kinder und Jugendliche Ihren Wunsch-Spielplatz aufmalen. Nach einem gemeinsamen Austausch werden die Grundrisse des neuen Spielplatzes gemeinsam skizziert. Auch kann eine „Ideenwerkstatt“ z. B. auf dem Kinder-Spielefest (findet alle 2 Jahre statt) umgesetzt werden. Hier könnten Kinder und Jugendliche auf vorgefertigten Grundrissen ihren Traumspielplatz z.B. malen oder basteln und dort ausstellen. Verfahren bei der Anschaffung eines neuen Großspielgerätes auf einem bestehenden Spielplatz: Die Beteiligung bei bestehenden Plätzen sollte sich auf die Neuanschaffung von „Groß“geräten beschränken. Hiervon gibt es – je nach Platzgröße – in der Regel ein bis zwei Stück auf jedem Spielplatz. Um in dem Fall eine Beteiligung sinnvoll zu ermöglichen, erarbeitet die Fachverwaltung zuvor drei Vorschläge aus. Die drei ausgearbeiteten, vorgeschlagenen Großgeräte werden im Anschluss für eine Abstimmung zur Verfügung gestellt. Bei unterschiedlichen Gelegenheiten wäre möglich Kinder und Jugendliche basis-demokratisch abstimmen zu lassen. In Kindergärten, Schulen oder bei einem Kinder-Spielefest werden die Vorschläge mit Skizzen visualisiert. Anhand eines Punktesystems dürfen sich die Kinder und Jugendlichen für einen der drei möglichen Großspielgeräte entscheiden und somit eine Beteiligung erwirkt. Der Vorschlag mit den meisten Punkten wird schlussendlich umgesetzt. Eine derartige Abstimmung kann auch über eine digitale Plattform erfolgen. Die Spielgeräte könnten dazu z.B. auf der Internetseite der Stadt Bedburg, der Facebook Seite Beschlussvorlage WP9-27/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 des Bedburger Jugendamtes oder einem noch einzurichtenden Abstimmungsportal veröffentlicht und zur Wahl gestellt werden Somit könnte – unter Beachtung eines überschaubaren zusätzlichen Arbeitseinsatzes im Bereich des Jugendamtes – eine Beteiligung von Kindern bei der Auswahl von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen realisiert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gehring ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-27/2015 Seite 3