Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
107 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
09.06.17, 13:06
Aktualisiert
09.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 01.06.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Eßer, Rainer
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk , vertritt Dr. Nolten, Ralf
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred , vertritt Breuer, Manfred
12. Macherey, Peter
13. Schroeteler, Rolf
14. Stoffels, Björn , vertritt Lüttgen, Wolfgang
15. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. Herr Schmühl
3. Herr Gottstein
4. Herr Becker
c) als Gäste:
1. Herr Siebenmorgen, Planungsgruppe MWM, zu TOP 3
2. Herr Gard, Planungsgruppe MWM, zu TOP 3
Es fehlen:
Breuer, Manfred
Büngeler, Johannes
Lüttgen, Wolfgang
Dr. Nolten, Ralf
Stoffels, Manfred
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
4.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
5.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
6.
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von
Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
7.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
8.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilung:
Herr Gottstein teilt mit, dass die zweite erneute Offenlage im B-Plan Verfahren „G1
Windenergieanlagen Lausbusch“ durchgeführt wurde. Es sind bis auf die Stellungnahme der
Bundeswehr alle Stellungnahmen eingegangen. Derzeit wird der Abwägungsvorschlag vorbereitet.
Die Verwaltung beabsichtigt den Abwägungsvorschlag sowie den Vorschlag zum
Satzungsbeschluss für die Ratssitzung am 06.07.2017 vorzulegen. Herr Gottstein plädiert
gemeinsam mit dem Investor dafür, den Satzungsbeschluss und die Abwägungsvorschläge bereits
in der Ratssitzung am 06.07.2017 und somit ohne Vorberatung in den Fachausschüssen zu
beschließen, da der Investor sich somit noch in der 2. Ausschreibungsphase mit den BImSchGenehmigungen bewerben kann.
3.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
Herr Siebenmorgen und Herr Gard von der Planungsgruppe MWM stellen den bisherigen Stand
der Ausarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau dar. Dabei hat
die Planungsgruppe MWM die Anregungen aus den bisherigen Bürgerbeteiligungen, aus
Gesprächen mit verschiedenen Behörden und Institutionen sowie aus Politik und Verwaltung
eingearbeitet.
Herr Siebenmorgen erläutert, dass es angedacht ist in Kreuzau Maßnahmen nur punktuell
durchzuführen und keine flächendeckende Neuordnung des Zentralortes herbeizuführen. Dazu
werden städtebauliche Entwürfe zu einzelnen Arealen vorgestellt, die aufzeigen wie eine
zukünftige Nutzung aussehen könnte. Zudem sollen entlang der Hauptstraße einzelne
Veränderungen vorgenommen werden, u.a. die Schaffung eines öffentlichen Platzes und weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Außerdem soll eine Weitung des
Straßenraums zwischen den Kreuzungen Hauptstr./Mühlengasse und Hauptstr./Peschstr. erfolgen,
um einen besseren Verkehrsfluss gewährleisten zu können. Gleichzeitig ist angedacht die heutige
Ampelsituation zu ändern.
Weiter trägt Herr Siebenmorgen vor, dass eine verbesserte Durchgängigkeit im Ort geschaffen
werden soll. Beispielhaft seien die Achsen vom Bereich Bahnhof/Bürgerhaus in Richtung
Ortszentrum sowie vom Ortszentrum in Richtung Rur/Eselswiese genannt.
Abschließend stellen die Ausschussmitglieder Fragen und geben weitere Anregungen zum
vorgestellten Entwurf.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild,
dem Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den
Platzsituationen im Grundsatz zu.
2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden
nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen.
3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die
einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen.
4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.
-45. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Grundzüge des Masterplans bei
der vertieften Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
AM Heidbüchel fragt an, ob eine Nutzung als Diskothek nach der Bebauungsplanänderung
möglich ist und ob die Änderung die jetzt ansässigen Firmen in ihren Tätigkeiten beeinträchtigen
würde. Es wäre sinnvoll, die Firmen über das Vorhaben zu informieren und Rückmeldungen
einzuholen.
Herr Gottstein trägt vor, dass Diskotheken in den textlichen Festsetzungen explizit ausgeschlossen
sind. Jeder hat im Rahmen der Offenlage die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Zudem
sagt die Verwaltung zu, die von der Bebauungsplanänderung betroffenen Betriebe direkt
anzuschreiben und auf die Bebauungsplanänderung hinzuweisen, sodass den Firmen die
Gelegenheit gegeben wird, Rückmeldungen zu geben.
AM Kern fragt an, warum das Thema Lärmbelästigungen nicht näher untersucht wird.
Herr
Schmühl erläutert,
dass dies im
Rahmen einer Nutzungsänderung
Baugenehmigungsverfahren geprüft werde.
im
AM Heinrichs fragt an, wie sich eine Bebauungsplanänderung auf die Nutzungsmöglichkeit des
alten OBI-Marktes auswirkt. Herr Schmühl erklärt, dass durch die Bebauungsplanänderung im
alten OBI-Markt eine weitere Eventhalle möglich wäre.
Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den TOP noch einmal in ihren Fraktionen zu beraten
und einen Beschluss in der nächsten Hauptausschuss- bzw. Ratssitzung zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
ohne Beschluss
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil
Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird
beschlossen.
Dem Planentwurf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
ohne Beschluss
-56.
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung
von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung
Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Anfragen
AM Heidbüchel fragt an, ob die Verwaltung über die Fehleinleitung in die Rur seitens einer Firma
berichten kann.
Herr Schmühl erläutert, dass eine Fehleinleitung in einen Regenwasserkanal stattgefunden hat,
welche in die Rur mündet. Diese Fehleinleitung ist jedoch sofort unterbunden worden und es ist zu
keinerlei Fischsterben gekommen. Nachdem alle Erkenntnisse über den Hergang vorliegen, wird
die Verwaltung einen abschließenden Bericht vorlegen.
Kreuzau, den 01.06.2017
Vorsitzender:
Schriftführer:
- Kaptain -
- Becker -