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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
107 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
09.06.17, 13:06
Aktualisiert
09.06.17, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 01.06.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Eßer, Rainer 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk , vertritt Dr. Nolten, Ralf 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef 9. Jansen, Wilfried 10. Kern, Karl-Heinz 11. Kilian, Manfred , vertritt Breuer, Manfred 12. Macherey, Peter 13. Schroeteler, Rolf 14. Stoffels, Björn , vertritt Lüttgen, Wolfgang 15. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. Herr Schmühl 3. Herr Gottstein 4. Herr Becker c) als Gäste: 1. Herr Siebenmorgen, Planungsgruppe MWM, zu TOP 3 2. Herr Gard, Planungsgruppe MWM, zu TOP 3 Es fehlen: Breuer, Manfred Büngeler, Johannes Lüttgen, Wolfgang Dr. Nolten, Ralf Stoffels, Manfred Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung 4. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 5. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 6. 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 7. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 8. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 2. Mitteilungen Mündliche Mitteilung: Herr Gottstein teilt mit, dass die zweite erneute Offenlage im B-Plan Verfahren „G1 Windenergieanlagen Lausbusch“ durchgeführt wurde. Es sind bis auf die Stellungnahme der Bundeswehr alle Stellungnahmen eingegangen. Derzeit wird der Abwägungsvorschlag vorbereitet. Die Verwaltung beabsichtigt den Abwägungsvorschlag sowie den Vorschlag zum Satzungsbeschluss für die Ratssitzung am 06.07.2017 vorzulegen. Herr Gottstein plädiert gemeinsam mit dem Investor dafür, den Satzungsbeschluss und die Abwägungsvorschläge bereits in der Ratssitzung am 06.07.2017 und somit ohne Vorberatung in den Fachausschüssen zu beschließen, da der Investor sich somit noch in der 2. Ausschreibungsphase mit den BImSchGenehmigungen bewerben kann. 3. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung Herr Siebenmorgen und Herr Gard von der Planungsgruppe MWM stellen den bisherigen Stand der Ausarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau dar. Dabei hat die Planungsgruppe MWM die Anregungen aus den bisherigen Bürgerbeteiligungen, aus Gesprächen mit verschiedenen Behörden und Institutionen sowie aus Politik und Verwaltung eingearbeitet. Herr Siebenmorgen erläutert, dass es angedacht ist in Kreuzau Maßnahmen nur punktuell durchzuführen und keine flächendeckende Neuordnung des Zentralortes herbeizuführen. Dazu werden städtebauliche Entwürfe zu einzelnen Arealen vorgestellt, die aufzeigen wie eine zukünftige Nutzung aussehen könnte. Zudem sollen entlang der Hauptstraße einzelne Veränderungen vorgenommen werden, u.a. die Schaffung eines öffentlichen Platzes und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Außerdem soll eine Weitung des Straßenraums zwischen den Kreuzungen Hauptstr./Mühlengasse und Hauptstr./Peschstr. erfolgen, um einen besseren Verkehrsfluss gewährleisten zu können. Gleichzeitig ist angedacht die heutige Ampelsituation zu ändern. Weiter trägt Herr Siebenmorgen vor, dass eine verbesserte Durchgängigkeit im Ort geschaffen werden soll. Beispielhaft seien die Achsen vom Bereich Bahnhof/Bürgerhaus in Richtung Ortszentrum sowie vom Ortszentrum in Richtung Rur/Eselswiese genannt. Abschließend stellen die Ausschussmitglieder Fragen und geben weitere Anregungen zum vorgestellten Entwurf. Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild, dem Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den Platzsituationen im Grundsatz zu. 2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen. 3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen. 4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. -45. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Grundzüge des Masterplans bei der vertieften Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 AM Heidbüchel fragt an, ob eine Nutzung als Diskothek nach der Bebauungsplanänderung möglich ist und ob die Änderung die jetzt ansässigen Firmen in ihren Tätigkeiten beeinträchtigen würde. Es wäre sinnvoll, die Firmen über das Vorhaben zu informieren und Rückmeldungen einzuholen. Herr Gottstein trägt vor, dass Diskotheken in den textlichen Festsetzungen explizit ausgeschlossen sind. Jeder hat im Rahmen der Offenlage die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Zudem sagt die Verwaltung zu, die von der Bebauungsplanänderung betroffenen Betriebe direkt anzuschreiben und auf die Bebauungsplanänderung hinzuweisen, sodass den Firmen die Gelegenheit gegeben wird, Rückmeldungen zu geben. AM Kern fragt an, warum das Thema Lärmbelästigungen nicht näher untersucht wird. Herr Schmühl erläutert, dass dies im Rahmen einer Nutzungsänderung Baugenehmigungsverfahren geprüft werde. im AM Heinrichs fragt an, wie sich eine Bebauungsplanänderung auf die Nutzungsmöglichkeit des alten OBI-Marktes auswirkt. Herr Schmühl erklärt, dass durch die Bebauungsplanänderung im alten OBI-Markt eine weitere Eventhalle möglich wäre. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den TOP noch einmal in ihren Fraktionen zu beraten und einen Beschluss in der nächsten Hauptausschuss- bzw. Ratssitzung zu fassen. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. ohne Beschluss 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. Dem Planentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: ohne Beschluss -56. 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Anfragen AM Heidbüchel fragt an, ob die Verwaltung über die Fehleinleitung in die Rur seitens einer Firma berichten kann. Herr Schmühl erläutert, dass eine Fehleinleitung in einen Regenwasserkanal stattgefunden hat, welche in die Rur mündet. Diese Fehleinleitung ist jedoch sofort unterbunden worden und es ist zu keinerlei Fischsterben gekommen. Nachdem alle Erkenntnisse über den Hergang vorliegen, wird die Verwaltung einen abschließenden Bericht vorlegen. Kreuzau, den 01.06.2017 Vorsitzender: Schriftführer: - Kaptain - - Becker -