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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße - Hier: Empfehlung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Empfehlung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Empfehlung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Empfehlung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-11/2015 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.02.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Hier: Empfehlung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die folgende Beschlussfassung: Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung wird die beigefügte Veränderungssperre gemäß § 14 i. V. m. § 16 BauGB als Satzung beschlossen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße – gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.09.2013 öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 02.12.2014 hat der Stadtentwicklungsausschuss zu diesem Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beteiligung wird derzeit durchgeführt. Entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplans soll in dem Geltungsbereich u.a. die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet auf die aktuelle Fassung der BauNVO umgestellt werden. Gleichzeitig soll die Zulässigkeit von zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten beschränkt werden. Hintergrund ist im Wesentlichen die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg, die Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung (LEP NRW) und damit verbunden die Sicherung der Funktion der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche Bedburg-Zentrum und Kaster-Zentrum. Da zu befürchten steht, dass die Ziele des Bebauungsplans durch einzelne Bauanträge, die auf der Basis des bestehenden Plans genehmigt werden müssten, nicht mehr umgesetzt werden können, soll zur Sicherung der Planung umgehend eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB gefasst werden. Hierdurch werden solche Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB unzulässig, die geeignet sind, die Durchführung der Planung unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren. Bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre können Vorhaben bereits auf der Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB für maximal ein Jahr zurückgestellt werden. Über bereits zurückgestellte Bauanträge, die ebenso von der Veränderungssperre betroffen sind, wurde in der letzten Ausschusssitzung am 02.12.2014 mündlich nichtöffentlich berichtet. Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre ab Inkrafttreten. Sie tritt vorher automatisch außer Kraft, wenn die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp in Kraft tritt. Vorhaben, die der Zielsetzung des Plans nicht entgegenstehen, können ausnahmsweise gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zugelassen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-11/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg; den 19.01.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-11/2015 Seite 3