Daten
Kommune
Bedburg
Größe
236 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-28/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
Abstimmungsergebnis:
10.03.2015
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur 2015/2016
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
Kindergartenjahr 2015 / 2016
die
vorgelegte
Angebotsstruktur
für
das
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende
Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt
hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die
Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche
Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3-/ U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt
dar:
Ü3 Betreuung
Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den
Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige
Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 609
Kinder in der v. g. Altersklasse.
Relevante Geburten 2015/ 2016
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2015)
01.10.2009 - 31.10.2012
609
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
609
Insgesamt wurden für das Kindergartenjahr 2015/2016 86 `neue´ Ü3 Kinder angemeldet; 490
Kinder dieser Altersklasse verbleiben in den Einrichtungen. Die Gesamtzahl der
Bedarfsanmeldungen beträgt somit 576 Kinder, was eine `Betreuungsnachfragequote´ in der
Altersklasse der über Dreijährigen von 95 % entspricht.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 73 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden
konnten; in 13 Fällen konnte der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden. Diese wurden
nach der Erstverteilung kontaktiert. Bis zum Rückmeldetermin (18.02.2015) meldeten lediglich 5
Eltern weiterhin einen Betreuungsbedarf an und konnten zeitnah nachbesetzt werden. Aktuell sind
in den Einrichtungen stadtweit noch rund 10 Ü3 Plätze frei, so dass auf Zuzüge und Nachzügler
entsprechend reagiert werden kann.
Im Ü3 - Bereich kann man somit für das Kindergartenjahr 2015/2016 von einer Vollversorgung und
einer vollständigen Bedarfsdeckung sprechen. Jeder Familie, die Bedarf für eine Ü3-Betreuung
angemeldet hat, konnte seitens des Jugendamtes ein adäquater Betreuungsplatz in einer
Kindertagesstätte angeboten werden.
U3-Betreuung
Um eine verwertbare und sinnvolle Planungsgröße zu erlangen, wurde durch das im
Jugendhilfeausschuss am 21.11.2012 (WP8-214/2012) neu beschlossene Anmeldeverfahren der
exakte Bedarf und der Belegungswunsch der Eltern erkennbar. Die gemeinsame Platzvergabe
- die im Übrigen bei der Mehrzahl der Eltern und Einrichtungen großen Anklang gefunden hat und
nahezu reibungslos funktioniert - und die Zusammenfassung aller Anmeldungen spiegelt den
exakten Nachfragebedarf in Bedburg wider. Eine Ausrichtung der Kindergartenbedarfsplanung auf
prozentuale Messwerte, wie bundesweit empfohlen, ist somit obsolet.
Zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 fallen in Bedburg 343 Kinder in die Altersklasse
der generell anspruchsberechtigten U3 Kinder; zur Übersicht wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen:
Beschlussvorlage WP9-28/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Relevante Geburten 2015/ 2016
Geburtszeitraum
Seite: 3
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2015)
01.11.2012-31.07.2014
Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2015
01.08.2014 – 31.07.2015 (Hereinwachsende inkl.
Prognose)
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im
laufenden Kindergartenjahr 2015/ 2016 einen
Betreuungsplatz beanspruchen könnten
343
190
533
Es wurden bis zum Anmeldestichtag (05.12.2014) 157 Kinder unter drei Jahren (Vorjahr 171) neu
in den Einrichtungen angemeldet; 22 Kinder unter drei Jahren verbleiben in den Einrichtungen.
Dies bedeutet, dass rund 53 % der anspruchsberechtigten Eltern für ihr Kind einen
Betreuungsbedarf angemeldet haben bzw. deren Kindern schon in einer Einrichtung betreut
werden. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen sowie Hereinwachsenden ist die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen momentan noch verschwindend gering, weshalb die Kinder, die erst noch in
den Anspruch hineinwachsen werden - s. Prognose - in den Planungen keine besondere
Berücksichtigung finden müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser in
der Regel durch die Tagespflege jederzeit kurzfristig bedient werden.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 105 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt
werden konnten; in 52 Fällen konnte der zunächst Wunschkindergarten nicht berücksichtigt
werden, so dass in diesen Fällen die Eltern vom Jugendamt angeschrieben wurden, um auf
andere Kindertagesstätten aufmerksam zu machen. Nach Ablauf der Frist (18.02.2015) gab es
folgende Rückmeldungen.
Von den 52 Eltern, die zunächst eine Absage erhalten haben:
37 Eltern gaben keine Rückmeldung oder meldeten erst für 2016 oder später Bedarf an
8 Familien konnten Nachrückerplätze (von Eltern, die die Zusage der Kindertagesstätte nicht
angenommen haben) angeboten werden
1 Familie ist verzogen
6 konnten Angebote zur Tagespflege unterbreitet werden.
In den Kindertagesstätten können zum Kindergartenjahr 2015/2016 demnach insgesamt 128
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Diese teilen sich wie folgt auf.
Ortschaft
Kindertagesstätte
Bedburg-Mitte
Bedburg-West
Blerichen
Kirdorf
Kirchtroisdorf
Kirchherten
Kirchherten
Lipp
Kaster
Kaster / Königshoven
Kaster
Kaster
Königshoven
St. Lambertus
St. Antonius
Feldmäuse
St. Willibrord
Springmäuse
Johanniter
St. Martin
Pusteblume
St. Martinus
Waldwichtel
Kleeblatt
Sterntaler
St. Peter
Angebotene
Plätze 15 / 16
0
10
12
16
5
10
6
25
12
8
12
0
12
128
Beschlussvorlage WP9-28/2015
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Darüber hinaus stehen Im Kindergartenjahr 2015/ 2016 rund 50 Betreuungsplätze bei
Tagespflegepersonen oder in der Großtagespflege zur Verfügung; somit können zum jetzigen
Kenntnisstand alle Bedarfsanfragen nach Betreuung adäquat bedient werden.
Dass im Stadtgebiet Bedburg jede Bedarfsanfrage sowohl im Ü3-Bereich, als auch im U3-Bereich
bedient werden kann und Eltern schon Anfang Februar wissen, wo ihr Kind zum Sommer betreut
wird, stellt im interkommunalen Vergleich sicherlich eine Besonderheit dar.
Da die
Rückmeldungen des Stundenumfangs seitens der Leitungen
Kindertageseinrichtungen bei Sitzungserstellung noch nicht vorlagen, wird
Angebotsstruktur zu den Fraktionsberatungen bzw. als Tischvorlage nachgereicht.
der
die
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die aktuellen Geburtenjahrgänge sind relativ stabil, die Bedarfsentwicklung ist langfristig schwierig einzuschätzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-28/2015
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