Daten
Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
166/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
17.08.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 166/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
17.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 97/2011, Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der
vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung „Auf dem Mühlenberg“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom
Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (gemäß § 9 Abs. 8 BauGB) wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
08.02.2011 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/7, 2. Änderung „Auf dem Mühlenberg“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 02.03.2011 im Amtsblatt der Stadt Wesseling
bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/7, 2. Änderung „Auf dem Mühlenberg“
einschließlich Begründung und Lärmgutachten haben in der Zeit vom 10.03.2011 bis zum 15.04.2011 im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 02.03.2011 entsprechend § 4
Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden.
Da im Rahmen der Behördenbeteiligung Stellungnahmen eingegangen sind, die Änderungsbedarf an dem
Bebauungsplanentwurf hervorgerufen haben, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung zum geänderten Planentwurf durchgeführt worden. Der Beschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 26.05.2011 gefasst und im Amtsblatt vom 22.06.2011 bekannt gemacht worden.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/7, 2. Änderung einschließlich Begründung
und Lärmgutachten hat vom 30.06.2011 bis zum 02.08.2011 stattgefunden.
Die von der Entwurfsänderung betroffenen Behörden sind mit Schreiben vom 12.07.2011 entsprechend § 4a
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt worden.
2. Lösung
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Offenlage vom 10.03.2011 bis zum 15.04.2011 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit
eingegangen. Gleiches gilt für die erneute Offenlage vom 30.06.2011 bis zum 02.08.2011.
Es liegen somit keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage und der erneuten Offenlage vor,
die in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden müssten.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Zuge der ersten Behördenbeteiligung (Beteiligungsschreiben vom 02.03.2011) sind sechs schriftliche
Stellungnahmen eingegangen. Mit der Stellungnahme der Wesselinger Bauverwaltung vom 12.04.2011 wurde Änderungsbedarf an den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes festgestellt, eine Anregung der
Entsorgungsbetriebe Wesseling vom 15.03.2011 wurde als zusätzlicher Hinweis in den Plan aufgenommen.
Die weiteren Stellungnahmen der Behörden haben im Ergebnis der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB kein
Änderungserfordernis des Bebauungsplanentwurfes hervorgerufen.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Behörden-Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Bei der erneuten Behördenbeteiligung (Beteiligungsschreiben vom 12.07.2011) sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Wesselinger Bauverwaltung und der Entsorgungsbetriebe Wesseling
wurde telefonisch darüber informiert, dass durch die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes die
Bedenken ausgeräumt sind.
Es liegen somit keine Stellungnahmen der Behörden zur erneuten Behördenbeteiligung vor, die in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden müssten.
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 „Auf dem Mühlenberg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB) wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Die Abwägung des
Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1/7 „Auf dem Mühlenberg“ umfasst damit alle im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der
Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) wurde gemäß den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
3.
Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 wird die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für
die Herstellung der Straße Auf dem Mühlenberg und somit die Generierung von Einnahmen möglich.
Die Planänderung wurde vom Fachbereich Stadtplanung mit vorhandenem Personal erarbeitet, das extern
erstellte Lärmgutachten wurde mit verfügbaren Haushaltsmitteln des Produktsachkontos 51-511-00 5431400
bezahlt.
Anlagen:
-
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 „Auf dem Mühlenberg“
Planzeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7, 2. Änderung „Auf dem Mühlenberg“ (verkleinert)
Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 „Auf dem Mühlenberg“
Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3
Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1)
Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanes im Originalmaßstab 1:500.