Daten
Kommune
Bedburg
Größe
249 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
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Drucksache: WP9-93/2014
2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Rat der Stadt Bedburg
24.03.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße hier:
a)
Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
b)
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage
A) – Abwägungsliste –.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster. 13. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-93/2014 2. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 30.09.2014:
Mit
Beschluss
des
Stadtentwicklungsausschusses
vom
25.02.2014
wurde
der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 12. Änderung aufgehoben und damit
das formale Planverfahren eingestellt. In diesem Bebauungsplan sollte unter anderem das
Baurecht für die noch freien Grundstücke westlich der Stresemannstraße angepasst werden.
Durch den Verlauf des Kasterer Sprungs in diesem Bereich ist die Umsetzung des derzeit
geltenden Baurechts entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 5. Änderung nicht
möglich.
Da diese Bebauung unabhängig von der Frage des Fortgangs des Rahmenplans Kaster ist, soll
nunmehr
die
notwendige
Anpassung
des
Planrechts
in
einem
gesonderten
Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgen. Die Änderung soll dabei im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB erfolgen. Da im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 15 / 12. Änderung
bereits die frühzeitige Beteiligung erfolgt ist und zu dem entsprechenden Planbereich keine
Stellungnahmen vorgetragen wurden, soll auf eine erneute frühzeitige Beteiligung in diesem
Verfahren verzichtet werden und direkt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planung
erfolgen.
Im Vergleich zur bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurden einzelne Festsetzungen
hinsichtlich aktueller Rechtsprechung und Erfordernisse aktualisiert. Darüber hinaus wurde die
Vorgabe hinsichtlich der Firstrichtung dahingehend überarbeitet, sodass nunmehr eine
gestalterische Anpassung der Neubebauung in die bereits vorhandene Nachbarbebauung
sichergestellt wird.
Nach Abschluss des Planverfahrens kann sodann die Schließung der innerstädtischen Baulücken
erfolgen.
Ergänzung zur Sitzung am 10.02.2015 / 24.03.2015:
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 22. Oktober 2014 bis zum 24.
November 2014 einschließlich durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 um Stellungnahme gebeten worden. Dabei
sind die in der beigefügten Anlage aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen
von Bürgern zur Planung sind nicht vorgetragen worden. Die Stellungnahmen führen zu keiner
Änderung der Planung.
Daher soll nunmehr zum Abschluss des Planverfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 einstimmig die o. a.
Beschlussfassung empfohlen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Schließung von Baulücken in zentral gelegenen Wohnbereichen ermöglicht auch für nicht mobile Bürger ein
versorgungsnahes Wohnen in fußläufiger Entfernung zu den bestehenden Einkaufs- und Dienstleistungangeboten in
Kaster-Zentrum.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 12.02.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-93/2014 2. Ergänzung
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