Daten
Kommune
Bedburg
Größe
167 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 15/Kaster, 13. Änderung, Kaster-Zentrum, Teilbereich an der Stresemannstraße – Stellungnahmen nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
1.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen entfällt.
… die Mitteilung zur
28.10.2014
keine Höchstspannungsleitungen unseres UnterKenntnis zu nehmen.
nehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
2.
Evonik Industries AG, Es- An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- entfällt.
sen, 27.10.2014
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
PLEdoc
GmbH,
28.10.2014
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
-
Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON
Gastransport GmbH)
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
4.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 19.09.2014
Zum o. a. Sachverhalt teilen wir folgendes mit:
entfällt.
Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine
Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer
Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 15/Kaster, 13. Änderung, Kaster-Zentrum, Teilbereich an der Stresemannstraße – Stellungnahmen nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
5.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 22.10.14 teilen Sie uns die entfällt.
… die Mitteilung zur
mund, 22.10.14
o. g. Maßnahme mit:
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
6.
Stadt Grevenbroich,
venbroich, 28.10.14
7.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 30.10.14
historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in
der beigefügten Karte nicht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Falle auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 15 bestehen entfällt.
von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Eine Überprüfung der einzelnen Baugrundstücke auf … die Mitteilung zur
Kampfmittel kann bei Bedarf durch die einzelnen Kenntnis zu nehmen.
Bauherrn im Zuge der Baufeldvorbereitung vorgenommen werden. Ein entsprechender Hinweis ist in
den Bebauungsplan aufgenommen worden.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
8.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 22.10.2014 bitten Sie uns entfällt.
eingegangen am 31.10.2014 um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben. Eine Netzanpassung ist voraussichtlich nicht erforderlich, da bereits in den
angrenzenden Straßen vorhanden.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unseren Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versor-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
gungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
9.
Unitymedia NRW
Kassel, 31.10.2014
GmbH, Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der entfällt.
Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich
daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit
einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten
wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu
beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen entfällt.
30.10.2014
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110 kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 10 kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
11.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Die RWE Power AG wurde im Rahmen des Bebau- … die Mitteilung zur
Dortmund, 10.11.2014
über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- ungsplanverfahrens entsprechend beteiligt.
Kenntnis zu nehmen.
feldern „Arnold Josef“, „Anna 3“ und „Dr. Grämer“.
Eigentümerin der Bergwerksfelder „Arnold Josef“
und „Anna 3“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Dr. Grämer“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.4263 – 2000 – 1) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
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Stellungnahme
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dburg beschließt, ...
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
12.
IHK zu Köln, Bergheim, Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich entfällt.
… die Mitteilung zur
25.11.2014
der 13. vereinfachten Änderung des BebauungsKenntnis zu nehmen.
planes Nr. 15 / Kaster – Kaster Zentrum - Teilbereich Stresemannstr. – keine Bedenken oder Anregungen.
13.
Erftverband,
Bergheim, Da die flurnahen Grundwasserstände im Bereich entfällt.
… die Mitteilung zur
17.11.2014
des Plangebietes bereits im Bebauungsplan beKenntnis zu nehmen.
rücksichtigt wurden, bestehen gegen die vorliegende 13. vereinfachte Änderung aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine
weiteren Bedenken.
14.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Die entsprechenden Hinweise zu den Bodenverhält- … die Mitteilung zur
25.11.2014
Kenntnis zu nehmen.
den Belange wird folgende Stellungnahme abge- nissen sind bereits im Bebauungsplan enthalten.
geben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin Frau Fitzek Tel.: 02271 834213
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Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen
keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin Frau Schröder Tel.: 02271834729
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante
Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren
Wasserbehörde zu beantragen.
Das anfallende Niederschlagswasser soll voraussichtlich nicht mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung
findet.
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den
Braunkohletagebau bedingen Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel wieder an. Bei
den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche
Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu be-
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 15/Kaster, 13. Änderung, Kaster-Zentrum, Teilbereich an der Stresemannstraße – Stellungnahmen nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
achten.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin Frau Wolf, Tel. 02271-834715
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken.
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin Frau Klinkhammer, Tel. 02271833454
Zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartner Herr Kapp, Tel. 02271 834666
Gegen die o. g. Änderung bestehen aus meiner
Sicht als Straßenbaulastträger im Grundsatz keine
Bedenken, da das Kreisstraßennetz nicht betroffen
ist.