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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und Wilhelm Hoffmann (FDP))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
182 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und Wilhelm Hoffmann (FDP)) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und Wilhelm Hoffmann (FDP)) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und Wilhelm Hoffmann (FDP))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-40/2015 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.03.2015 Betreff: Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und Wilhelm Hoffmann (FDP) Beschlussvorschlag: Bürgermeister Solbach führt Frau Janina Pier-Sekul und Herrn Wilhelm Hoffmann in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Über die Verpflichtung wurden besondere Niederschriften aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlagen beigefügt sind. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadtverordneten Frau Gabriela Leibl (Grüne) und Herr Jürgen Mitter (FDP) haben durch Verzichtserklärung ihre Mandate im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW wurde durch den Wahlleiter festgestellt, dass für Frau Leibl: Frau Janina Pier-Sekul, wohnhaft Kurt-Stöbe-Str. 2, Bedburg und für Herrn Mitter: Herr Wilhelm Hoffmann, wohnhaft Am Mühlenkreuz 73, Bedburg in den Rat der Stadt Bedburg nachrücken. Die Feststellung und Bekanntmachung der Ersatzbestimmungen der Ratsmitglieder wurde gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Gegen die Feststellungen wurden keine Einsprüche erhoben. Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-40/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 24.02.2015 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-40/2015 Seite 3