Daten
Kommune
Bedburg
Größe
182 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-40/2015
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Janina Pier-Sekul (Grüne) und
Wilhelm Hoffmann (FDP)
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Solbach führt Frau Janina Pier-Sekul und Herrn Wilhelm Hoffmann in ihre
Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Über die Verpflichtung wurden besondere Niederschriften aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlagen beigefügt sind.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadtverordneten Frau Gabriela Leibl (Grüne) und Herr Jürgen Mitter (FDP) haben
durch Verzichtserklärung ihre Mandate im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW wurde durch den Wahlleiter festgestellt,
dass
für Frau Leibl:
Frau Janina Pier-Sekul, wohnhaft Kurt-Stöbe-Str. 2, Bedburg und
für Herrn Mitter:
Herr Wilhelm Hoffmann, wohnhaft Am Mühlenkreuz 73, Bedburg
in den Rat der Stadt Bedburg nachrücken.
Die Feststellung und Bekanntmachung der Ersatzbestimmungen der Ratsmitglieder wurde
gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen.
Gegen die Feststellungen wurden keine Einsprüche erhoben.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte
sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein
Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-40/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 24.02.2015
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-40/2015
Seite 3