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Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.) Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.) Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 182/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.09.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 182/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 01.09.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V. Beschlussentwurf: Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird zum Mitglied in der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V. - vhw - bestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen der § 113 GO NRW. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Durch Beschluss des Rates vom 17.11.2009 war der Beigeordnete Herr Michael Vogel zum einzigen Mitglied in der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V. - vhw - bestellt worden. Herr Vogel ist mit Ablauf des 31. Dezember 2010 aus dem Dienst bei der Stadt Wesseling ausgeschieden. Bislang wurde vom Rat kein anderes Mitglied bestellt. Stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung ist auf Grund des og. Ratsbeschlusses weiterhin der Stadtverordnete Herr Detlef Kornmüller. 2. Lösung Ist lediglich ein Vertreter - wie in diesem Fall - zu bestellen, erfolgt dies durch Mehrheitswahl gem. § 50 Abs. 2 GO NRW (Umkehrschluss aus § 50 Abs. 4 GO NRW). Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, dessen Geschäftskreis - wie vormals der des Beigeordneten Vogel auch die Stadtentwicklung umfasst, sollte daher zum neuen Mitglied in der Mitgliederversammlung des vhw gewählt werden. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen keine.