Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
182/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und
Stadtentwicklung e.V.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.09.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 182/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
01.09.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung eines Vertreters der Stadt Wesseling im Bundesverband für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.
Beschlussentwurf:
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird zum Mitglied in der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes
für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V. - vhw - bestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen der § 113 GO NRW.
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Durch Beschluss des Rates vom 17.11.2009 war der Beigeordnete Herr Michael Vogel zum einzigen Mitglied in der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Wohnungseigentum und Stadtentwicklung e.V.
- vhw - bestellt worden. Herr Vogel ist mit Ablauf des 31. Dezember 2010 aus dem Dienst bei der Stadt
Wesseling ausgeschieden. Bislang wurde vom Rat kein anderes Mitglied bestellt. Stellvertretendes Mitglied
der Mitgliederversammlung ist auf Grund des og. Ratsbeschlusses weiterhin der Stadtverordnete Herr Detlef
Kornmüller.
2. Lösung
Ist lediglich ein Vertreter - wie in diesem Fall - zu bestellen, erfolgt dies durch Mehrheitswahl gem. § 50 Abs.
2 GO NRW (Umkehrschluss aus § 50 Abs. 4 GO NRW).
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, dessen Geschäftskreis - wie vormals der des Beigeordneten Vogel auch die Stadtentwicklung umfasst, sollte daher zum neuen Mitglied in der Mitgliederversammlung des vhw
gewählt werden.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
keine.