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Beschlussvorlage (Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Beschlussvorlage (Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist) Beschlussvorlage (Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist) Beschlussvorlage (Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 183/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.09.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 183/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 01.09.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung eines Stellvertreters des Bürgermeisters in Gremien juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt Wesseling beteiligt ist Beschlussentwurf: Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird zum Stellvertreter des Bürgermeisters in folgende Gremien bestellt: a) Mitgliederversammlung des NW Städte- und Gemeindebundes, b) Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH, c) Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel. Sachdarstellung: 1. Problem Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, so ist gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW der § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Eine solche Wahlhandlung ist zu Beginn der jetzigen Ratsperiode am 17.11.2009 erfolgt. Hierbei war jedoch die Vorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu beachten, nach der der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen muss. Bei der o. g. Wahl war der Beigeordnete Herr Michael Vogel als Stellvertreter des Bürgermeisters in folgende Gremien gewählt worden: - Mitgliederversammlung des NW Städte- und Gemeindebundes, Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH, Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel. Herr Vogel ist mit Ablauf des 31. Dezember 2010 aus dem Dienst bei der Stadt Wesseling ausgeschieden. Bislang wurde kein anderer Bediensteter für die Besetzung der drei Stellvertreterstellen vorgeschlagen. 2. Lösung Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird hiermit zum Stellvertreter des Bürgermeisters in folgenden Gremien vorgeschlagen: - Mitgliederversammlung des NW Städte- und Gemeindebundes, Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH, Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen keine.