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Beschlussvorlage (ÜPL)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (ÜPL) Beschlussvorlage (ÜPL)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2014 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: III Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 103001 Konto 7821000 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden Maßn.-Nr. M11110010 Erwerb von Grundstücken Zweckbestimmung: Erwerb von Privatgrundstücken im Planungsbereich der Bedburger Mitte Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Ansatz Haushaltsplan 100.000,00 € 2. Ermächtigungsübertragung aus Vorjahre 200.000,00 € 3. Gemäß § 83 GO NW in Anspruch genommene Mittel - 32.373,01 € = insgesamt bisher zur Verfügung gestellt 267.626,99 € Angewiesen und vorausverfügt 39.814,31 € Somit noch verfügbar 227.812,68 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 202.187,32 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Für das Projekt Bedburger Mitte ist der Erwerb von Flächen notwendig, die im Privateigentum Dritter stehen. Hier sind zwischen dem Investor und den Privateigentümern privatrechtliche Regelungen getroffen worde. Diese privatrechtlichen Regelungen sind fristgebunden und laufen bald aus. Um die Planungen weiterführen zu können ist der kurzfristige Erwerb der Privatflächen noch in 2014 notwendig. Die Zustimmung zum konkreten Verkaufsfall wird im nichtöffentlichen Sitzungsteil durch den Rat getroffen. Die ÜPL stellt lediglich die entsprechenden Mittel grundsätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsaufwand dieser Flächen liegt bei ca. 430.000,00 € (inkl. Nebenkosten) Deckungsvorschläge: Für die Investitionsmaßnahme Kreisverkehr Erkelenzer Straße (MaßnahmenNr.: M54110420) sind von den im Haushalt 2014 veranschlagten Mittel noch 570.332,22 € vorhanden. Da die Planungen zum Kreisverkehr Wiesenstraße / Erkelenzer Straße noch nicht mit den beteiligten Behörden (Rhein-Erft-Kreis, Deutsche Bahn AG) endabgestimmt sind, wird sich diese Maßnahme verschieben. Die hier veranschlagten Haushaltsmittel werden somit in 2014 nicht benötigt, müssen aber in den Folgejahren entsprechend der Umsetzung der Maßnahme neu veranschlagt werden. Ein Teil dieser Mittel wird hiermit zur Deckung der beantragten Haushaltsüberschreitung genutzt. 20-004 / ÜPL.doc 50181 Bedburg, den 02.12.2014 Im Auftrag: Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter * Nichtzutreffendes bitte streichen Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 unerheblich X erheblich. X Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 01.12.2014 Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer X X An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 16.12.2014 Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen 20-004 / ÜPL.doc