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Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer
Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer
Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer
Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer
Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 178/2011 2. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.9.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 178/2011 2. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 16.9.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Regionale 2010 ||| Umgestaltung Rheinufer Billigung des neuen Finanzrahmens und Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschlussentwurf: Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 13.9.2011 zu Punkt 3 der Hauptvorlage 178/2011 stimmt der Rat der Stadt Wesseling der Erhöhung der städtischen Eigenanteile im Haushaltsjahr 2011 um 212.600 € sowie im Haushaltsjahr 2012 um 158.400 €, bei Einsparung des bisher für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Eigenanteils von 143.000 €, zu. Der Rat stimmt der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 212.600 € im Haushaltsjahr 2011 zur Erhöhung des städtischen Eigenanteils zu. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Baumaßnahme an Ruttmanns Wiese realisiert die Stadt Wesseling zur Zeit den ersten Bauabschnitt im Rahmen des Regionale 2010-Projektes „Neugestaltung Rheinufer“. Dem ersten Los Ruttmanns Wiese sollen ab 2012 bzw. 2013 die Lose 2 (Rheinsteg) und 3 (Rheinpark) folgen. Auf Grundlage der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 5.5.2010 beschlossenen Gesamtplanung (Leistungsphase 1- 4) hat die Stadt Wesseling 2010 bei der Bezirksregierung Köln einen Förderantrag für das zweite Baulos „Rheinsteg“ gestellt. Die für das zweite Los im Haushalt zur Verfügung stehenden städtischen Eigenmittel betragen für das Jahr 2011 287.400 € und für 2012 191.600 €. Dies entspricht einer beantragten Förderquote von 90/10. Entgegen ursprünglicher Annahmen haben Ministerium und Bezirksregierung jedoch inzwischen signalisiert, dass sie aufgrund eigener Haushaltskonsolidierungen des Landes NRW keinem Ausnahmetatbestand auf Basis einer 90/10-Förderquote im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms mehr zustimmen werden. Die Stadt Wesseling ist zur Zeit daher nicht als gefördertes Projekt im Stadterneuerungsprogramm 2011 (STEP) des Landes NRW vertreten, sondern wurde in die sog. Reserveliste des STEP eingeordnet. Nach intensiven Gesprächen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr sowie mit der Bezirksregierung Köln konnte eine Einigung zur weiteren Förderung der Baumaßnahme Rheinufer erzielt werden: - Der Stadt Wesseling wird eine Förderung der Baumaßnahme Rheinufer bei einer Förderquote von 80/20 (anstatt 90/10) in Aussicht gestellt, wenn die Stadt ihren Eigenanteil auf 20% erhöht - Die Bezirksregierung hat unter dieser Vorraussetzung ihre Bereitschaft erklärt, für Los 2 eine Förderung in Höhe von 2 Mio. € bei einem städtischen Eigenanteil von 20% bzw. 500.000 € zu bewilligen - Für das Los 3 werden weitere Fördermittel in Höhe von 1,4 Mio. € bei einem städtischen Eigenanteil von 20% bzw. 350.000 € in Aussicht gestellt - Das Gesamtvolumen für die Baulose 2 und 3 muss von insgesamt 6.219.000 € auf 4.250.000 € reduziert werden - Die Stadt Wesseling muss ihre Eigenanteile von insgesamt 622.000 € auf 850.000 € erhöhen (2011: +212.600, 2012: +158.400, bei Einsparungen von 143.000 in 2013) Für die Gesamtmaßnahme bedeutet dies, dass die bisherigen Planungen für die Lose Rheinsteg und Rheinpark an den neuen Kosten- und Förderrahmen angepasst werden müssen. Dies erfordert sowohl eine Änderung des eingereichten Förderantrags als auch eine Änderung der derzeitigen Planung. 2. Lösung Bislang sind Kosten für Los 2 (Rheinsteg) von 4.790.000 € sowie für Los 3 (Rheinpark) von 1.429.000 € veranschlagt worden. Anhand der nun in Aussicht gestellten Fördermittel und den zu erhöhenden städtischen Eigenanteilen würde sich das neue Volumen auf 2.500.000 € für Los 2 und 1.750.000 € für Los 3 verändern und sich somit insgesamt deutlich verringern. Aufgrund dessen hat die Stadt Wesseling das mit der Planung betreute Büro Atelier Loidl damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Umsetzung der Lose 2 und 3 zu erstellen. 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 13.9.2011 Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Bestandteil der Hauptvorlage 178/2011 und sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 13.9.2011 vorgestellt worden. Der Beschlussentwurf der Hauptvorlage 178/2011, Punkte 1- 3, ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD in Punkt 2 ergänzt sowie durch die neuen Punkte 4 und 5 erweitert worden. Folgende Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen sind in der Sitzung am 13.9.2011 gefasst worden: Beschlussentwurf der Hauptvorlage 178/2011, Punkt 1: - mehrheitlich beschlossen Beschlussentwurf der Hauptvorlage 178/2011, Punkt 2, mit der nachfolgenden Ergänzung durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD: „Die Leistungsphase 6 wird erst dann ausgeführt, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, gegebenenfalls in einer Sondersitzung, der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung - zugestimmt hat.“ - Beschlussempfehlung für den Bau- und Vergabeausschuss - mehrheitlich beschlossen Beschlussentwurf der Hauptvorlage 178/2011, Punkt 3: - Beschlussempfehlung für den Rat - mehrheitlich beschlossen Erweiterung des Beschlussentwurfes durch den Punkt 4, entsprechend dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD: „Alle Detailplanungen sind dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht kostengünstiger, jedoch im Sinne des Planungskonzeptes, ausgeführt werden können. Ziel muss es sein, die Kosten für die Parkpflege weitgehend durch das bezuschussungsfähige Budget abzudecken.“ - mehrheitlich beschlossen Erweiterung des Beschlussentwurfes durch den Punkt 5, entsprechend dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD: „Der Beseitigung von Lindenbäumen aus der Allee wird auf Grund der gültigen Beschlusslage zur Zeit nicht zugestimmt.“ - mehrheitlich beschlossen - 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 15.9.2011 Folgender Beschluss ist in der Sitzung am 15.9.2011 gefasst worden: Beschlussentwurf der Hauptvorlage 178/2011, Punkt 2, mit der nachfolgenden Ergänzung durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD: „Die Leistungsphase 6 wird erst dann ausgeführt, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, gegebenenfalls in einer Sondersitzung, der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung - zugestimmt hat.“ - mehrheitlich beschlossen 3. Alternativen Für die Realisierung der Neugestaltung des Rheinufers und des Rheinparks vermag die Verwaltung keine anderen Lösungswege aufzuzeigen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Bewilligung der Fördermittel für Baulos 2 ist es notwendig, die städtischen Eigenanteile im Haushaltsjahr 2011 von 287.400 auf 500.000 € zu erhöhen. Für 2011 können nach Auskunft der Kämmerei diese zusätzlichen Mittel überplanmäßig aus investiven Einzahlungen durch Grundstücksverkäufe bereitgestellt werden; der Kämmerer ist zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung bereit. Eine Erhöhung der Eigenmittel im Jahr 2012 (Baulos 3) von 191.600 € auf 350.000 € muss in den Haushaltsberatungen für 2012 mit eingeplant werden. Weitere für das Jahr 2013 ursprünglich eingeplante Eigenmittel von 143.000 € werden, wie ausgeführt, entfallen, da die Förderung bereits im Jahr 2012 enden wird. Für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 ergibt sich insgesamt eine Mehrbelastung von 228.000 €.