Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
01.04.15, 09:42
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 187 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-44/2015 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.04.2015 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Veraltung zur Kenntnis. Hieraus zu fassende Beschlüsse bleiben abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem beigefügten Schreiben vom 11.02.2015 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes am Bedburg Schloss und deren Außenanlagen. Des Weiteren wird beantragt, die Anträge zur Vorberatung auf die nächste Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses zu setzen. Zu den Anträgen wird verwaltungsseitig wie folgt Stellung genommen: 1. Der Weg vom Schloss zur Graf-Salm-Straße erhält einen senioren- und behindertengerechten Pflasterbelag. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass sich der Weg, wie dem beigefügten Auszug aus der Flurkarte (umrandete Fläche-) zu entnehmen ist, sich nicht im Eigentum der Stadt Bedburg befindet. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde vom 25.03.2015 verwiesen. 2. Die Wege vom Schlossparkplatz und von der Graf-Salm-Straße zum Schloss werden ausreichend beleuchtet. Nach Abstimmung mit dem Denkmalschützer und der Eigentümerin wird eine neue Beleuchtung installiert. Die aufzustellenden Lampen sind vorhanden. Verzögerungen hier haben sich ergeben, weil der Eigentümer zunächst noch das vorhandene Stromnetz ertüchtigen lassen muss. 3. Es wird ein beleuchtete „Hinweisschild zum Aufzug“ neben der entsprechenden Eingangstür angebracht. Siehe Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde vom 25.03.2015. 4. Die Treppe am Schlosseingang wird an beiden Seiten ausreichend beleuchtet und mit Geländern bis zur letzten Stufe gesichert. Durch einen Rückschnitt der im Bereich der Treppenanlage vorhandenen Bepflanzung konnte mit geringem Aufwand eine wesentliche Verbesserung der Ausleuchtung der Treppe erreicht werden, so dass eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist. Bezüglich des Treppengeländers wird auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde vom 15.03.2015 verwiesen. 5. Die Belüftung des Rittersaales wird überprüft und angepasst. Die Lüftungsanlage im Schloss Bedburg wird regelmäßig geprüft und gewartet. Die letzte TÜVÜberprüfung fand am 21.05.2014 statt. Eine mängelfreie Wartung wurde durch eine Fachfirma am 29.09.2014 durchgeführt. Hinweis: Beschlussvorlage WP9-44/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Raumlufttechnische Anlagen müssen alle 3 Jahre einer Sachverständigenprüfung unterzogen werden. Die Wartung erfolgt einmal jährlich. 6. Der Bühnenvorhang im Rittersaal wird erneuert bzw. erhält eine funktionierende Automatik. Der Bühnenvorhang verfügt über keine Automatik und muss von daher von Hand geöffnet bzw. geschlossen werden. Der Vorhang vor der Wand ist im unteren Bereich bedingt durch den Bühnenaufbau leicht beschädigt. Diesbezüglich sind schon Überlegungen angestellt worden, wie dies zukünftig verhindert werden kann. Nach Genehmigung des Haushaltes 2015 werden beide Vorhänge gereinigt und die Schadstellen repariert. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-44/2015 Seite 3