Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
01.11.11, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
168/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 14 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2011
der Entsorgungsbetriebe Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
19.10.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 168/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
19.10.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2011 der
Entsorgungsbetriebe Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Entsorgungsbetriebe Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft un-mittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe Wesseling.
Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben und die
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH bekam aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben für
die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 die Honorare unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken vorzuschlagen.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling zur
Verfügung.