Daten
Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
01.04.15, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-65/2015
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.04.2015
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Abwasserbeseitigungskonzept
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Ing.-Büros Fischer zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bedburg
für die Jahre 2016 bis 2021 zu verabschieden.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist rechtlich verpflichtet, alle 6 Jahre ein neues Abwasserbeseitigungskonzept zu
erstellen.
Da das vorhandene Konzept Ende 2015 seine Gültigkeit verliert, ist der Bezirksregierung Köln bis
zum 30.06.2015 ein neues, vom Rat der Stadt Bedburg zu verabschiedendes
Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2016 bis 2021 vorzulegen.
Das Ing.-Büro Fischer wurde nach durchgeführter Preisanfrage am 02.02.2015 mit der Erstellung
des neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes beauftragt.
Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, dieses Konzept durch den Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 23.06.2015 verabschieden zu lassen.
Nach Auskunft des Ing.-Büros Fischer ist das Konzept mit den wesentlichen Inhalten soweit fertig,
dass eine Vorberatung im Fachausschuss stattfinden kann.
Der Erläuterungsbericht und die Maßnahmenliste sind als Hauptbestandteile des vorzulegenden
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Sitzungsvorlage beigefügt.
Sollten hier noch wesentliche Änderungen / Ergänzungen bis zur Ratssitzung erfolgen, würden auf
diese in der Vorlage an den Rat gesondert hingewiesen werden.
Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird zunächst eine kurze, allgemeine Information über das
Abwasserbeseitigungskonzept geben und die für Bedburg bedeutsamen Inhalte vorstellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-65/2015
Seite 2