Daten
Kommune
Bedburg
Größe
562 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
01.04.15, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept 2016
Erläuterungsbericht
Im Auftrag der
Stadt Bedburg
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
Dipl.-Ing. Michael Hippe
Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Bresser
Erftstadt, im März 2015
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21463.01 / 10065972
2
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Veranlassung
5
2.
Inhalt und Grundlagen
5
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
Entwässerungssystem Klärbereich 1 – GKW Kaster
Entwässerungssystem Klärbereich 2 – KA Auenheim
Niederschlagswasserbeseitigung
Abwasserentsorgung im Außenbereich
Fremdwasseranfall
Schutzgebiete
6
6
8
8
9
10
10
4.
4.1
4.2
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
Maßnahmenliste
Niederschlagswasserbeseitigung
10
10
12
4.2.1
Erweiterungsflächen Ortslage Bedburg-West - BP 17.5 An den Lindchen (10.16.01)
12
4.2.2
Erschließung Gebiet Zuckerfabrik, Siedlungserweiterung Bedburg-Ost (90.01.01)
12
4.2.3
Bebauung Sportplatzfläche in Bedburg-Lipp (10.15.01)
12
4.2.4
Resterschließung Kasterer Acker (30.16.01)
13
4.2.5
Erschließung Bahngelände an der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen (20.07.01)
13
4.2.6
Erweiterungsflächen Kleintroisdorf/Kirchtroisdorf (60.05.01 / 60.03.01)
13
4.2.7
Erweiterungsflächen Kirchherten/Grottenherten (40.01.03 / 40.01.04)
13
4.3
4.4
Kanalsanierung
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
14
14
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
15
15
16
16
17
18
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
19
7.
Vorlage
19
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1:
Zusammenstellung der zwei Klärbereiche
Tab. 4-1:
Maßnahmenart
6
10
3
Tab. 4-2:
Umsetzungsstand
11
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
15
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen
16
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
16
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
17
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
18
Tab. 6-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
19
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Zusammenstellung der Grundstücke, für die eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG beantragt wurde
Anlage 2:
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen
Anlage 3:
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
4
1.
Veranlassung
Nach § 53 (1) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden
verpflichtet, den Stand der Abwasserbeseitigung und die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht geplanten Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Das
Abwasserbeseitigungskonzept ist im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Oberen
Wasserbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen.
Die letzte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde 2010 aufgestellt und
eingereicht. Aus diesem Grund wird hiermit die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Bedburg für 2016 - 2021 vorgelegt.
2.
Inhalt und Grundlagen
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ beinhaltet diese Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung,
eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen einschließlich deren zeitlicher Abfolge und
Kosten,
Aussagen zur vorhandenen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung des § 51 a LWG und
Aussagen zur geplanten Kanal- und Fremdwassersanierung im Stadtgebiet.
Im Übersichtsplan M 1:10.000 sind die Entwässerungsgebiete, die Abwasseranlagen, die
Übergabe- und Übernahmestellen und die Einleitungsstellen im Stadtgebiet dargestellt. Außerdem
sind die geplanten Maßnahmen durch die entsprechenden Ordnungsnummern gekennzeichnet.
Die Abgrenzung der Teileinzugsgebiete basiert auf den aktuellen Netzanzeigen der jeweiligen
Kläranlageneinzugsgebiete.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes basiert maßgeblich auf folgenden
Grundlagen:
Wirtschafts- und Investitionsplanung
aktuelle städtebauliche Planungen
aktuelle Netzanzeigen
5
3.
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
Die kanalisierten Einzugsgebiete Stadt Bedburg gliedern sich in die in der folgenden Tabelle
zusammengestellten beiden Klärbereiche/Kläranlageneinzugsgebiete.
Tab. 3-1:
Zusammenstellung der zwei Klärbereiche
Klärbereich
Kläranlage
Betreiber
1
GKW Kaster
Erftverband
2
KA Auenheim
Erftverband
Die vorhandene Struktur der Abwasserentsorgung kann dem Übersichtsplan entnommen werden.
3.1
Entwässerungssystem Klärbereich 1 – GKW Kaster
Das kanalisierte Einzugsgebiet der Stadt Bedburg befindet sich bis auf Rath im Einzugsgebiet des
Gruppenklärwerkes Kaster. Betreiber ist der Erftverband.
Die aktuelle Netzanzeige für den Ist-Zustand 2012 und den Prognosezustand 2024 nach § 58.1
LWG wurde im März 2013 durch den Erftverband bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der
Bescheid liegt mit Datum vom 07.08.2013 AZ 54.2-3.1-15.0-(3.1)--2-A-296- Ner vor.
Das Einzugsgebiet wird überwiegend im Mischsystem entwässert, vereinzelte Bereiche haben
eine Trennentwässerung. Dabei werden die Niederschlagswasserabflüsse zumeist in ein
Gewässer eingeleitet, bei einigen Trenngebieten wird das Niederschlagswasser über ein zentrales
Versickerungsbecken in das Grundwasser eingeleitet.
Innerhalb des Kläranlageneinzugsgebietes gibt es sieben Mischwasserentlastungsanlagen:
6
Tabelle 3-2: Mischwasserentlastungsanlagen im Einzugsgebiet GKW Kaster / Bedburg
Bezeichnung
Betriebsstelle
Einleitgewässer
RÜB Willibrordusstraße
RÜB 08
780
Finkelbach
RÜB Blerichen
115
Erft
RÜB Grottenherten
114
Pützbach
RÜB Pütz
277
Pützbach
RÜB Kirchtroisdorf
116
Pützbach
RÜB Wiesenstraße
110
Erft
RÜB Kaster
101
Kasterer Mühlenerft
Die behandlungsbedürftigen Niederschlagsabflüsse von den im Trennsystem entwässerten
Gebieten werden vor Einleitung in den Vorfluter in folgenden Regenklärbecken behandelt:
Tabelle 3-3: Regenklärbecken im Einzugsgebiet GKW Kaster / Bedburg
Bezeichnung
Betriebsstelle
Lage
Einleitgewässer
RKB 001
Stadt
Weiler
Hohenholzer
Weiler Hohenholz
Bedburg
Hohenholz
Graben
RKB / RBF
privat
Industriepark
Kasterer
Mühlenerft
Mühlenerft
Industriepark
Erft
Mühlenerft
RKB 339
Gottlieb-Daimler-
Erftverband
Mühlenerft
Straße
7
3.2
Entwässerungssystem Klärbereich 2 – KA Auenheim
Die Abwasserreinigung der Ortslage Rath ist an die Kläranlage Auenheim angeschlossen.
Betreiber ist der Erftverband. Die aktuelle Netzanzeige nach § 58.1 LWG wurde im Dezember
2009 durch den Erftverband bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Bescheid liegt mit
Datum vom 30.03.2010 AZ 54.2-3.1-15.0-(3.2)-20-A-180- Ner vor.
Das Einzugsgebiet wird im Mischsystem entwässert. Folgende Mischwasserentlastungsanlage
befindet sich im Einzugsgebiet
Tabelle 3-4: Mischwasserentlastungsanlagen im Einzugsgebiet KA Auenheim / Bedburg
Bezeichnung
RÜB Rath
3.3
Betriebsstelle
107
Einleitgewässer
Totenbach
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Niederschlagsentwässerung im Mischsystem ist in den bereits aufgeführten Netzanzeigen
geregelt. Für die Darstellung der derzeitigen Niederschlagsentwässerung für die wenigen
Trennsysteme sowie für die Beurteilung erforderlicher Maßnahmen wurden Einzelbewertungen
durch die Stadt Bedburg erstellt. Hierbei wurden die Einzugsgebietsflächen nach dem RdErl. des
MUNLV vom 26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren –
Trennerlass“.
8
Diese sind in Einzelnen:
Lage / Bezeichnung
Ort
Einleitung
Einleitnr.
Einleitgewässer
Kategorie
Nr. der Netzanzeige
Tabelle 3-1: bestehende Trenngebiete im Einzugsgebiet Bedburg
Nutzung
2232
Am Mühlenkreuz –
Neue Bergstraße
Königshoven
Direkteinleitung
2242
Monte Mare
Kaster
RKB Monte Mare R 2242 Kasterer
(privat)
Mühlenbach
2208
Am Bildstock ,
2 Wohnhäuser
Kirchtroisdorf
Versickerung
R 2208 Grundwasser Wohngebiet
I
2210
Dr.-Hubert-Lesaar-Straße
Kirchherten
Versickerung
R 2210 Grundwasser Wohngebiet
I
2246
Gewerbegebiet
Mühlenerft
IP Mühlenerft
RKB GottliebDaimler-Straße
R 2246 Erft
Gewerbegebiet
II und III
2225
Arnold-Freund-Straße
Bedburg Mitte
Direkteinleitung
R 2225 Mühlenerft
Wohngebiet
I und II
2201
Zur alten Mühle
Kirdorf
Direkteinleitung
R 2201 Finkelbach
Wohngebiet
I und II
2209
Im Spless
(Millendorfer Straße)
Kaster /
Millendorf
Direkteinleitung
R 2209 Pützbach
Wohngebiet
I und II
2230
Weiler Hohenholz
Weiler
Hohenholz
RKB Weiler
Hohenholz
R 2230 Hohenholzer
Graben
Gewerbegebiet
I, II und
III
2205
St.-Florian-Straße
Bedburg
Direkteinleitung
R 2205 Erft
Wohngebiet
I und II
2209
Burgstraße
Lipp
Direkteinleitung
R 2209 Pützbach
Wohngebiet
I und II
2223
BP 15 Friedhof Goethestr. Bedburg West
Versickerung
R 2223 Grundwasser Wohngebiet
I und II
R 2232 Hohenholzer
Graben
Wohngebiet
I und II
Parkplatz
II
Darüber hinaus wurden für das Stadtgebiet Nachweise nach BWK M 3 zur Beurteilung der
gewässerverträglichen Einleitung erstellt. Hieraus ergibt sich für die bestehenden Einleitungen
aktuelle kein Handlungsbedarf.
3.4
Abwasserentsorgung im Außenbereich
Im Außenbereich erfolgt die Abwasserentsorgung teilweise durch Kleinkläranlagen oder
abflusslose Gruben. Derzeit sind im Stadtgebiet insgesamt 6 Kleinkläranlagen und 3 abflusslose
Gruben vorhanden. Für die betreffenden Grundstücke wurde die Abwasserbeseitigungspflicht
gemäß § 53 (4) LWG NRW übertragen bzw. die Übertragung beantragt.
9
3.5
Fremdwasseranfall
Im Rahmen der bestehenden Netzanzeige wurde der Fremdwasseranfall überprüft. Ein
Fremdwasserproblem ist innerhalb des Stadtgebietes nicht bekannt. Der Fremdwasserabfluss
liegt deutlich unterhalb von 50 % des Trockenwetterabflusses.
3.6
Schutzgebiete
Innerhalb des Stadtgebietes existieren keine Wasserschutzgebiete.
4.
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
4.1
Maßnahmenliste
Die vorgesehenen Baumaßnahmen wurden in der vom Land vorgegebenen Liste in digitaler Form
zusammengestellt. Die zu den jeweiligen Maßnahmen aufgeführte Maßnahmenart und der
Umsetzungsstand sind mit entsprechenden Kennzahlen mit folgender Bedeutung eingetragen:
Tab. 4-1:
Kennzahl
Maßnahmenart
Maßnahmenart
A1
Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4
Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5
Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8
Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.)
A9
Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.)
A10
Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A11
Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von
Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
10
Kennzahl
Maßnahmenart
A12
Versickerungsanlage
A13
ortsnahe Einleitung
A14
Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15
Umbau offener Abwasserkanäle
A16
Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)
Tab. 4-2:
Kennzahl
Umsetzungsstand
Umsetzungsstand
0
durchgeführt
1
im Bau
2
Realisierung zeitlich verschoben
3
gestrichen
4
neue Maßnahme
11
4.2
Niederschlagswasserbeseitigung
Die aktuellen städtebaulichen Planungen sehen im Stadtgebiet mehrere Erschließungsgebiete
vor.
Folgende Erschließungsmaßnahmen sind im Trennverfahren vorgesehen:
4.2.1
Erweiterungsflächen Ortslage Bedburg-West - BP 17.5 An den Lindchen (10.16.01)
In der Ortslage Bedburg-West weist die Entwicklungsprognose eine kleinere Erweiterungsfläche
mit geplanter Wohnbebauung aus (Gebiets-Nr. 2328 – BP 17.5) Von der Fläche soll lediglich das
Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; das Niederschlagswasser soll
ortsnah in einem Versickerungsbecken versickert werden. Die Wohnbaufläche wird in die
Kategorie I und II gemäß Trennsystemerlass eingestuft.
4.2.2
Erschließung Gebiet Zuckerfabrik, Siedlungserweiterung Bedburg-Ost (90.01.01)
Die städtebaulichen Planungen sehen auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik im Osten
der Ortslage Bedburg-Blerichen eine ca. 6,6 ha große Erweiterungsfläche (Gebiets-Nr. 2207) mit
geplanter Wohnbebauung vor. Die Entwässerung dieser Fläche ist im Trennsystem mit Einleitung
des Regenwassers in die Erft geplant. Die Wohnbaufläche wird in die Kategorie I und II gemäß
Trennsystemerlass eingestuft.
4.2.3
Bebauung Sportplatzfläche in Bedburg-Lipp (10.15.01)
In Bedburg-Lipp beschränkt sich die Entwicklungsprognose auf die Umwandlung einer
Sportplatzfläche in eine Wohnbaufläche mit geplanter Entwässerung im Trennsystem (Gebiets-Nr.
2229). Das Oberflächenwasser soll in den Pützer Bach eingeleitet werden. Umfang und Art einer
Behandlung und Rückhaltung wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Die
Wohnbaufläche wird in die Kategorie I und II gemäß Trennsystemerlass eingestuft.
12
4.2.4
Im
Resterschließung Kasterer Acker (30.16.01)
Süden
der
Ortslage
Bedburg-Kaster
sehen
die
städtebaulichen
Planungen
eine
Resterschließung von einer ca. 6,2 ha großen Erweiterungsfläche mit Wohnbebauung vor
(Gebiets-Nr. 2243). Für diese Fläche ist eine Trennentwässerung mit Einleitung des
Regenwassers in die Erft geplant. Umfang und Art einer Behandlung und Rückhaltung wird im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Die Wohnbaufläche wird in die Kategorie I und II
gemäß Trennsystemerlass eingestuft.
Folgende Erschließungsmaßnahmen sind im Mischverfahren vorgesehen:
4.2.5
Erschließung Bahngelände an der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen (20.07.01)
Die städtebaulichen Planungen sehen auf dem Gelände östlich der Bahn eine Wohnbebauung
vor. Die Entwässerung dieser Fläche ist im Mischsystem vorgesehen.
4.2.6
Erweiterungsflächen Kleintroisdorf/Kirchtroisdorf (60.05.01 / 60.03.01)
Die Entwicklungsprognose für die Ortslage Kleintroisdorf/Kirchtroisdorf beschränkt sich auf zwei
Baulückenschließungen. Entsprechend den angrenzenden Bestandsflächen ist die Entwässerung
im Mischsystem geplant.
4.2.7
Erweiterungsflächen Kirchherten/Grottenherten (40.01.03 / 40.01.04)
Die Entwicklungsprognose sieht für die Ortslage Bedburg-Kirchherten/Grottenherten einige
Baulückenschließungen, u.a. BP 5 und BP 5a (2.BA) vor. Entsprechend der angrenzenden
Bestandsflächen ist für alle Baulückenschließungen ein Mischwasseranschluss an die öffentliche
Mischwasserkanalisation vorgesehen.
13
4.3
Kanalsanierung
Zur Erfüllung der Anforderungen der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ (SüwVKan) wurde
die Ersterfassung des baulichen Zustandes der öffentlichen Kanalisation bereits abgeschlossen.
Um die Folgeerfassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 15 Jahren zu gewährleisten,
wird die Zustandserfassung kontinuierlich fortgeführt.
Die bauliche Sanierung wird gebietsweise jeweils im Anschluss an die Untersuchung; in der Regel
im Folgejahr durchgeführt. Aus diesem Grund sind keine Sanierungsrückstände im Netz
vorhanden. Der Anteil an Kanälen, die in Zustandsklasse 0, 1 oder 2 einzustufen sind, ist
dementsprechend äußerst gering.
Aus der Umsetzungserfahrung der letzten Jahre sind jährlich 300.000 € für die gebietsweise
Kanalsanierung vorgesehen. Dies umfasst sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen.
Für die hydraulische Sanierung wird im Ortsteil Kirchtroisdorf derzeit ein Regenrückhaltebecken
geplant. Darüber hinaus sind im Netz drei weitere kleine Einzelmaßnahmen vorgesehen. Ob im
Ergebnis anstehender hydraulischer Berechnungen mögliche weitere hydraulische Sanierungen
erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
4.4
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Gemäß § 61 Landeswassergesetz und der zugehörigen Selbstüberwachungsverordnung sind
bestehende
private
Schmutzwasser
führende
Abwasserleitungen
innerhalb
von
Wasserschutzgebieten auf Zustand und Funktion zu prüfen
bis 2015, wenn sie vor 1965 bzw. bei gewerblichem Abwasser vor 1990 gebaut wurden,
bis 2020, wenn sie danach gebaut wurden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung bis 2020 für Leitungen erforderlich, welche
gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung
festgelegt sind.
Im Stadtgebiet Bedburg sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden. Vorgesehen ist eine
Selektion und Information der Grundstückseigentümer mit Ableitung gewerblichen Abwassers, für
das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, im Jahr 2018. In
diesem Zuge erfolgt auch die Prüfung des entsprechenden Teilstückes im öffentlichen Bereich
durch die Stadt Bedburg.
14
5.
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
5.1
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Nachfolgend sind die Maßnahmen zusammengestellt, die im Abwasserbeseitigungskonzept 2010
erfasst sind und zwischenzeitlich realisiert wurden.
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Ordnungsnummer
Bezeichnung
40.01.01
Sanierung nach Zweitbefahrung in Kirchherten
40.01.02
Erschließung BP 9 / Weidgasse in Kirchherten
40.02.01
Sanierung nach Zweitbefahrung in Grottenherten
60.04.01
Restliche Erschließung BP 4 „An der Spring / An der Wildhecke“ in Kirchtroisdorf
70.01.01
Sanierung nach Zweitbefahrung in Weiler Hohenholz
80.02.01
BP 39A/Kaster, Weitere Erschließung Industriepark Mühlenerft, Teil 1
100.01.01
Sanierung nach Zweitbefahrung in Rath, 1. Teil
100.01.02
Sanierung nach Zweitbefahrung in Rath, 2. Teil
10.13.01
BP 33.5, Erschließung Matthias-Lammet-Straße
30.10.01
Erweiterung BP 30, Am Mühlenkreuz in Königshoven
40.05.01
Erschließung An den Gärten in Grottenherten
100.01.03
Erschließung BP 4 / Rath Gommershovener Weg
10.14.01
Erschließung ehem. Friedhofserweiterungsfläche in Bedburg-West
30.08.01
BP 16.4, ehem. Hallenbad Kaster in Kaster an der Harffer Schlossallee
80.02.02
Weitere Erschließung Industriepark Mühlenerft, Teil 2 (Optionsfläche
15
5.2
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
In der nachstehenden Tabelle sind die aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen der des
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010 zusammengestellt.
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen
Ordnungsnummer
00.00.00
Bezeichnung
Bedburg und Ortsteile, Reparaturen nach Zweitbefahrung der Kanalanlagen
Erläuterungen:
00.00.00:
Im Ergebnis der Zweitbefahrung werden laufend die erforderlichen Sanierungen umgesetzt.
Punktuelle Kanalsanierungen und Sanierungen durch Liner wurden in verschiedenen Bereichen
der Stadt Bedburg durchgeführt.
5.3
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
In der folgenden Tabelle sind die im Abwasserbeseitigungskonzept 2010 erfassten Maßnahmen
aufgeführt, die auf Grund geänderter Randbedingungen nicht mehr erforderlich sind.
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
Ordnungsnummer
Bezeichnung
10.12.01
BP 17.4, Erweiterung Pro 8 in Bedburg-Blerichen
30.11.01
Rahmenplan Kaster/Zentrum, I. Bauabschnitt
20.06.01
Erschließung Stichstraße an der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen
Erläuterungen
10.12.01:
Die Maßnahme wird von Pro 8 nicht weiter verfolgt.
16
30.11.01:
Die Erschließung soll gemäß Ratsbeschluss nicht umgesetzt werden.
20.06.01:
Die vorgesehene Erschließung in der Stichstraße an der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen ist
auf Grund von Immissionsschutzproblemen nicht möglich. Aus diesem Grund wird die
Erschließungsmaßnahme gestrichen.
5.4
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Nachfolgend sind die im Abwasserbeseitigungskonzept 2010 erfassten Maßnahmen aufgeführt,
deren Umsetzung verschoben wurde und die in dieser Fortschreibung wie folgt berücksichtigt
sind:
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
90.01.01
Erschließung Gebiet Zuckerfabrik, Siedlungserweiterung Bedburg-Ost
2018
60.05.01
Bebauung altes Schulgelände in Kirchtroisdorf
2016
60.02.01
Regenrückhaltebecken in der Grünfläche an der Elsdorfer Straße in
Kirchtroisdorf
2016
10.15.01
Bebauung Sportplatzfläche in Bedburg-Lipp
2016
20.07.01
Erschließung Bahngelände an der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen
2016
Erläuterungen:
90.01.01, 60.05.01, 10.15.01, 20.07.01:
Das Bebauungsplanverfahren für die vorgesehenen Erschließungen ist jeweils noch nicht
abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde mit der Erschließung noch nicht begonnen.
60.02.01:
Die Umsetzung wurde aufgrund neuer Messungen und Berechnungen auf 2016 verschoben.
17
5.5
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
In der nachstehenden Tabelle sind die gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept neu
aufgenommenen Maßnahmen zusammengestellt.
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
30.16.01
Restliche Erschließung Kasterer Acker
2016
00.17.01
Hydraulische Sanierung an 3 Stellen im Stadtgebiet
2016
10.16.01
BP 17.5 An den Lindchen
2016
40.01.04
BP 5A Kirchherten, 2. BA
2018
60.03.01
Wiese An der Spring
2018
40.01.03
Erschließung BP 5 Kirchherten hinter Altenheim
2016
Erläuterungen:
30.16.01:
Die Restfläche des Kasterer Ackers soll durch die Stadt Bedburg kurzfristig erschlossen werden.
00.17.01:
Im Stadtgebiet sind zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit an 3 Stellen kleinere
Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
10.16.01:
Für das schon länger in Planung befindliche Gebiet soll eine private Erschließungsmaßnahme im
Trennsystem realisiert werden.
40.01.03:
In der Ortslage Kirchherten soll eine Teilfläche hinter dem Altenheim erschlossen werden.
40.01.04:
In der Ortslage Kirchherten soll angrenzend an die vorab zu realisierende Erschließung des BP 5
hinter dem Altenheim eine weitere Teilfläche erschlossen werden.
18
60.03.01:
Im Süden der Ortslage Bedburg soll eine bestehende Baulücke geschlossen werden. Die Fläche
soll durch einen privaten Investor erschlossen werden.
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Die Kosten für die in dieser Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten
Maßnahmen verteilen sich wie folgt auf den Erfassungszeitraum 2016 bis 2021:
Tab. 6-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€]
7.
2016
2017
1.610
1.300
2018
2019
2020
2021
20222027
500
300
300
300
1.800
Gesamt
6.110
Vorlage
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit Bericht, Maßnahmentabelle und
Übersichtsplan wird hiermit vorgelegt. In der Sitzung vom {Datum} hat der Rat der Stadt Bedburg
das Abwasserbeseitigungskonzept beschlossen, siehe Niederschrift Anlage 2.
19
Anlage 1
Zusammenstellung der Grundstücke, für die eine
Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht
gemäß § 53 (4) LWG beantragt wurde
20
Gesamtübersicht von abflusslosen Gruben und
Kleinkläranlagen in der Stadt Bedburg
Anlagenstandort /
Straße
Gemarkung
Flur
Flurstück
Lage
Anlageart
bei Kleinkläranlagen:
Anlagetyp
Hahnerhof 0
Pütz
21
141
süd-östlich des
Wohnhauses auf der
Parzelle 141
Kleinkläranlage
Verrieselungsanlage
(Typ: "Bio-AirWasserfloh")
12
östlich des
Wohnhauses
Kleinkläranlage
Kleinkläranlage mit
Abwasserbelüftung
und anschließender
Untergrundverrieselung
nord-östlich im Garten
des Wohnhauses
Kleinkläranlage
Kleinkläranlage mit
Abwasserbelüftung
(Typ: Aquamax ZAM
12 B)
Re: 25 45 878
56 52 144
Kleinkläranlage
Kleinkäranlage mit
Abwasserlüftung
Hahnerhof 1
Pütz
2
Ostenhof
Pütz
21
148 + 149
Frauweilerhof
Bedburg
30
149
Gürather Höhe /
Tontaubenschießstand
Bedburg
26
110
am Vereinsheim
abflusslose
Grube
---
Sportplatz Rath
Bedburg
27
95
Sportplatz Rath,
Toilettenanlage neben
Kassenhäuschen
abflusslose
Grube
---
Gut
Gommershoven
Bedburg
27
13, 14
ganze Parzelle 14
Kleinkläranlage
Kleinkläranlage (3Kammergrube mit
Sandfiltergruben
sowie Klärteich)
Kleinkläranlage
Kleinkläranlage (3Kammergrube mit
Versickerung in
Teich)
abflusslose
Grube
---
Gommershoven
Bedburg
27
64, 89
Kasterer Höhe
Kaster
19
Teilflächen
aus 46 +
47
Vereinshaus
Ho:
21
Anlage 2
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen
22
Anlage 3
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung
des Rates der Bedburg
23