Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
01.11.11, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
243/2011
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Betreuung und Bildung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen in
Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.10.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 243/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
24.10.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Betreuung und Bildung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Inklusion in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der KiBizrevision
Zum 1. Januar 2009 wurde vom Bundesrat ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
schafft.
In der UN-Konvention ist im Artikel 24 das Recht auf Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das
Bildungssystem geregelt. Dieses Recht auf Teilhabe ist nun im Rahmen der Revision Bestandteil des Kinderbildungsgesetzes.
Kinder mit Sonderförderbedarf sind:
Kinder mit Behinderungen
Kinder mit Migrationhintergrund ohne Deutschkenntnisse
Kinder mit Minder- und Hochbegabung
Im Folgenden wird jedoch nur auf die Kinder mit Behinderung Bezug genommen.
Ab dem Jahr 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder
geben, die das erste Lebensjahr vollendet haben – naturgemäß auch für Kinder
diesen Alters mit einer Behinderung.
Im Elementarbereich ist die gemeinsame Aufnahme und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung
die Regel – etwa 80 Prozent der Kinder mit Behinderung werden in integrativen Einrichtungen aufgenommen. Außerdem können Kinder mit Behinderungen in Regelgruppen mit reduzierter Platzzahl aufgenommen
werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuung in heilpädagogischen Gruppen.
Der Landschaftsverband Rheinland empfiehlt als Planungsgröße, dass die Kommunen Plätze für 4-5% eines
Geburtsjahres für Kinder mit Sonderförderbedarf vorhalten. Bei einer durchschnittlichen Geburtenrate von
300 Kindern pro Jahr, wären das für Wesseling ca.12 Plätze (4)%. Umgerechnet auf den Rechtsanspruch für
Kinder ab 1 Jahr bedeutet das eine Gesamtzahl von ca. 60 Plätzen.
Folgende Plätze in integrativen Einrichtungen stehen bis 2013 zur Verfügung:
Kindertageseinrichtung
AWO Kita Fuchsweg
Städt. Kita Im Stockental
Städt. Kita Lahnstraße*
Stadt. Kita Taunusstraße
Plätze
10
5
5 (8)
10
Kath. Kita St. Thomas
Städt. Kita Bonnerstraße
5
5
Ab welchem Jahr
Sofort
Sofort
Sofort
5 Sofort; + 5 in 2012
(nach Umbau)
2012/2013 (Neubau)
Umwandlung einer
bestehenden Gruppe
2013
Summe
40
*die bestehende heilpädagogische Gruppe soll in eine integrative Gruppe umgewandelt werden
Im aktuellen Kindergartenjahr stehen 28 Plätze zur Verfügung. Alle Plätze sind belegt. Auf der Warteliste
steht zurzeit ein Kind.
Sollten auch die insgesamt 40 Plätze ab dem Jahr 2013 nicht ausreichen, werden Gespräche insbesondere
mit den freien Trägern über die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen geführt. Von den Trägern wird
bereits heute eine Bereitschaft signalisiert.
Kinder mit Sonderförderbedarf können auch in Regeleinrichtungen aufgenommen werden, wenn sie keine
zusätzliche Integrationsfachkraft benötigen. Der Träger der Einrichtung erhält dann die 3,5-fache Pauschale
für dieses Kind, um zusätzliches Personal einsetzen zu können (aktuell: 13.254 €). Bei der Aufnahme eines
Kindes mit Behinderung ist jedoch die Gruppenstärke zu reduzieren. Hierfür sind Abstimmungsgespräche
mit der „Heimaufsicht“ des LVR notwendig.
Um den Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren erfüllen zu können, ist die Gruppenreduzierung allerdings
nur möglich, wenn für die vorhandenen Plätze kein Bedarf mehr besteht.
Über die Rahmenbedingungen der Inklusion werden in den nächsten Wochen und Monaten mehrere Informationsveranstaltungen stattfinden. Der Jugendhilfeausschuss wird in den nächsten Sitzungen jeweils über
den aktuellen Stand informiert.