Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
13.12.16, 13:07
Aktualisiert
13.12.16, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.12.2016
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Betreff
6.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
Vorlage: 96/2016
Beschluss:
1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das
Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt.
2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW
aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte
Zinssatz ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Beratungsergebnis:
einstimmig