Daten
Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-49/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
Abstimmungsergebnis:
21.04.2015
Betreff:
Medienentwicklung an den Bedburger Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Vor dem Hintergrund der notwendigen Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes hat
Ende Oktober 2014 ein erstes Treffen mit Vertretern aller Schulen für den Bereich IT
stattgefunden. Hierbei wurde unter anderem erörtert, welche Themen mit welcher
Unterstützung bearbeitet werden sollen.
Im Rahmen dieses Abstimmungsgespräches musste festgestellt werden, dass die
Schulvertreter auf der einen Seite sowie die Vertreter der Verwaltung auf der anderen
Seite jeweils unterschiedliche Herangehensweisen hinsichtlich der Fortschreibung des
Medienentwicklungsplanes für zielführend erachten.
Während aus Sicht der Verwaltung vor der Beschaffung neuer Technologie
entsprechende pädagogische Konzepte (sog. Medienkonzepte) durch die Schulen
vorliegen sollten, vertraten die Schulen hingegen die Meinung, dass zunächst durch die
Verwaltung dargestellt werden müsste, welche technischen Mittel überhaupt zur
Verfügung gestellt werden könnten.
Dies wurde zum Anlass genommen, entsprechende Sondierungsgespräche mit der
Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) zu führen, wie eine
Unterstützung durch das Rechenzentrum aussehen könne. Da die Thematik der Schul-It
für die KDVZ grundsätzlich neu ist, wurde seitens des Rechenzentrums Kontakt zum Amt
für Informationsverarbeitung, Produktbereich Schulen, bei der Stadt Köln aufgenommen,
die im Bereich der Schul-IT bestens aufgestellt ist.
Am 17.03.2015 hat schließlich ein gemeinsames Gespräch in Köln stattgefunden;
teilgenommen haben neben Vertretern der Stadt Bedburg Vertreter der Stadt Köln, der
KDVZ sowie der Fa. NetCologne. Zusammenfassend können nachfolgende Erfordernisse
festgehalten werden:
- Festlegung der Pflichtanforderungen
für den Verwaltungsbereich (Sekretariat u. Schulleitung) durch die Stadt Bedburg
für den pädagogischen Bereich (Schülerinnen und Schüler) durch die Schulen
- Feststellung der aktuellen und der möglichen Bandbreiten (u.a. Fa. NetCologne)
- Abstimmung KDVZ / Stadt Köln, wer welche Leistungen zwecks Umsetzung eines
Medienentwicklungsplanes anbieten kann
Hinsichtlich des Bereichs der Schulverwaltungen kann konstatiert werden, dass nur eine
zentrale Datenhaltung und Programmpflege sowie eine Vereinheitlichung der genutzten
Systeme für alle Schulen als sinnvoll erachtet wird. Die Zuständigkeit diesbezüglich liegt
bei der städtischen IT-Abteilung (Fachdienst 1), die diese Aufgabenstellung in
Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 4 bearbeiten wird.
Hinsichtlich des pädagogischen Bereichs wurde im vorgenannten Gespräch nochmals
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der erste Schritt die Erstellung eines
pädagogischen Konzeptes durch die Schulen sein müsse. Seitens der Stadt Köln wurde in
diesem Zusammenhang das Angebot unterbreitet, Kontakte zwischen Vertretern der
Bedburger Schulen und Vertretern der Kölner Schulen herzustellen, um sich über die
dortigen Medienkonzepte informieren zu können.
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Darüber hinaus wurde durch den Fachdienst 4 die Medienberatung NRW kontaktiert, die
im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und der
Landschaftsverbände Rheinland sowie Westfalen-Lippe die Schulen bei der Erstellung
ihrer Medienkonzepte unterstützt bzw. einen Kontakt zu den sogenannten regionalen
Medienberatern vor Ort herstellen.
Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit Medien
systematisch in die Lernprozesse zu integrieren. Die Erstellung eines solchen
Medienkonzeptes ist dabei ein verbindlicher Teil der Schulprogrammarbeit. Die Gestaltung
eines Medienkonzeptes muss ein Prozess sein, der auf mehreren Ebenen der Schule
erfolgt. So sollten neben der Schulleitung insbesondere die Fachkonferenzen in diesen
Prozess eingebunden werden, um sodann den Anschaffungsbedarf für die gesamte
Schule ermitteln zu können. Dem Schulträger kann und soll dieses Konzept letztlich als
Orientierung für den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen, damit Investitionen
langfristig und sinnvoll wirksam werden können.
Da dieser Themenbereich, insbesondere was die Phase der Beschaffung und des
Supports betrifft, aufgrund der personellen Situation im Fachdienst 1 nicht durch die
städtische IT-Abteilung begleitet werden kann, ist hier externe Unterstützung – zum
Beispiel durch die KDVZ und/oder die Stadt Köln oder andere Drittanbieter – erforderlich.
Kurzfristig vorgesehen ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus auch ein
Abstimmungsgespräch mit einer Nachbarkommune Bedburgs über eine mögliche
Zusammenarbeit in diesem Aufgabenbereich. Über die Ergebnisse kann gegebenenfalls
bereits in der Sitzung berichtet werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Zusammenkunft aller
Schulleitungen mit Bürgermeister Solbach am 23.03.2015 seitens der Schulen nochmals
auf die Dringlichkeit in Sachen IT-Unterstützung hingewiesen wurde. Für das infolge des
Gesprächs in Köln auch verwaltungsseitig nochmals aufgezeigte Erfordernis, dass vor
einer technischen Umsetzung ein pädagogisches Konzept vorliegen müsse, bestand
seitens der Schulvertreter kein Verständnis. Da aus Sicht der Verwaltung an der
Erstellung eines pädagogischen Medienkonzeptes durch die Schulen letztlich allerdings
kein Weg vorbei führt, werden hier weitere Abstimmungsgespräche mit den
Schulvertretern erforderlich werden.
Finanzielle Mittel zwecks Installierung einer externen Unterstützung der Schulen bei der
Erstellung dieser notwendigen pädagogischen Konzepte stehen zur Verfügung
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen sinken, die an den Grundschulen festigen sich. Es wird davon
ausgegangen, dass die Nutzung von technischen Hilfsmitteln sich weiter stark verändern wird.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter 1
Fachdienstleiter 4
Bürgermeister
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