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Beschlussvorlage (Medienentwicklung an den Bedburger Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-49/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss Abstimmungsergebnis: 21.04.2015 Betreff: Medienentwicklung an den Bedburger Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Vor dem Hintergrund der notwendigen Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes hat Ende Oktober 2014 ein erstes Treffen mit Vertretern aller Schulen für den Bereich IT stattgefunden. Hierbei wurde unter anderem erörtert, welche Themen mit welcher Unterstützung bearbeitet werden sollen. Im Rahmen dieses Abstimmungsgespräches musste festgestellt werden, dass die Schulvertreter auf der einen Seite sowie die Vertreter der Verwaltung auf der anderen Seite jeweils unterschiedliche Herangehensweisen hinsichtlich der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für zielführend erachten. Während aus Sicht der Verwaltung vor der Beschaffung neuer Technologie entsprechende pädagogische Konzepte (sog. Medienkonzepte) durch die Schulen vorliegen sollten, vertraten die Schulen hingegen die Meinung, dass zunächst durch die Verwaltung dargestellt werden müsste, welche technischen Mittel überhaupt zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies wurde zum Anlass genommen, entsprechende Sondierungsgespräche mit der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) zu führen, wie eine Unterstützung durch das Rechenzentrum aussehen könne. Da die Thematik der Schul-It für die KDVZ grundsätzlich neu ist, wurde seitens des Rechenzentrums Kontakt zum Amt für Informationsverarbeitung, Produktbereich Schulen, bei der Stadt Köln aufgenommen, die im Bereich der Schul-IT bestens aufgestellt ist. Am 17.03.2015 hat schließlich ein gemeinsames Gespräch in Köln stattgefunden; teilgenommen haben neben Vertretern der Stadt Bedburg Vertreter der Stadt Köln, der KDVZ sowie der Fa. NetCologne. Zusammenfassend können nachfolgende Erfordernisse festgehalten werden: - Festlegung der Pflichtanforderungen  für den Verwaltungsbereich (Sekretariat u. Schulleitung) durch die Stadt Bedburg  für den pädagogischen Bereich (Schülerinnen und Schüler) durch die Schulen - Feststellung der aktuellen und der möglichen Bandbreiten (u.a. Fa. NetCologne) - Abstimmung KDVZ / Stadt Köln, wer welche Leistungen zwecks Umsetzung eines Medienentwicklungsplanes anbieten kann Hinsichtlich des Bereichs der Schulverwaltungen kann konstatiert werden, dass nur eine zentrale Datenhaltung und Programmpflege sowie eine Vereinheitlichung der genutzten Systeme für alle Schulen als sinnvoll erachtet wird. Die Zuständigkeit diesbezüglich liegt bei der städtischen IT-Abteilung (Fachdienst 1), die diese Aufgabenstellung in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 4 bearbeiten wird. Hinsichtlich des pädagogischen Bereichs wurde im vorgenannten Gespräch nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der erste Schritt die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durch die Schulen sein müsse. Seitens der Stadt Köln wurde in diesem Zusammenhang das Angebot unterbreitet, Kontakte zwischen Vertretern der Bedburger Schulen und Vertretern der Kölner Schulen herzustellen, um sich über die dortigen Medienkonzepte informieren zu können. Beschlussvorlage WP9-49/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Darüber hinaus wurde durch den Fachdienst 4 die Medienberatung NRW kontaktiert, die im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und der Landschaftsverbände Rheinland sowie Westfalen-Lippe die Schulen bei der Erstellung ihrer Medienkonzepte unterstützt bzw. einen Kontakt zu den sogenannten regionalen Medienberatern vor Ort herstellen. Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit Medien systematisch in die Lernprozesse zu integrieren. Die Erstellung eines solchen Medienkonzeptes ist dabei ein verbindlicher Teil der Schulprogrammarbeit. Die Gestaltung eines Medienkonzeptes muss ein Prozess sein, der auf mehreren Ebenen der Schule erfolgt. So sollten neben der Schulleitung insbesondere die Fachkonferenzen in diesen Prozess eingebunden werden, um sodann den Anschaffungsbedarf für die gesamte Schule ermitteln zu können. Dem Schulträger kann und soll dieses Konzept letztlich als Orientierung für den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen, damit Investitionen langfristig und sinnvoll wirksam werden können. Da dieser Themenbereich, insbesondere was die Phase der Beschaffung und des Supports betrifft, aufgrund der personellen Situation im Fachdienst 1 nicht durch die städtische IT-Abteilung begleitet werden kann, ist hier externe Unterstützung – zum Beispiel durch die KDVZ und/oder die Stadt Köln oder andere Drittanbieter – erforderlich. Kurzfristig vorgesehen ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus auch ein Abstimmungsgespräch mit einer Nachbarkommune Bedburgs über eine mögliche Zusammenarbeit in diesem Aufgabenbereich. Über die Ergebnisse kann gegebenenfalls bereits in der Sitzung berichtet werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Zusammenkunft aller Schulleitungen mit Bürgermeister Solbach am 23.03.2015 seitens der Schulen nochmals auf die Dringlichkeit in Sachen IT-Unterstützung hingewiesen wurde. Für das infolge des Gesprächs in Köln auch verwaltungsseitig nochmals aufgezeigte Erfordernis, dass vor einer technischen Umsetzung ein pädagogisches Konzept vorliegen müsse, bestand seitens der Schulvertreter kein Verständnis. Da aus Sicht der Verwaltung an der Erstellung eines pädagogischen Medienkonzeptes durch die Schulen letztlich allerdings kein Weg vorbei führt, werden hier weitere Abstimmungsgespräche mit den Schulvertretern erforderlich werden. Finanzielle Mittel zwecks Installierung einer externen Unterstützung der Schulen bei der Erstellung dieser notwendigen pädagogischen Konzepte stehen zur Verfügung Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen sinken, die an den Grundschulen festigen sich. Es wird davon ausgegangen, dass die Nutzung von technischen Hilfsmitteln sich weiter stark verändern wird. Beschlussvorlage WP9-49/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter 1 Fachdienstleiter 4 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-49/2015 Seite 4