Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-29/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.03.2015
Betreff:
Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der
Kindertagespflege
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten
Parameter eine Änderung der Beitragssatzung für Elternbeiträge in Kindertagesstätten
und der Kindertagespflege vorzubereiten.
Begründung:
Wie in der Verwaltungsvorlage WP9-26/2014 im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2014 sowie am
09.12.2014 vorgestellt, erarbeitet das Jugendamt der Stadt Bedburg aktuell eine neue
Beitragsatzung zur Erhebung von Elternbeträgen in Kindertagesstätten und der
Kindertagespflege. Nach der Diskussion und Erörterung über den ersten Vorschlag im letzten
Jugendhilfeausschuss, hat die Verwaltung die Anregungen aus der Diskussion aufgenommen und
einen neuen Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde vorab mit der Vorsitzenden des
Jugendamtselternbeirates kommuniziert.
Ziel der Verwaltung ist weiterhin, die geänderte Beitragssatzung zum 01.08.2015 einzuführen;
unveränderte Vorgabe ist einerseits das Erreichen der rd. 19 %-igen Elternbeitragsquote,
andererseits sollen Beiträge harmonisiert sowie Beitragsspitzen abgebaut werden.
Die Verwirklichung der genannten Zielvorgaben wäre mit der Einführung / Änderung folgender
Parameter möglich:
Status quo:
Unterschiedliche
Behandlung
von
Kindertagespflege und Kindertagesstätten
(Stichtag, Eingewöhnung)
Aufschläge Kita/ Tagespflege:
U3 - 40 %
U2 - 60 %
Ergänzende Tagespflege (zur Kita/ OGS) nur
bei zusätzlicher 25 Stunden-Buchung möglich
Beabsichtigte Änderung:
Durchgehend Gleichbehandlung; Altersbemessung erfolgt nach Stichtag 01.11. eines
Jahres, spezieller Verwaltungsakt für die
Eingewöhnung in der Tagespflege entfällt
Aufschläge Kita/ Tagespflege:
U3 / U2 – durchweg 30 %
Schaffung eines Ergänzungstarifes; maximale
wöchentliche Betreuungszeit auf 60 Stunden/
Woche begrenzt
Wird
ein
Kind
nach
dem
letzten Wird
ein
Kind
nach
dem
letzten
Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das
vorherige (rückwirkend) Beitrag geleistet Folgejahr kein Beitrag geleistet werden.
werden.
(Landesvorgabe)
Die übergreifende Geschwisterkindregelung zur Beitragssatzung für die Offene Ganztagsschule
wird durch die vorgestellten Parameter nicht beeinflusst und wurde im Schul- und
Bildungsausschuss am 24.02.2015 behandelt. Gleiches gilt für die Anfrage zur Einführung eines
linearen Systems zur Errechnung des Elternbeitrages.
Dies scheint am ehesten gerecht, da es auf das konkrete, aktuelle Gehalt der Beitragspflichtigen
abstellt. Die Erstellung einer entsprechenden Formel ist sicherlich möglich, würde jedoch eine
nicht unerhebliche Mehrbelastung bedeuten, was mit dem derzeitigen Personal kaum zu
bewältigen wäre. Man muss nämlich berücksichtigen, dass in einem solchen Modell jegliche noch
so kleine Veränderung des Einkommens der Eltern/der Beitragspflichtigen eine Neuberechnung
und einen Änderungsbescheid zur Folge hätte.
Die Nachbarkomme Bergheim, die seit einigen Jahren ein lineares Berechnungssystem einsetzt,
bestätigt die vorher geschilderten Eindrücke. Es wird von den Eltern (größtenteils) als gerechtes
System empfunden; allerdings ist es für die Kommune personalintensiver. Bei rund der dreifachen
Menge an Beitragspflichtigen, wird etwa das Fünffache an personellen Ressourcen zur Verfügung
gestellt (im Vergleich zu Bedburg).
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Aktuell wird von einer relativ stabilen Geburtenzahl ausgegangen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister