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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-29/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.03.2015 Betreff: Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Parameter eine Änderung der Beitragssatzung für Elternbeiträge in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege vorzubereiten. Begründung: Wie in der Verwaltungsvorlage WP9-26/2014 im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2014 sowie am 09.12.2014 vorgestellt, erarbeitet das Jugendamt der Stadt Bedburg aktuell eine neue Beitragsatzung zur Erhebung von Elternbeträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege. Nach der Diskussion und Erörterung über den ersten Vorschlag im letzten Jugendhilfeausschuss, hat die Verwaltung die Anregungen aus der Diskussion aufgenommen und einen neuen Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde vorab mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates kommuniziert. Ziel der Verwaltung ist weiterhin, die geänderte Beitragssatzung zum 01.08.2015 einzuführen; unveränderte Vorgabe ist einerseits das Erreichen der rd. 19 %-igen Elternbeitragsquote, andererseits sollen Beiträge harmonisiert sowie Beitragsspitzen abgebaut werden. Die Verwirklichung der genannten Zielvorgaben wäre mit der Einführung / Änderung folgender Parameter möglich: Status quo: Unterschiedliche Behandlung von Kindertagespflege und Kindertagesstätten (Stichtag, Eingewöhnung) Aufschläge Kita/ Tagespflege: U3 - 40 % U2 - 60 % Ergänzende Tagespflege (zur Kita/ OGS) nur bei zusätzlicher 25 Stunden-Buchung möglich Beabsichtigte Änderung: Durchgehend Gleichbehandlung; Altersbemessung erfolgt nach Stichtag 01.11. eines Jahres, spezieller Verwaltungsakt für die Eingewöhnung in der Tagespflege entfällt Aufschläge Kita/ Tagespflege: U3 / U2 – durchweg 30 % Schaffung eines Ergänzungstarifes; maximale wöchentliche Betreuungszeit auf 60 Stunden/ Woche begrenzt Wird ein Kind nach dem letzten Wird ein Kind nach dem letzten Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das vorherige (rückwirkend) Beitrag geleistet Folgejahr kein Beitrag geleistet werden. werden. (Landesvorgabe) Die übergreifende Geschwisterkindregelung zur Beitragssatzung für die Offene Ganztagsschule wird durch die vorgestellten Parameter nicht beeinflusst und wurde im Schul- und Bildungsausschuss am 24.02.2015 behandelt. Gleiches gilt für die Anfrage zur Einführung eines linearen Systems zur Errechnung des Elternbeitrages. Dies scheint am ehesten gerecht, da es auf das konkrete, aktuelle Gehalt der Beitragspflichtigen abstellt. Die Erstellung einer entsprechenden Formel ist sicherlich möglich, würde jedoch eine nicht unerhebliche Mehrbelastung bedeuten, was mit dem derzeitigen Personal kaum zu bewältigen wäre. Man muss nämlich berücksichtigen, dass in einem solchen Modell jegliche noch so kleine Veränderung des Einkommens der Eltern/der Beitragspflichtigen eine Neuberechnung und einen Änderungsbescheid zur Folge hätte. Die Nachbarkomme Bergheim, die seit einigen Jahren ein lineares Berechnungssystem einsetzt, bestätigt die vorher geschilderten Eindrücke. Es wird von den Eltern (größtenteils) als gerechtes System empfunden; allerdings ist es für die Kommune personalintensiver. Bei rund der dreifachen Menge an Beitragspflichtigen, wird etwa das Fünffache an personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt (im Vergleich zu Bedburg). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Aktuell wird von einer relativ stabilen Geburtenzahl ausgegangen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister