Daten
Kommune
Bedburg
Größe
273 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
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Drucksache: WP9215/2014 1. Ergänzung
Fachdienst 4
Schule, Bildung und Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
24.02.2015
Schul- und Bildungsausschuss
21.04.2015
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Betreff:
Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss stimmt den vorgeschlagenen Förderbudgets für
Schulen der Stadt Bedburg entsprechend der Vorlage zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Thema Sprachförderung an den Bedburger Schulen wurden in den letzten Sitzungen des
Schul- und Bildungsausschusses umfassend dargestellt.
Entgegen des Vorschlages der Verwaltungsvorlage aus dem letzten Schul- und
Bildungsausschuss wurde die Verwaltung am 24.02.2015 beauftragt neben der Förderung in den
Quartieren (Asylunterkünften und Familien) auch die Schulen bei ihren Projekten und Maßnahmen
zu unterstützen sowie dafür notwendige finanzielle Mittel in den Haushalt 2015 einzustellen.
Die Schulen wurden unmittelbar nach der Sitzung um Rückmeldung gebeten, wie eine
Sprachförderung und deren Finanzierbarkeit aussehen könnte. Die Rückmeldungen ergaben kein
einheitliches Bild. Letztlich muss aber jede Schule auch individuell auf die aktuelle und individuelle
Situation reagieren können.
Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der eng bemessenen
Personalsituation bei der Stadt Bedburg, durch den Schulträger keine Honorarverträge oder
vergleichbaren Verträge abgeschlossen werden können, um Dritte an den Schulen mit Aufgaben
zu betrauen.
Weiter wurde im Ausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, in der Maßnahmen
in und durch Schulen und in sogenannten Quartieren (Einrichtungen, Übergangsheimen, Familien,
…) thematisiert werden sollen. Eine Anfrage an die Fraktionen, wer hier beteiligt werden kann,
wurde zwischenzeitlich gestellt. Es ist beabsichtigt kurzfristig eine erste Sitzung unter Beteiligung
des Fachdienstes 3 (Ordnung und Soziales) einzuberufen.
Unabhängig von Überlegungen, die in dieser Arbeitsgruppe erarbeitet werden, wurden anhand der
Rückmeldung aus den Schulen geprüft, wie die Förderung dort finanziell unterstützt werden kann.
Fördermaßnahmen an Schulen finden immer als innere Schulangelegenheit und in der Regel mit
entsprechenden Lehrkräften statt. Da der Einsatz von Lehrkräften aber ebenso wie vorhandene
finanzielle Ressourcen endlich ist, schlägt die Verwaltung vor, den Schulen einen `zusätzlichen´
Budgetbetrag zur Verfügung zu stellen, welcher generell für alle Projekte (z.B. Schule und Kultur,
AG-Angebote, etc.) verwendet werden kann. Die jeweilige Schulleitung vor Ort kann dann
entscheiden, wie sie vorhandene Lehrer und Budgetmittel sinnvoll/effektiv einsetzen kann und
wofür sie auf Angebote Dritter zurückgreifen möchte.
Unter die zuvor genannten Fördermaßnahmen, die aus dem vorgeschlagenen Förderbudget
mitgetragen werden sollen, fallen u.a. folgende Fördermaßnahmen, die der Schulträger bzw. das
Jugendamt bisher übernommen haben (Aufzählung ist nicht abschließend):
NRW Landesprogramm "Kultur und Schule":
Seit dem Schuljahr 2007-2008 hat jährlich mind. eine Schule mit mind. einem Projekt an dem
Landesprogramm „Kultur und Schule“ teilgenommen. Hierbei wurden zwischen 220 € und rund
610 € seitens des Schulträgers aus dem Schulbudget übernommen.
Für das Schuljahr 2015-2016 hat sich so etwa beispielshaft die Wilhelm-Busch-Grundschule mit
dem Projekt „Inspiration Fabeln“ – interdisziplinäres Projekt mit Malerei, Plastik, Ethik, Literatur
und Theater – beworben (3.050,00 Euro - 20 %).
Hochbegabtenförderung:
Seit dem Schuljahr 2010-2011 nehmen alle vier Bedburger Grundschulen an dem Projekt
„Grundschulfördermodell“ des Hoch-Begabten-Zentrums Brühl teil. Das Grundschulfördermodell
ist so aufgebaut, dass es begabte Grundschulkinder der Klassenstufen 3 und 4 in den Fächern
„Sprache/Philosophie“ und „Mathematik/Naturwissenschaften“ mit zwei Unterrichtsstunden/Woche
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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individuell fördert. Die Kosten i.H.v. 10.000,00 Euro/Jahr trägt z.Z. der Schulträger aus dem
allgemeinen Budget.
Entlass-Feier Silverberg-Gymnasium:
Der Schulträger hat sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Höhe an den Kosten für
die Abschlussfeier der Abiturienten des Silverberg-Gymnasiums beteiligt.
Projektwoche an der Hauptschule und der Realschule Bedburg:
Im Schuljahr 2014-2015 hat das Jugendamt einen Zuschuss i.H.v. 2.519,00 Euro für die
Durchführung einer gemeinsamen Projektwoche der 6. Klassen von Haupt- und Realschule Spielezirkus und Wildnis-Training als Erlebnisworkshop - übernommen. Vergleichbare Projekte
wurden auch in den Vorjahren finanziell unterstützt.
Der zusätzliche Budgetbetrag soll dabei nicht ins allgemeine Verwaltungsbudget einfließen,
sondern künftig für alle `zusätzlichen´ Projekte abschließend gelten. Derzeitig durch den
Schulträger finanzierte Fördermaßnahmen (z.B. Begabtenförderung) sind dann durch die
Schulleitungen aus dem zusätzlichen Budgetbetrag zu finanzieren bzw. einvernehmlich über den
Schulträger zu kündigen.
Vergleichbar findet z.B. bezüglich der Maßnahme „Geld oder Stelle - pädagogische
Übermittagsbetreuung an den weiterführenden Schulen“ seit geraumer Zeit ein regelmäßiger
Austausch zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger darüber statt, ob Lehrerstellen oder
finanzielle Mittel in Anspruch genommen werden sollen.
Die Einrichtung von eigenverantwortlichen Budgets hat sich aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich bewährt.
Vorschlag einer möglichen Maximalförderung:
Schule
GS Bedburg
GS Kirdorf
GS Kaster
GS K´herten
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Summe
Schülerzahl
236
184
281
97
319
531
1.021
2.669
Betrag / Schüler
15,00 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
Summe
3.540 €
2.760 €
4.215 €
1.455 €
2.190 €
5.310 €
10.210 €
29.680,00 €
Da eine Sprachförderung nur einen Aspekt von möglichen Förderbedarfen und `zusätzlichen´
Aufgaben an den Schulen darstellt, wurden Schülerinnen und Schüler ohne deutsche
Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass es sich um innere Schulangelegenheiten handelt.
Soweit Schulen vortragen, dass sie die Aufgaben personell nicht leisten können, müssten die
Schulen dies gegenüber dem eigentlichen Dienstherrn – dem Land NRW – geltend machen.
Insofern sieht die Verwaltung den hier gemachten Vorschlag als einen angemessenen
Kompromiss, damit Schulen in Bedburg besser agieren können. Dabei muss auch darauf
hingewiesen werden, dass es sich überwiegend um freiwillige Leistungen handelt.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Dieser Vorschlag wurde mit den Schulleitungen auch aus zeitlichen Gründen nicht
abgesprochen, stellt aber aus Sicht der Verwaltung einen Kompromiss des Machbaren dar.
Die vorgeschlagenen Mittel wurden entsprechend für den Haushalt 2015 beantragt. Soweit
Änderungen gewünscht/beschlossen werden, könnten diese zumindest aktuell nur durch
Einsparungen an anderer Stelle refinanziert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei zurückgehenden Schülerzahlen insgesamt steigt ganz aktuell der Sprachförderbedarf, aber auch die Bedarfe an
den Schulen insgesamt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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