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Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
273 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9215/2014 1. Ergänzung Fachdienst 4 Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 24.02.2015 Schul- und Bildungsausschuss 21.04.2015 Abstimmungsergebnis: einstimmig Betreff: Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss stimmt den vorgeschlagenen Förderbudgets für Schulen der Stadt Bedburg entsprechend der Vorlage zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Thema Sprachförderung an den Bedburger Schulen wurden in den letzten Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses umfassend dargestellt. Entgegen des Vorschlages der Verwaltungsvorlage aus dem letzten Schul- und Bildungsausschuss wurde die Verwaltung am 24.02.2015 beauftragt neben der Förderung in den Quartieren (Asylunterkünften und Familien) auch die Schulen bei ihren Projekten und Maßnahmen zu unterstützen sowie dafür notwendige finanzielle Mittel in den Haushalt 2015 einzustellen. Die Schulen wurden unmittelbar nach der Sitzung um Rückmeldung gebeten, wie eine Sprachförderung und deren Finanzierbarkeit aussehen könnte. Die Rückmeldungen ergaben kein einheitliches Bild. Letztlich muss aber jede Schule auch individuell auf die aktuelle und individuelle Situation reagieren können. Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der eng bemessenen Personalsituation bei der Stadt Bedburg, durch den Schulträger keine Honorarverträge oder vergleichbaren Verträge abgeschlossen werden können, um Dritte an den Schulen mit Aufgaben zu betrauen. Weiter wurde im Ausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, in der Maßnahmen in und durch Schulen und in sogenannten Quartieren (Einrichtungen, Übergangsheimen, Familien, …) thematisiert werden sollen. Eine Anfrage an die Fraktionen, wer hier beteiligt werden kann, wurde zwischenzeitlich gestellt. Es ist beabsichtigt kurzfristig eine erste Sitzung unter Beteiligung des Fachdienstes 3 (Ordnung und Soziales) einzuberufen. Unabhängig von Überlegungen, die in dieser Arbeitsgruppe erarbeitet werden, wurden anhand der Rückmeldung aus den Schulen geprüft, wie die Förderung dort finanziell unterstützt werden kann. Fördermaßnahmen an Schulen finden immer als innere Schulangelegenheit und in der Regel mit entsprechenden Lehrkräften statt. Da der Einsatz von Lehrkräften aber ebenso wie vorhandene finanzielle Ressourcen endlich ist, schlägt die Verwaltung vor, den Schulen einen `zusätzlichen´ Budgetbetrag zur Verfügung zu stellen, welcher generell für alle Projekte (z.B. Schule und Kultur, AG-Angebote, etc.) verwendet werden kann. Die jeweilige Schulleitung vor Ort kann dann entscheiden, wie sie vorhandene Lehrer und Budgetmittel sinnvoll/effektiv einsetzen kann und wofür sie auf Angebote Dritter zurückgreifen möchte. Unter die zuvor genannten Fördermaßnahmen, die aus dem vorgeschlagenen Förderbudget mitgetragen werden sollen, fallen u.a. folgende Fördermaßnahmen, die der Schulträger bzw. das Jugendamt bisher übernommen haben (Aufzählung ist nicht abschließend): NRW Landesprogramm "Kultur und Schule": Seit dem Schuljahr 2007-2008 hat jährlich mind. eine Schule mit mind. einem Projekt an dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ teilgenommen. Hierbei wurden zwischen 220 € und rund 610 € seitens des Schulträgers aus dem Schulbudget übernommen. Für das Schuljahr 2015-2016 hat sich so etwa beispielshaft die Wilhelm-Busch-Grundschule mit dem Projekt „Inspiration Fabeln“ – interdisziplinäres Projekt mit Malerei, Plastik, Ethik, Literatur und Theater – beworben (3.050,00 Euro - 20 %). Hochbegabtenförderung: Seit dem Schuljahr 2010-2011 nehmen alle vier Bedburger Grundschulen an dem Projekt „Grundschulfördermodell“ des Hoch-Begabten-Zentrums Brühl teil. Das Grundschulfördermodell ist so aufgebaut, dass es begabte Grundschulkinder der Klassenstufen 3 und 4 in den Fächern „Sprache/Philosophie“ und „Mathematik/Naturwissenschaften“ mit zwei Unterrichtsstunden/Woche Beschlussvorlage WP9-215/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 individuell fördert. Die Kosten i.H.v. 10.000,00 Euro/Jahr trägt z.Z. der Schulträger aus dem allgemeinen Budget. Entlass-Feier Silverberg-Gymnasium: Der Schulträger hat sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Höhe an den Kosten für die Abschlussfeier der Abiturienten des Silverberg-Gymnasiums beteiligt. Projektwoche an der Hauptschule und der Realschule Bedburg: Im Schuljahr 2014-2015 hat das Jugendamt einen Zuschuss i.H.v. 2.519,00 Euro für die Durchführung einer gemeinsamen Projektwoche der 6. Klassen von Haupt- und Realschule Spielezirkus und Wildnis-Training als Erlebnisworkshop - übernommen. Vergleichbare Projekte wurden auch in den Vorjahren finanziell unterstützt. Der zusätzliche Budgetbetrag soll dabei nicht ins allgemeine Verwaltungsbudget einfließen, sondern künftig für alle `zusätzlichen´ Projekte abschließend gelten. Derzeitig durch den Schulträger finanzierte Fördermaßnahmen (z.B. Begabtenförderung) sind dann durch die Schulleitungen aus dem zusätzlichen Budgetbetrag zu finanzieren bzw. einvernehmlich über den Schulträger zu kündigen. Vergleichbar findet z.B. bezüglich der Maßnahme „Geld oder Stelle - pädagogische Übermittagsbetreuung an den weiterführenden Schulen“ seit geraumer Zeit ein regelmäßiger Austausch zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger darüber statt, ob Lehrerstellen oder finanzielle Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Einrichtung von eigenverantwortlichen Budgets hat sich aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich bewährt. Vorschlag einer möglichen Maximalförderung: Schule GS Bedburg GS Kirdorf GS Kaster GS K´herten Hauptschule Realschule Gymnasium Summe Schülerzahl 236 184 281 97 319 531 1.021 2.669 Betrag / Schüler 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € Summe 3.540 € 2.760 € 4.215 € 1.455 € 2.190 € 5.310 € 10.210 € 29.680,00 € Da eine Sprachförderung nur einen Aspekt von möglichen Förderbedarfen und `zusätzlichen´ Aufgaben an den Schulen darstellt, wurden Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt. Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass es sich um innere Schulangelegenheiten handelt. Soweit Schulen vortragen, dass sie die Aufgaben personell nicht leisten können, müssten die Schulen dies gegenüber dem eigentlichen Dienstherrn – dem Land NRW – geltend machen. Insofern sieht die Verwaltung den hier gemachten Vorschlag als einen angemessenen Kompromiss, damit Schulen in Bedburg besser agieren können. Dabei muss auch darauf hingewiesen werden, dass es sich überwiegend um freiwillige Leistungen handelt. Beschlussvorlage WP9-215/2014 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Dieser Vorschlag wurde mit den Schulleitungen auch aus zeitlichen Gründen nicht abgesprochen, stellt aber aus Sicht der Verwaltung einen Kompromiss des Machbaren dar. Die vorgeschlagenen Mittel wurden entsprechend für den Haushalt 2015 beantragt. Soweit Änderungen gewünscht/beschlossen werden, könnten diese zumindest aktuell nur durch Einsparungen an anderer Stelle refinanziert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Bei zurückgehenden Schülerzahlen insgesamt steigt ganz aktuell der Sprachförderbedarf, aber auch die Bedarfe an den Schulen insgesamt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-215/2014 1. Ergänzung Seite 4