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Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
11.11.11, 07:00
Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 235/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.10.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 235/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 17.10.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling vorgeschlagen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling. Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss. 2. Lösung Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008 und wurde später auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 beauftragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für das Geschäftsjahr 2011 unverändert. Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt – wie in den Vorjahren - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Mittel für die Jahresabschlussprüfung stehen im Erfolgsplan der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling zur Verfügung.