Daten
Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
11.11.11, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
235/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.10.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 235/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
17.10.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe
der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111
Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt,
die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Kulturbetriebe dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008 und wurde später auch mit der Prüfung
der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 beauftragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bleiben die Honorare für das Geschäftsjahr 2011 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt – wie in den Vorjahren - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der
Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und
des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mittel für die Jahresabschlussprüfung stehen im Erfolgsplan der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling zur
Verfügung.